Gericht bestätigt Entlassung
Fehlverhalten von Air-Namibia-Mitarbeiter rechtfertigt Kündigung
Von Marc Springer
Windhoek
Der Revisionskläger Johannes Andima war als Controller beim internationalen Flughafen Hosea Kutako angestellt und am 5. April 2012 von Air Namibia zunächst suspendiert und nach einem internen Disziplinarverhör am 22. August 2013 entlassen worden. Seiner dagegen eingereichte Beschwerde, wurde von einem Schlichter des Arbeitskommissars stattgegeben, dessen Befund nach Berufung durch Air Namibia vom Obergericht jedoch wieder aufgehoben.
Nachdem das Obergericht die Entlassung von Andima für legitim erklärt hatte, legte dieser in höchster Instanz am Obersten Gericht Revision ein, wo seine Klage am Freitag abgewiesen und die von Air Namibia verfügte Kündigung damit endgültig bestätigt wurde.
Zur Begründung führen die Richter Petrus Damaseb, Sylvester Mainga und Theo Frank an, die Entlassung sei aufgrund groben Fehlverhaltens seitens Andima nicht zu beanstanden. Zwar kommen die Richter in dem von Damaseb verfassten Urteil zu dem Ergebnis, im Zusammenhang mit dem Verlust der 7000 N$ könne Andima kein Versäumnis nachgewiesen werden, obwohl er qua Amt hätte Aufsicht über die Portokasse führen müssen. Schließlich hätten auch andere Angestellte Zugang zu dem Schlüssel der Kasse bzw. dem Tresor gehabt, in dem jene nachts verwahrt wurde und sei folglich denkbar, dass ein Kollege von Andima das Geld an sich genommen habe.
Hinsichtlich der illegalen Ausstellung von vier Bordkarten bestehe hingegen kein Zweifel, dass Andima diese nach seiner Suspendierung am Eros-Flughafen in Windhoek ausgedruckt und Personen zur Verfügung gestellt habe, die darauf keinen Anspruch gehabt hätten.
Hintergrund dieses Vorwurfs ist die Festnahme von vier Passagieren, die am 22. April 2012 einen Air-Namibia-Flug nach Frankfurt besteigen und von dort nach Kanada gelangen wollten, um Asyl zu beantragen. Eine Untersuchung der irregulär ausgestellten Bordscheine hatte ergeben, dass diese am 21. April am Eros-Flughafen ausgestellt wurden, wo Andima gegen 15.00 Uhr von mehreren Zeugen dabei beobachtet wurde, wie er ungeachtet seiner bereits wirksamen Suspendierung vier boarding tickets an einem Schalter von Air Namibia ausdruckte.
Ferner hatte eine Zeugin während seines Berufungsverfahrens angegeben, Andima habe ihr einen Umschlag mit vier Bordkarten gegeben und sie beauftragt zum Hosea-Kutako-Flughafen zu fahren und dort auf dem Parkplatz ihr unbekannten Personen zu übergeben. Da die anschließend verhafteten Passagiere angegeben hätten, die Bordkarten zuvor von einer Frau auf dem Parkplatz des Flughafens erhalten zu haben, bestehe folglich kaum Zweifel daran, dass es sich um dieselben Bordkarten gehandelt habe, die Andima seiner Kollegin in einem Umschlag anvertraut und zuvor am Flugplatz Eros ausgedruckt habe.
Damit sei erwiesen, dass sich jener ungeachtet seiner Suspendierung illegal Zutritt zum Eros-Flughafen verschafft, dort widerrechtlich Bordkarten ausgedruckt und Unbefugten zur Verfügung gestellt habe, was ein derart grobes Fehlverhalten darstelle, dass seine Entlassung gerechtfertigt gewesen sei.
Windhoek
Der Revisionskläger Johannes Andima war als Controller beim internationalen Flughafen Hosea Kutako angestellt und am 5. April 2012 von Air Namibia zunächst suspendiert und nach einem internen Disziplinarverhör am 22. August 2013 entlassen worden. Seiner dagegen eingereichte Beschwerde, wurde von einem Schlichter des Arbeitskommissars stattgegeben, dessen Befund nach Berufung durch Air Namibia vom Obergericht jedoch wieder aufgehoben.
Nachdem das Obergericht die Entlassung von Andima für legitim erklärt hatte, legte dieser in höchster Instanz am Obersten Gericht Revision ein, wo seine Klage am Freitag abgewiesen und die von Air Namibia verfügte Kündigung damit endgültig bestätigt wurde.
Zur Begründung führen die Richter Petrus Damaseb, Sylvester Mainga und Theo Frank an, die Entlassung sei aufgrund groben Fehlverhaltens seitens Andima nicht zu beanstanden. Zwar kommen die Richter in dem von Damaseb verfassten Urteil zu dem Ergebnis, im Zusammenhang mit dem Verlust der 7000 N$ könne Andima kein Versäumnis nachgewiesen werden, obwohl er qua Amt hätte Aufsicht über die Portokasse führen müssen. Schließlich hätten auch andere Angestellte Zugang zu dem Schlüssel der Kasse bzw. dem Tresor gehabt, in dem jene nachts verwahrt wurde und sei folglich denkbar, dass ein Kollege von Andima das Geld an sich genommen habe.
Hinsichtlich der illegalen Ausstellung von vier Bordkarten bestehe hingegen kein Zweifel, dass Andima diese nach seiner Suspendierung am Eros-Flughafen in Windhoek ausgedruckt und Personen zur Verfügung gestellt habe, die darauf keinen Anspruch gehabt hätten.
Hintergrund dieses Vorwurfs ist die Festnahme von vier Passagieren, die am 22. April 2012 einen Air-Namibia-Flug nach Frankfurt besteigen und von dort nach Kanada gelangen wollten, um Asyl zu beantragen. Eine Untersuchung der irregulär ausgestellten Bordscheine hatte ergeben, dass diese am 21. April am Eros-Flughafen ausgestellt wurden, wo Andima gegen 15.00 Uhr von mehreren Zeugen dabei beobachtet wurde, wie er ungeachtet seiner bereits wirksamen Suspendierung vier boarding tickets an einem Schalter von Air Namibia ausdruckte.
Ferner hatte eine Zeugin während seines Berufungsverfahrens angegeben, Andima habe ihr einen Umschlag mit vier Bordkarten gegeben und sie beauftragt zum Hosea-Kutako-Flughafen zu fahren und dort auf dem Parkplatz ihr unbekannten Personen zu übergeben. Da die anschließend verhafteten Passagiere angegeben hätten, die Bordkarten zuvor von einer Frau auf dem Parkplatz des Flughafens erhalten zu haben, bestehe folglich kaum Zweifel daran, dass es sich um dieselben Bordkarten gehandelt habe, die Andima seiner Kollegin in einem Umschlag anvertraut und zuvor am Flugplatz Eros ausgedruckt habe.
Damit sei erwiesen, dass sich jener ungeachtet seiner Suspendierung illegal Zutritt zum Eros-Flughafen verschafft, dort widerrechtlich Bordkarten ausgedruckt und Unbefugten zur Verfügung gestellt habe, was ein derart grobes Fehlverhalten darstelle, dass seine Entlassung gerechtfertigt gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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