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Gericht gibt Regierung Recht
Gericht gibt Regierung Recht

Gericht gibt Regierung Recht

Das oberste Gericht hat gestern einem Berufungsantrag der Regierung stattgegeben, in dem diese Beschwerde gegen die angeordnete Freilassung von 13 vermeintlichen Caprivi-Separatisten eingelegt hat. Diese waren in Botswana und Sambia ergriffen und an Namibia ausgeliefert worden.

Die fünf Richter des obersten Gerichts, von denen jeder ein eigenes schriftliches Urteil verfasste, konnten keine Einstimmigkeit in der Sache erzielen. Richter Johan Strydom und Bryan O'Linn kamen nach ihrer Bewertung der Sachlage zu dem Ergebnis, dass der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden und damit ein früheres Urteil des Obergericht aufrechterhalten werden solle. Richter Simpson Mtambanengwe, Mavis Gibson und Fred Chomba kamen zu der Schlussfolgerung, bei der vorher angeordneten Freilassung der Beschuldigten habe es sich um ein Fehlurteil gehandelt.

Obwohl Gibson und Chomba diesen Befund mit anderen Argumenten stützen, schlossen sie sich der Urteilsbegründung von Mtambanengwe an, die folglich als Mehrheitsmeinung des obersten Gerichts rechtskräftig wird. Damit ist auch ein früheres Urteil von Richter Elton Hoff aufgehoben, der am 23. Februar in Grootfontein die Freilassung der 13 mutmaßlichen Separatisten angeordnet hatte.

Dieses Urteil hatte Hoff damit begründet, dass die 13 Verdächtigten ohne Auslieferungsverfahren aus Botswana und Sambia nach Namibia abgeschoben worden seien und die hiesige Gerichtsbarkeit angesichts der illegalen Deportation der Beschuldigten keine Justizgewalt über sie habe. Da die hiesige Gerichtsbarkeit auf Grund der "getarnten Entführung" der 13 mutmaßlichen Separatisten keine Handhabe gegen diese habe, hatte Hoff deren Freilassung befohlen.

Damit hat er sich nach Einschätzung von Mtambanengwe geirrt. Dieser weist in seiner 52 Seiten starken Urteilsbegründung darauf hin, es könne nicht von einer de facto Verschleppung der Beschuldigten die Rede sein, weil hiesige Sicherheitskräfte diese nicht in Botswana oder Sambia verhaftet, sondern von den dortigen Behörden in "in Empfang genommen" habe. Die Behörden dieser beiden Länder hätten bei der Übergabe der 13 zuvor verhafteten Immigranten nicht auf Drängen der namibischen Regierung gehandelt, sondern sich im Eigeninteresse den "unerwünschten Gästen entledigt", die illegal nach Botswana und Sambia eingewandert seien.

"Die Behörden in Sambia und Botswana haben die Aushändigung der Verdächtigten ohne Beeinflussung durch Namibia beschlossen", stellte Mtabanengwe fest und ergänzte "Die Behörden in Sambia und Botswana waren nicht verpflichtet, Namibia um die Einleitung eines offiziellen Auslieferungsverfahrens zu bitten, um die unerwünschten Ausländer von ihrem Territorium zu entfernen."

Mit diesem Urteil, dessen Befund von Oberrichter Johan Strydom verlesen wurde, ist nun die Fortsetzung des Verfahres gegen die 13 Angeklagten möglich. Diese werden sich am 9. August zusammen mit weiteren 107 mutmaßlichen Separatisten auf 278 Klagen (darunter Hochverrat und Mord) verantworten müssen. Die 13 Verdächtigten waren nach Sambia und Botswana geflohen und wollten dort Asyl beantragen. Ihnen wird eine Beteiligung an der Erhebung am 2. August 1999 in Katima Mulilo vorgeworfen, bei der einige Menschen ums Leben kamen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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