Gericht verlängert Zwangsverwaltung
Windhoek - Die Aufsichtsbehörde für namibische Finanzinstitutionen (NAMFISA), hat bestätigt, dass die am 31. März angeordnete Zwangsverwaltung des Versicherungsunternehmens Legal Shield vom Obergericht um sechs Monate verlängert wurde.
Wie Marcelina !Gaoses, zuständig für Kurzzeitversicherungen bei NAMFISA, am Freitag mitteilte, habe das Gericht ferner verfügt, dass der ehemalige Oberrichter Johan Strydom den vorher angestellten Treuhänder Bob Meiring bei der Zwangsverwaltung des Unternehmens unterstützen wird. Die beiden Kuratoren sollten die "Unregelmäßigkeiten" bei Legal Shield korrigieren und die Firma "im Interesse der Versicherungskunden" umstrukturieren.
!Goases zufolge sei die Intervention bei Legal Shield allein im Interesse der Versicherungskunden erfolgt und richte sich nicht gegen den Geschäftsführer des Unternehmens Quinton van Rooyen persönlich. "Wenn es bei anderen Versicherungsfirmen ähnliche Zweifel an dem Umgang mit Versicherungsprämien geben würde, wären wir in derselben Weise vorgegangen", betonte sie.
Die Zwangsverwaltung sei primär deshalb notwendig geworden, weil Legal Shield nicht den Empfehlungen von NAMFISA gefolgt sei und beispielsweise das Gewinnspiel Winna Mariba fortgesetzt habe, an dem nur Mitglieder von Legal Shield teilnehmen durften. Abgesehen von diesem möglichen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln sei Legal Shield auch in den Verdacht geraten, Anträge auf Kostenerstattung nicht in angemessenem Umfang zu erfüllen.
Wie Marcelina !Gaoses, zuständig für Kurzzeitversicherungen bei NAMFISA, am Freitag mitteilte, habe das Gericht ferner verfügt, dass der ehemalige Oberrichter Johan Strydom den vorher angestellten Treuhänder Bob Meiring bei der Zwangsverwaltung des Unternehmens unterstützen wird. Die beiden Kuratoren sollten die "Unregelmäßigkeiten" bei Legal Shield korrigieren und die Firma "im Interesse der Versicherungskunden" umstrukturieren.
!Goases zufolge sei die Intervention bei Legal Shield allein im Interesse der Versicherungskunden erfolgt und richte sich nicht gegen den Geschäftsführer des Unternehmens Quinton van Rooyen persönlich. "Wenn es bei anderen Versicherungsfirmen ähnliche Zweifel an dem Umgang mit Versicherungsprämien geben würde, wären wir in derselben Weise vorgegangen", betonte sie.
Die Zwangsverwaltung sei primär deshalb notwendig geworden, weil Legal Shield nicht den Empfehlungen von NAMFISA gefolgt sei und beispielsweise das Gewinnspiel Winna Mariba fortgesetzt habe, an dem nur Mitglieder von Legal Shield teilnehmen durften. Abgesehen von diesem möglichen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln sei Legal Shield auch in den Verdacht geraten, Anträge auf Kostenerstattung nicht in angemessenem Umfang zu erfüllen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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