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Gericht schafft Präzedenzfall
Gericht schafft Präzedenzfall

Gericht schafft Präzedenzfall

Frank Steffen
Der inzwischen als Geisterfahrer bekannte simbabwische Dr. Yeukai Chiradza wurde zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt, nachdem er einen Unfall verursacht und dabei drei Menschenleben in den Tod gerissen hat. Dass die übrigen Familienmitglieder über diese milde Strafe verärgert und entrüstet sind, sollte alles andere als erstaunen. Der Fall hatte gerade deswegen für Aufsehen gesorgt, da der Mediziner lange nach dem jetzt abgeschlossenen Fall aus dem Jahre 2015 erneut rücksichtslos auf Namibias Straßen unterwegs gewesen sein soll. Im März dieses Jahres kursierte eine Videoaufnahme in den sozialen Medien von einem Wagen, der auf einer Fernstraße zwischen beiden Fahrbahnen hin- und herpendelte. Dabei wurde sogar entgegenkommender Verkehr von der Straße gezwungen. Erneut soll es Dr. Chiradza gewesen sein, der hinter dem Steuer saß.

Wenn dieser Fall nun ebenfalls vom Gericht als erwiesen akzeptiert wird, dann muss der Beobachter davon ausgehen, dass der inzwischen suspendierte Mediziner offenbar keinen Respekt für Menschenleben hat.

Unter diesen Umständen wirft eine derart milde Strafe erneut viele Fragen über das namibische Justizsystem auf. Wie verhält sich das mit der Gerechtigkeit? Vor allem wenn man bedenkt, dass Personen, die ein Rind gestohlen haben, die doppelte – wenn nicht sogar dreifache – Gefängnisstrafe erhalten.

Dr. Chiradza wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig befunden, nachdem drei Menschen an jenem Tag umkamen. Nun gibt es einen neuen Präzedenzfall, der es künftig Rechtsanwälten erlaubt, diesem Beispiel zu folgen und ebenfalls milde Strafen für ihre Mandanten zu beantragen.

Somit kann jetzt ein Angeklagter, der bei einem Frontalzusammenstoß zwischen Swakopmund und Henties Bay sechs Menschen in den Tod gerissen haben soll, zu Recht hoffen. Momentan muss er sich noch wegen Mordes verantworten, doch könnte diese Klage, je nach Beweislage, in fahrlässige Tötung verändert werden, was nur eine milde Strafe nach sich ziehen dürfte.

Erwin Leuschner

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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