Gericht bestätigt Beschlagnahme
Fall Amushelelo: Richterin verweigert Rückgabe konfiszierter Vermögenswerte
Von Marc Springer, Windhoek
Ein entsprechender Eilantrag des selbsternannten Devisenhändlers Michael Amushelelo (28) wurde am Freitag von Richterin Eileen Rakow mangels Dringlichkeit verworfen. Ein getrenntes Gesuch des Angeklagten, über das er die Gültigkeit von zwei Dursuchungsbeschlüssen anfechten will, auf Grundlage derer die Vermögenswerte konfisziert wurden, soll bei einer Vorverhandlung am 19. November behandelt werden.
Amushelelo hatte argumentiert, er könne seine von ihm als „vollkommen legal“ bezeichneten Geschäfte ohne die von der Staatsanwaltschaft konfiszierten Wertsachen nicht fortsetzen, zu denen auch einige Laptops, Handys und Unterlagen über Kunden und Investitionsverträge seiner diversen Firmen gehören. Dadurch sei seine unternehmerische Freiheit eingeschränkt und die Existenz seiner Firmen gefährdet.
Dem vermeintlichen Devisenhändler und seinem mutmaßlichen Komplizen Gregory Cloete (28) wird vorgeworfen, ohne die im Bankengesetz vorgeschriebene Genehmigung zwischen Februar 2015 und Juni 2019 von Kunden rund 17 Millionen N$ angenommen und damit Finanzgeschäfte betrieben zu haben. Ferner wird ihnen Geldwäsche zur Last gelegt und unterstellt, sich mit illegal erlangten Finanzen diverse Vermögenswerte angeschafft und damit das Gesetz gegen organisierte Kriminalität verletzt zu haben.
Amushelelo und Cloete hatten unter Berufung auf vermeintliche Erfolgsgeschichten der Vergangenheit potenziellen Kunden in Aussicht gestellt, ihnen binnen kurzer Zeit zu Reichtum verhelfen zu können. Die beiden Beschuldigten waren am 10. Oktober festgenommen und fünf Tage später gegen Kaution von jeweils 35000 N$ und unter strengen Auflagen wieder freigelassen worden. Ihr Verfahren soll am 14. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
Amushelelo zufolge war die Beschlagnahmung der Wertsachen illegal, weil die als Nebenbeklagte geführte Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa dafür keinen gültigen Dursuchungsbeschluss gehabt und die angebliche Enteignung folglich seine Privatsphäre und das Briefgeheimnis verletzt habe. Ferner hebt er hervor, seine Geschäfte seien nicht rechtswidrig und die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen folglich unzulässig. Schließlich habe er über sein „Project One Million“ lediglich versucht, finanzleidenden Namibiern zu mehr Geld zu verhelfen, indem er „ihre Investitionen über einen Zeitraum von zwei Monaten gegen Rendite von 50 Prozent angelegt“ habe.
Die Antragsgegner hatten dem in einer eidesstattlichen Erklärung des Polizeiermittlers Daniel Lilata entgegengehalten, die von Amushelelo reklamierte unternehmerische Freiheit gelte ausdrücklich nicht für illegale Geschäfte. Ferner betont Lilata, die Dursuchungsbeschlüsse seien solange gültig, bis sie vom Gericht für null und nichtig erklärt würden.
Bis dies nicht geschehen sei, bleibe die Beschlagnahmung rechtens. Dies gelte auch für die sechs Luxuswagen, bei denen es „vollkommen unklar“ sei, warum Amushelelo sie angeblich für die Fortsetzung seiner Geschäfte benötige. Die konfiszierten Unterlagen wiederrum könnten Hinweise auf Straftaten der beiden Angeklagten enthalten und müssten somit als mögliches Beweismittel gelten, das Amushelelo im Falle ihrer Rückgabe eventuell vernichten werde.
Ein entsprechender Eilantrag des selbsternannten Devisenhändlers Michael Amushelelo (28) wurde am Freitag von Richterin Eileen Rakow mangels Dringlichkeit verworfen. Ein getrenntes Gesuch des Angeklagten, über das er die Gültigkeit von zwei Dursuchungsbeschlüssen anfechten will, auf Grundlage derer die Vermögenswerte konfisziert wurden, soll bei einer Vorverhandlung am 19. November behandelt werden.
Amushelelo hatte argumentiert, er könne seine von ihm als „vollkommen legal“ bezeichneten Geschäfte ohne die von der Staatsanwaltschaft konfiszierten Wertsachen nicht fortsetzen, zu denen auch einige Laptops, Handys und Unterlagen über Kunden und Investitionsverträge seiner diversen Firmen gehören. Dadurch sei seine unternehmerische Freiheit eingeschränkt und die Existenz seiner Firmen gefährdet.
Dem vermeintlichen Devisenhändler und seinem mutmaßlichen Komplizen Gregory Cloete (28) wird vorgeworfen, ohne die im Bankengesetz vorgeschriebene Genehmigung zwischen Februar 2015 und Juni 2019 von Kunden rund 17 Millionen N$ angenommen und damit Finanzgeschäfte betrieben zu haben. Ferner wird ihnen Geldwäsche zur Last gelegt und unterstellt, sich mit illegal erlangten Finanzen diverse Vermögenswerte angeschafft und damit das Gesetz gegen organisierte Kriminalität verletzt zu haben.
Amushelelo und Cloete hatten unter Berufung auf vermeintliche Erfolgsgeschichten der Vergangenheit potenziellen Kunden in Aussicht gestellt, ihnen binnen kurzer Zeit zu Reichtum verhelfen zu können. Die beiden Beschuldigten waren am 10. Oktober festgenommen und fünf Tage später gegen Kaution von jeweils 35000 N$ und unter strengen Auflagen wieder freigelassen worden. Ihr Verfahren soll am 14. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
Amushelelo zufolge war die Beschlagnahmung der Wertsachen illegal, weil die als Nebenbeklagte geführte Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa dafür keinen gültigen Dursuchungsbeschluss gehabt und die angebliche Enteignung folglich seine Privatsphäre und das Briefgeheimnis verletzt habe. Ferner hebt er hervor, seine Geschäfte seien nicht rechtswidrig und die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen folglich unzulässig. Schließlich habe er über sein „Project One Million“ lediglich versucht, finanzleidenden Namibiern zu mehr Geld zu verhelfen, indem er „ihre Investitionen über einen Zeitraum von zwei Monaten gegen Rendite von 50 Prozent angelegt“ habe.
Die Antragsgegner hatten dem in einer eidesstattlichen Erklärung des Polizeiermittlers Daniel Lilata entgegengehalten, die von Amushelelo reklamierte unternehmerische Freiheit gelte ausdrücklich nicht für illegale Geschäfte. Ferner betont Lilata, die Dursuchungsbeschlüsse seien solange gültig, bis sie vom Gericht für null und nichtig erklärt würden.
Bis dies nicht geschehen sei, bleibe die Beschlagnahmung rechtens. Dies gelte auch für die sechs Luxuswagen, bei denen es „vollkommen unklar“ sei, warum Amushelelo sie angeblich für die Fortsetzung seiner Geschäfte benötige. Die konfiszierten Unterlagen wiederrum könnten Hinweise auf Straftaten der beiden Angeklagten enthalten und müssten somit als mögliches Beweismittel gelten, das Amushelelo im Falle ihrer Rückgabe eventuell vernichten werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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