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Gericht fördert Gleichstellung
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Lesbisches Ehepaar erzielt Teilerfolg gegen Innenministerium
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist eine Antrag der Südafrikanerin La-Rochelle Antoinite Vorster, die am 6. Mai die Nebenklägerin Zanelle Vorster in Südafrika geheiratet hat, wo gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt sind. Ein Jahr später ist das Paar nach Swakopmund ausgewandert, wo sich Vorster mit ihrer Frau permanent niederlassen und mit ihr ein Geschäft übernehmen wollte.

Nachdem ihr Besuchsvisa am 12. August dieses Jahres abgelaufen und ein zuvor gestellter Antrag auf Verlängerung desselben angelehnt worden war, hatte das Ministerium sie beauftragt, binnen drei Tagen das Land zu verlassen. Gegen diese Anweisung hatte Vorster mit der Begründung geklagt, die Rückkehr in die Heimat werde ihr nicht nur erhebliche Kosten bereiten, sondern aufgrund der Trennung von ihrer Ehefrau auch emotionalen Schmerz verursachen.

Außerdem führte sie an, dass sie Berufung gegen die Entscheidung des Ministeriums eingelegt habe, ihren Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung abzulehnen. Sollte dieser Revision erfolgreich sein und sie folglich nach Namibia zurückkehren können, werde sie dafür erneut erhebliche Summen ausgeben müssen. Das als Schikane empfundene Verhalten des Ministeriums kann sich Vorster folglich nur damit erklären, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ausgegrenzt und diskriminiert werde, was gegen die Verfassung verstoße.

In seinem vor kurzem ergangenen Urteil stimmte ihr Richter Thomas Masuku dabei mit Hinweis darauf zu, der „Anstand und gesunde Menschenverstand“ gebiete, dass ihr Besuchervisa zumindest solange verlängert werde, bis die Berufung entschieden sei. Ferner erinnerte er daran, dass derzeit eine Sammelklage von drei homosexuellen Ehepaaren anhängig sei, bei denen sich die ausländischen Antragsteller auf Grundlage ihrer Vermählung mit einem namibischen Partner hierzulande eine ständige Aufenthaltsgenehmigung erstreiten wollen.

Sollte dieses Gesuch erfolgreich sein, würde dies auch den Status der Klägerin tangieren und für alle Betroffenen Rechtssicherheit schaffen. Unabhängig von der „moralischen Linse“ durch die Vorsters Verhältnis mit der Nebenklägerin betrachtet werde, sei diese auf Grundlage südafrikanischer Gesetze rechtskräftig verheiratet. Da Namibia mit seinen Nachbarn „gemeinsame Werte“ teile, sei es folglich auch gut beraten, „rechtskräftig geschlossene Verträge“ anzuerkennen, die in einem dieser Länder geschlossen worden seien.

Ferner verwies Masuku darauf, dass sich Moralvorstellungen nicht nur in Namibia, sondern weltweit verändert hätten. So hätten z.B. einige Länder im südlichen Afrika zuvor bestehende Unzucht-Gesetze annulliert und die Möglichkeit abgeschafft, bei Ehebruch eine Entschädigung zu fordern. Die Tatsache, dass Homo-Ehen in Namibia derzeit nicht anerkannt seien, bedeute folglich nicht, dass sich dies nicht künftig z.B. durch die anhängige Sammelklage ändern werde.

Dementsprechend ordnete Masuku an, dass das Innenministerium das Besuchervisa der Klägerin bis zum 15. August 2020 verlängern und an diesem Datum ein weiteres Mal erneuern muss, sollte bis dahin nicht über ihre ständige Aufenthaltsgenehmigung entschieden sein.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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