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Gericht kippt Lehrerzulage
Gericht kippt Lehrerzulage

Gericht kippt Lehrerzulage

Regierung annulliert Sonderzulage für Pädagogen in ländlichen Gebieten
Marc Springer
Windhoek (ms) - Eine Vereinbarung, die Lehrern in abgelegenen Gebieten eine Sonderzulage gewährt, ist ungültig. Das hat das Oberste Gericht entschieden und der Regierung damit einen juristischen Sieg über die Lehrergewerkschaft NANTU beschert.

Hintergrund des vergangene Woche ergangenen Urteils ist eine im Januar 2009 geschlossene und am 10. November 2010 erneuerte Vereinbarung, die Pädagogen in ländlichen Gebieten fernab städtischer Zentren eine besondere Entschädigung zwischen 750 N$ und 1750 N$ im Monat zusichert.

Die Zulage sollte einen Anreiz für qualifizierte Lehrer bieten, in ländlichen Regionen zu unterrichten, wo die Arbeitsbedingungen vergleichsweise beschwerlich und oft keine Annehmlichkeiten wie Strom- und Wasserversorgung oder moderne Unterkünfte vorhanden sind. Dadurch sollten mehr erfahrene Lehrer animiert werden, in geografisch isolierten Niederlassungen Dienst zu verrichten und damit das Qualitätsgefälle im Bildungsangebot zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu verringern.

Die Zulage wurde zum Streitpunkt, nachdem im November 2012 ein neues Abkommen in Kraft trat, das zwischen der Regierung und der Gewerkschaft für Angestellte des öffentlichen Dienstes (NAPWU) ausgehandelt wurde. Im Zuge dieser Abmachung qualifizieren sich sämtliche Beamte für eine monatliche Sonderzahlung, die in entlegenen Siedlungen stationiert sind und dort auf die Annehmlichkeiten der Stadt verzichten müssen.

Die Regierung nahm den Standpunkt ein, dass die NANTU-Vereinbarung durch den NAPWU-Vertrag „überlagert und ersetzt“ wurde, weil jener für sämtliche Beamte, inklusive Pädagogen, gelte. NANTU hingegen bestand darauf, dass die Abmachung von der Regierung nicht einseitig hätte aufgekündigt werden dürfen und deshalb weiter Bestand habe.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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