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Gericht vertröstet Fishrot-Sextett
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Sechs Angeklagten beantragen Freilassung – Urteil erst nach Weihnachten
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Dieses Datum hat Ersatzrichter Kobus Miller gestern als Termin für seine Urteilsverkündung bestimmt, nachdem er sich zuvor Argumente für und gegen eine Freilassung der sechs Angeklagten angehört hat. Die Angeklagten, zu denen neben den früheren Ministern für Fischerei und Justiz, Esau und Shangala auch der suspendierte Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi, sein beurlaubter Ex-Kollege Ricardo Gustavo, Esaus Schwiegersohn Tamson 'Fitty' Hatuikulipi und der mit Hatuikulipi verwandte Geschäftsmann Pius 'Taxa' Mwatelulo gehören, haben ausdrücklich keine Kaution, sondern ihre bedingungslose Freilassung beantragt.

Zur Begründung führten ihre aus Südafrika angereisten Anwälte Tembeka Ngcukaitobi und William King an, der andauernde Arrest ihrer Mandanten in der Polizeistation in Seeis basiere auf illegalen Haftbefehlen und sei damit ebenfalls rechtswidrig. Schließlich habe Magistratsrichter Alweendo Venatius die Haftbefehle am 26. November allein auf Grundlage eines Antrags der Staatsanwaltschaft erlassen, dabei jedoch nicht seinen Ermessensspielraum zur Klärung der Frage genutzt, „ob es weniger drastische Maßnahmen gibt, die Anwesenheit der Angeklagten bei ihrem bevorstehenden Prozess zu garantieren“.

Ngcukaitobi zufolge sei dieses Versäumnis im aktuellen Fall besonders gravierend, weil sich der Antrag der Staatsanwaltschaft allein auf eine eidesstattliche Erklärung des Polizeiermittlers Andreas Kanyangela gestützt habe, der darin wesentliche Faktoren verschwiegen habe. So habe er beispielsweise unerwähnt gelassen, dass die Angeklagten der Polizei ihre volle Kooperation zugesichert und beteuert hätten, sich ihrem Verfahren nicht durch Flucht entziehen zu wollen.

Diese Garantie sei absolut glaubwürdig, weil die Beschuldigten alle prominente Politiker oder Geschäftsleute seien und ein Interesse daran hätten, die gegen sie gerichteten Vorwürfe zu widerlegen und ihren Ruf wieder herzustellen. Diese Erwägung hätte bei der Entscheidung über die Haftbefehle jedoch keinerlei Rolle gespielt, weil sich die Staatsanwaltschaft und der Magistratsrichter offenbar dem „öffentlichen Protest und politischen Druck“ gebeugt und dabei die Freiheit der Beschuldigten geopfert hätten.

Die „menschenunwürdige“ Gefangenschaft der Beschuldigten sei „absolut unnötig“ weil sie weder eines Gewaltverbrechens beschuldigt seien noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Außerdem gebe es keine Hinweise darauf, dass sie im Falle ihrer Freilassung die andauernden Ermittlungen behindern, oder das Land verlassen würden. Ihre Festnahme und andauernde Gefangenhaltung diene folglich nur dem Zweck, ein „öffentliches Spektakel“ zu inszenieren.

Die fünf Antragsgegner, zu denen die Anti-Korruptionskommission (ACC) und die Generalstaatsanklägerin gehören, hielten dem über ihren Anwalt Piet van Wyk entgegen, die Haftbefehle seien vorschriftsmäßig beantragt und erlassen worden. Ferner hob jener hervor, die Angeklagten hätten am 6. Dezember die Gelegenheit gehabt, formal Kaution zu beantragen. Darauf hätten sie jedoch freiwillig verzichtet und dem Gesuch der Staatsanwaltschaft zugestimmt, ihr Verfahren auf den 20. Februar zu vertagen.

Die angebliche Dringlichkeit ihres Anliegens sei also selbst verschuldet, weil sie bereits vor zwei Wochen hätten Kaution beantragen können, ihren bereits angekündigten Antrag jedoch nicht weiterverfolgt hätten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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