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Gericht maßregelt Ministerium
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Richter ordnet Freilassung von illegal verhaftetem Bräutigam an
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die am Samstag ergangene Verfügung von Richter Boas Usiku geht auf einen Eilantrag des Klägers Kevin Leroy Waresk zurück, der am 1. September an der Grenzstation Buitepos wegen vermeintlich illegalen Aufenthalts in Namibia verhaftet wurde. In einer mit Hilfe seines Anwalts Norman Tjombe verfassten Erklärung gibt Waresk unter Eides statt an, er sei am 6. Oktober 1990 in Hohenems (Österreich) geboren worden und fünf Jahre später mit seiner Mutter nach Namibia ausgewandert, die am 24. August 1960 in Mariental geboren worden sei und der er aufgrund von Abstammung ein Bleiberecht hierzulande verdanke.

Waresk zufolge sei er nicht nur in Namibia zur Schule gegangen, sondern habe sich hier dauerhaft aufgehalten, seit er im Alter von fünf Jahren mit seiner Mutter eingewandert sei. Er habe Namibia stets als seine Heimat betrachtet und keinerlei Absicht, jemals nach Österreich zurückzukehren, wo er sich in den letzten Jahren nur sporadisch zu Besuchen bei seinem Vater aufgehalten habe.

Waresk zufolge sei er in Namibia nicht nur gewöhnlich wohnhaft, sondern habe aufgrund von Abstammung hierzulande auch ein Bleiberecht, ohne dafür eine getrennte Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung zu benötigen. Dennoch habe er sich im Vorfeld seiner für (vergangenen) Samstag geplanten Hochzeit bei seinem Pfarrer erkundigt, ob er als gebürtiger Österreicher für die Eheschließung eine gesonderte Genehmigung benötige.

Auf dessen Empfehlung habe er sich beim Ministerium erkundigt und dort die Auskunft erhalten, er solle kurzfristig aus- und dann mit einem Touristenvisum wieder einreisen, das für eine Hochzeit ausreichend sei. Aufgrund dieser Empfehlung habe er am 1. September nach Botswana ausreisen wollen, sei jedoch wegen angeblich illegalen Aufenthalts in Namibia an der Grenzstation Buitepos festgenommen worden.

Da es auch seinem Anwalt Tjombe nicht gelungen sei, telefonisch seine Freilassung zu erwirken, habe er keine andere Wahl gehabt, als sich am Samstag mit einem dringlichen Antrag an das Gericht zu wenden. Schließlich sei sein Vater bereits aus Österreich für die geplante Hochzeit angereist zu der auch andere Gäste eingeladen worden seien, denen im Falle einer Absage der Heirat erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen würden.

In der am Samstag von Richter Usiku erlassenen Verfügung wird das Innenministerium und die ihm angegliederte Immigrationsbehörde verpflichtet, Waresk mit sofortiger Wirkung freizulassen. Diese Anweisung wurde von den Beklagten erfüllt und dem Kläger damit kurzfristig die Vermählung mit seiner langjährigen Freundin ermöglicht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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