Gericht legitimiert Zwangsversteigerung
Bonusdisput: Grootfontein Stadtverwaltung droht Verlust von Vermögenswerten
Von Marc Springer, Windhoek
Die Regierung ist bei dem Versuch gescheitert, die drohende Zwangsversteigerung von Vermögenswerten der Stadtverwaltung in Grootfontein abzuwenden, durch die sich 23 von deren Angestellten rund 470 000 N$ für einen angeblich vorenthaltenen Bonus sichern wollen.
Eine entsprechende Klage des Ministers für städtische und ländliche Entwicklung, Peya Mushelenga, wurde vor kurzem von Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula verworfen. Zur Begründung führte jener an, die Klage richtet sich gegen eine Abmachung, die nach einem Schlichtungsverfahren zwischen der Stadtverwaltung und den 23 Nebenbeklagten getroffen und anschließend vom Arbeitsgericht bestätigt worden sei.
Damit basiere die von Mushelenga angefochtene Vereinbarung nicht nur auf der Verfügung des als Nebenbeklagten geführten Schlichters Kleofas Gaingob, sondern habe den Charakter eines verbindlichen Urteils des Arbeitsgerichts angenommen. Mushelenga hätte folglich dort in Berufung gehen müssen und
nicht in höherer Instanz gegen den Befund des Schlichters vorgehen dürfen, der lediglich eine bereits getroffene Einigung zwischen der Stadtverwaltung und den 23 bei ihr angestellten Antragsgegnern angenommen habe. Damit habe diese Abmachung weiterhin Bestand und seien die 23 Nebenbeklagten auch berechtigt, die vom Gerichtsvollzieher bereits beschlagnahmten Vermögenswerte der Stadtverwaltung versteigern zu lassen, falls diese ihnen nicht den zugesagten Bonus auszahlen sollte.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine inzwischen abgeschaffte Verordnung, wonach Angestellte namibischer Lokalbehörden nach Abschluss der ersten fünf Dienstjahre auf einen Sonderbonus berechtigt waren, der umgerechnet dem Gehalt von 62 Arbeitstagen entsprochen hatte. Diese Zuwendung ist jedoch aus Kostengründen mit Wirkung vom 1. Juli 2009 über 12 Monaten schrittweise ausgelaufen und Anspruchsberechtigten während dieses Zeitraums die Hälfte der für den Bonus relevanten 62 Arbeitstage ausbezahlt und der Rest als Urlaub angerechnet worden.
Weil die Stadtverwaltung in Grootfontein den Bonus jedoch erst im Februar 2018 formal abgeschafft hatte, wurde er von den 23 Nebenbeklagten auch bis dahin eingefordert. Dementsprechend hatten jene beim Arbeitskommissar geklagt, von dem anschließend eingesetzten Vermittler Gaingob Recht erhalten und auf Grundlage von dessen Befund die Beschlagnahmung einiger Vermögenswerte der Stadtverwaltung erwirkt.
Minister Mushelenga hatte die bereits verkündete Versteigerung dieser Vermögenswerte, zu denen ein Müllwagen und zwei Lastwagen gehören, zunächst noch per Eilantrag abgewendet. Nachdem er nun jedoch das Hauptverfahren in dem Disput verloren hat, wäre die Veräußerung derselben zulässig, sofern den 23 Angestellten nicht der ihnen zustehende Bonus ausbezahlt werden sollte.
Die Regierung ist bei dem Versuch gescheitert, die drohende Zwangsversteigerung von Vermögenswerten der Stadtverwaltung in Grootfontein abzuwenden, durch die sich 23 von deren Angestellten rund 470 000 N$ für einen angeblich vorenthaltenen Bonus sichern wollen.
Eine entsprechende Klage des Ministers für städtische und ländliche Entwicklung, Peya Mushelenga, wurde vor kurzem von Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula verworfen. Zur Begründung führte jener an, die Klage richtet sich gegen eine Abmachung, die nach einem Schlichtungsverfahren zwischen der Stadtverwaltung und den 23 Nebenbeklagten getroffen und anschließend vom Arbeitsgericht bestätigt worden sei.
Damit basiere die von Mushelenga angefochtene Vereinbarung nicht nur auf der Verfügung des als Nebenbeklagten geführten Schlichters Kleofas Gaingob, sondern habe den Charakter eines verbindlichen Urteils des Arbeitsgerichts angenommen. Mushelenga hätte folglich dort in Berufung gehen müssen und
nicht in höherer Instanz gegen den Befund des Schlichters vorgehen dürfen, der lediglich eine bereits getroffene Einigung zwischen der Stadtverwaltung und den 23 bei ihr angestellten Antragsgegnern angenommen habe. Damit habe diese Abmachung weiterhin Bestand und seien die 23 Nebenbeklagten auch berechtigt, die vom Gerichtsvollzieher bereits beschlagnahmten Vermögenswerte der Stadtverwaltung versteigern zu lassen, falls diese ihnen nicht den zugesagten Bonus auszahlen sollte.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine inzwischen abgeschaffte Verordnung, wonach Angestellte namibischer Lokalbehörden nach Abschluss der ersten fünf Dienstjahre auf einen Sonderbonus berechtigt waren, der umgerechnet dem Gehalt von 62 Arbeitstagen entsprochen hatte. Diese Zuwendung ist jedoch aus Kostengründen mit Wirkung vom 1. Juli 2009 über 12 Monaten schrittweise ausgelaufen und Anspruchsberechtigten während dieses Zeitraums die Hälfte der für den Bonus relevanten 62 Arbeitstage ausbezahlt und der Rest als Urlaub angerechnet worden.
Weil die Stadtverwaltung in Grootfontein den Bonus jedoch erst im Februar 2018 formal abgeschafft hatte, wurde er von den 23 Nebenbeklagten auch bis dahin eingefordert. Dementsprechend hatten jene beim Arbeitskommissar geklagt, von dem anschließend eingesetzten Vermittler Gaingob Recht erhalten und auf Grundlage von dessen Befund die Beschlagnahmung einiger Vermögenswerte der Stadtverwaltung erwirkt.
Minister Mushelenga hatte die bereits verkündete Versteigerung dieser Vermögenswerte, zu denen ein Müllwagen und zwei Lastwagen gehören, zunächst noch per Eilantrag abgewendet. Nachdem er nun jedoch das Hauptverfahren in dem Disput verloren hat, wäre die Veräußerung derselben zulässig, sofern den 23 Angestellten nicht der ihnen zustehende Bonus ausbezahlt werden sollte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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