Gericht bestätigt Umbenennung
Umstrittene Namensänderung von zwei Straßen in Windhoek war rechtens
Von Marc Springer, Windhoek
In einem am Freitag ergangenen Revisionsurteil kommen die Richter Gerhard Maritz, Sylvester Mainga und Simpson Mtambanengwe zum Schluss, Vaatz und seine Mitstreiter hätten lange im Vorfeld gewusst, dass die Windhoeker Stadtverwaltung die Gloudinastraße in Joseph-Mukwayu-Ithana-Straße und die Uhlandstraße in Kenneth-Kaunda-Straße umtaufen wolle. Als Betroffene hätten sie die Möglichkeit und sogar Pflicht gehabt, ihre Meinung zu dem am 31. August 2010 vom Stadtrat beschlossenen Vorhaben kundzutun.
Weil sie dies jedoch unterlassen hätten, könnten Vaatz und seine Sympathisanten nun nicht argumentieren, sie seien nicht befragt bzw. sich erst später der Konsequenzen der Umbenennung bewusst geworden. Schließlich hätte es eine „unangemessen beschwerliche Belastung" für die Stadtverwaltung bedeutet, sämtliche von der Umbenennung tangierte Bewohner individuell zu konsultieren.
Vaatz hatte vorgebracht, dass sowohl betroffene Privatpersonen, als auch Unternehmen bei einer Umbenennung ihre Adresse ändern und dafür eventuell auch Dokumente wie Briefköpfe oder Grundbucheinträge korrigieren müssten. Diese „Unannehmlichkeiten" blieben auch Lieferungsfirmen und Notrettungsdiensten nicht erspart.
Seine Rechtsvertreterin Natasha Bassingthwaighte hatte ferner argumentiert, dass die beiden Initiatoren der angestrebten Umbenennung nicht ausreichend begründet hätten, warum Ithana und Kaunda mit einem Straßennamen geehrt werden sollten. Dabei hatte sie hervorgehoben, dass Vaatz Ithana nicht gekannt habe und sich keiner besonderer Verdienste bewusst sei, durch die jener die Ehre eines Straßennamens verdient habe.
Unter Hinweis auf städtische Statuten hatte Bassingthwaighte außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass Straßen nur nach Personen benannt werden sollten, die in Namibia „allgemein beliebt" sind. Diese Festlegung könne der Stadtrat jedoch nicht treffen, ohne dabei „Beweise" für das Ansehen der betroffenen Person zu berücksichtigen. Der Anwalt des beklagten Stadtrates Nixon Marcus hatte diese Beweisführung mit Hinweis darauf zurückgewiesen, die Bewertung besonders verdienstvoller Leistungen sei zwangsläufig subjektiv.
Dass der Stadtrat dazu befugt war, betont das Oberste Gericht unter Berufung darauf, Vaatz habe nicht dessen grundsätzliches Recht in Frage gestellt, eine Umbenennung von Straßen zu verfügen. Im Gegenteil habe er den geltenden Richtlinien ausdrücklich zugestimmt. Seine Klage hätte also nur Erfolg haben können, wenn er nachgewiesen hätte, dass der Stadtrat „willkürlich, irrational oder vorschriftswidrig" gehandelt habe.
Weil er diesen Nachweis nicht erbracht habe, müsse seine Berufung gegen ein früheres Urteil von Richter Collins Parker scheitern, der die Klage von Vaatz am 22. Juni 2011 abgelehnt und den Anwalt scharf kritisiert hatte.
So hatte Parker die Darstellung von Vaatz als „beleidigend" und „abscheulich" bezeichnet, wonach sich jener keiner besonderen Verdienste des verstorbenen Ehemanns von Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana bewusst sei. Mit dieser „Ächtung" habe Vaatz nicht nur Ithanas Beitrag zum Befreiungskampf geschmälert, sondern auch die Innenministerin beleidigt, die beim Stadtrat ihren verstorbenen Mann für die Würdigung durch einen Straßennamen vorgeschlagen hatte.
In einem offenen Brief hatte Vaatz erklärt, dass keiner der 65 von ihm befragten Anwohner die Umbenennung befürworten würde. Darüber hinaus würden die Anwohner in die Instandhaltung ihrer Immobilien investieren. „Die Hausbesitzer haben die Gloudinastraße zu der renommierten Straße gemacht, die sie ist", hatte Vaatz in seinem Schreiben betont.
In einem am Freitag ergangenen Revisionsurteil kommen die Richter Gerhard Maritz, Sylvester Mainga und Simpson Mtambanengwe zum Schluss, Vaatz und seine Mitstreiter hätten lange im Vorfeld gewusst, dass die Windhoeker Stadtverwaltung die Gloudinastraße in Joseph-Mukwayu-Ithana-Straße und die Uhlandstraße in Kenneth-Kaunda-Straße umtaufen wolle. Als Betroffene hätten sie die Möglichkeit und sogar Pflicht gehabt, ihre Meinung zu dem am 31. August 2010 vom Stadtrat beschlossenen Vorhaben kundzutun.
Weil sie dies jedoch unterlassen hätten, könnten Vaatz und seine Sympathisanten nun nicht argumentieren, sie seien nicht befragt bzw. sich erst später der Konsequenzen der Umbenennung bewusst geworden. Schließlich hätte es eine „unangemessen beschwerliche Belastung" für die Stadtverwaltung bedeutet, sämtliche von der Umbenennung tangierte Bewohner individuell zu konsultieren.
Vaatz hatte vorgebracht, dass sowohl betroffene Privatpersonen, als auch Unternehmen bei einer Umbenennung ihre Adresse ändern und dafür eventuell auch Dokumente wie Briefköpfe oder Grundbucheinträge korrigieren müssten. Diese „Unannehmlichkeiten" blieben auch Lieferungsfirmen und Notrettungsdiensten nicht erspart.
Seine Rechtsvertreterin Natasha Bassingthwaighte hatte ferner argumentiert, dass die beiden Initiatoren der angestrebten Umbenennung nicht ausreichend begründet hätten, warum Ithana und Kaunda mit einem Straßennamen geehrt werden sollten. Dabei hatte sie hervorgehoben, dass Vaatz Ithana nicht gekannt habe und sich keiner besonderer Verdienste bewusst sei, durch die jener die Ehre eines Straßennamens verdient habe.
Unter Hinweis auf städtische Statuten hatte Bassingthwaighte außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass Straßen nur nach Personen benannt werden sollten, die in Namibia „allgemein beliebt" sind. Diese Festlegung könne der Stadtrat jedoch nicht treffen, ohne dabei „Beweise" für das Ansehen der betroffenen Person zu berücksichtigen. Der Anwalt des beklagten Stadtrates Nixon Marcus hatte diese Beweisführung mit Hinweis darauf zurückgewiesen, die Bewertung besonders verdienstvoller Leistungen sei zwangsläufig subjektiv.
Dass der Stadtrat dazu befugt war, betont das Oberste Gericht unter Berufung darauf, Vaatz habe nicht dessen grundsätzliches Recht in Frage gestellt, eine Umbenennung von Straßen zu verfügen. Im Gegenteil habe er den geltenden Richtlinien ausdrücklich zugestimmt. Seine Klage hätte also nur Erfolg haben können, wenn er nachgewiesen hätte, dass der Stadtrat „willkürlich, irrational oder vorschriftswidrig" gehandelt habe.
Weil er diesen Nachweis nicht erbracht habe, müsse seine Berufung gegen ein früheres Urteil von Richter Collins Parker scheitern, der die Klage von Vaatz am 22. Juni 2011 abgelehnt und den Anwalt scharf kritisiert hatte.
So hatte Parker die Darstellung von Vaatz als „beleidigend" und „abscheulich" bezeichnet, wonach sich jener keiner besonderen Verdienste des verstorbenen Ehemanns von Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana bewusst sei. Mit dieser „Ächtung" habe Vaatz nicht nur Ithanas Beitrag zum Befreiungskampf geschmälert, sondern auch die Innenministerin beleidigt, die beim Stadtrat ihren verstorbenen Mann für die Würdigung durch einen Straßennamen vorgeschlagen hatte.
In einem offenen Brief hatte Vaatz erklärt, dass keiner der 65 von ihm befragten Anwohner die Umbenennung befürworten würde. Darüber hinaus würden die Anwohner in die Instandhaltung ihrer Immobilien investieren. „Die Hausbesitzer haben die Gloudinastraße zu der renommierten Straße gemacht, die sie ist", hatte Vaatz in seinem Schreiben betont.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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