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Gericht hebt Kontosperre auf
Gericht hebt Kontosperre auf

Gericht hebt Kontosperre auf

Spanische Fischereifirma gewinnt gegen Generalstaatsanklägerin
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund des gestern ergangenen Urteils der Richter Peter Shivute, Sylvester Mainga und Dave Smuts ist eine Berufung der Staatsanwaltschaft, die sich gegen einen Befund ihres Kollegen Hosea Angula richtet. Dieser war am 6. September 2017 zu dem Ergebnis gekommen, dass die am 5. Januar erlassene und am 26. Mai verlängerte Kontosperre gegen das Unternehmen Firma Atlantic Ocean Management Group irregulär und damit unwirksam war.

Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erlangt, durch die rund 11 Millionen N$ in dem Fremdwährungskonto des Unternehmens eingefroren wurden. Sie hatte dabei das Gesetz gegen organisierte Kriminalität (Prevention of organised crime act – Poca) angewandt, das die Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten bzw. Finanzen erlaubt und dabei verbindliche Vorschriften und Fristen definiert. Gemäß Poca ist Imalwa befugt, bei Gericht derlei Anträge ohne Vorankündigung und in Abwesenheit der davon tangierten Personen zu stellen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Betroffenen kurzfristig Konten leeren oder Besitztümer veräußern, die mit angeblich illegal erhaltenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden.

In einem zweiten Schritt ist Imalwa ermächtigt, die Enteignung bereits beschlagnahmter Finanzen und Vermögenswerte zu beantragen, muss davor jedoch die davon betroffenen Eigentümer verständigen. In der anschließend folgenden Verhandlung können diese den legalen Ursprung der konfiszierten Gelder oder Güter belegen um damit verhindern, dass jene in den Besitz des Staates übergehen.

Im aktuellen Fall hatte der Direktor der Atlantic Ocean Management Group, Alberto Iglesias Martinez vorgebracht, das beschlagnahmte Geld stamme von zwei spanischen Fischereiunternehmen, die in Angola aktiv seien. Weil sie dort Devisenbeschränkungen unterworfen seien hätten sie mit seiner Firma vereinbart, ihre Einnahmen auf deren Konto in Namibia zu zahlen.

Imalwa zufolge habe die Firma jedoch gegen die Auflage verstoßen, wonach der Ursprung sämtlicher Einzahlungen von über 100000 N$ deklariert werden müsse. Weil die Antragsgegner dies versäumt hätten, liege der Verdacht nahe, dass die Finanzen durch Geldwäsche erlangt worden seien.

Diese Vermutung ist laut Obersten Gericht jedoch zweitrangig. Entscheidend sei, dass die im Januar verfügte Kontosperrung nur für einen Zeitraum von 120 Tagen wirksam gewesen und bereits erloschen sei, als sie im Mai verlängert wurde. Das Poca-Gesetz schreibe jedoch vor, dass der vorläufigen Beschlagnahme von Finanzen und Vermögenswerten binnen der dafür geltenden Frist ein Antrag auf Enteignung derselben folgen müsse.

Dies sei im Falle von Atlantic Ocean nicht geschehen, sondern die Beschlagnahme-Verfügung jenseits der Frist und ohne Vorwarnung der Antragsgegner in unzulässiger Weise verlängert worden. Damit sei Martinez seines Rechts auf ein faires Verfahren beraubt worden, weshalb die verlängerte Kontosperrung ungültig sei und er wieder Zugriff auf sein Konto erhalten müsse.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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