Gericht weist "haltlose" Klage gegen Finanzamt ab
Windhoek - Das Obergericht hat eine Klage gegen das Finanzamt abgewiesen, über die der Antragsteller einen ihm zugestellten Steuerbescheid für ungültig erklären lassen wollte.
Der Kläger Gideon Jacobus du Preez hatte das Gericht ersucht, eine Entscheidung des Steueramts aufzuheben, das ihm für die Jahre 2000 bis 2008 eine Steuernachzahlung von 100769 N$ berechnet und zusätzliche Strafzinsen in Höhe von 51339 N$ eingefordert hat. Mit diesem Anliegen ist er gemäß Urteilsbegründung von Richter Collins Parker vor allem deshalb gescheitert, weil er keine konkreten Gründe für seinen Einspruch gegen den Steuerbescheid angeboten habe.
Vielmehr habe sein Anwalt Andreas Vaatz die Forderung des Fiskus lediglich als "falsch, unfair und unangemessen" bezeichnet, aber nicht präzisiert, warum dies so sei. Grundsätzlich obliege es nicht dem Finanzamt, seine Entscheidung zu rechtfertigen, sondern dem Kläger, diese als irregulär oder illegal zu entlarven. Da Du Preez jedoch weder eine juristische Grundlage für seine Beschwerde gelegt, noch eine angebliche Willkür auf Seiten des Finanzamtes nachgewiesen habe, könne seine Klage nicht Bestand haben und müsse kostenpflichtig abgewiesen werden.
Der Kläger Gideon Jacobus du Preez hatte das Gericht ersucht, eine Entscheidung des Steueramts aufzuheben, das ihm für die Jahre 2000 bis 2008 eine Steuernachzahlung von 100769 N$ berechnet und zusätzliche Strafzinsen in Höhe von 51339 N$ eingefordert hat. Mit diesem Anliegen ist er gemäß Urteilsbegründung von Richter Collins Parker vor allem deshalb gescheitert, weil er keine konkreten Gründe für seinen Einspruch gegen den Steuerbescheid angeboten habe.
Vielmehr habe sein Anwalt Andreas Vaatz die Forderung des Fiskus lediglich als "falsch, unfair und unangemessen" bezeichnet, aber nicht präzisiert, warum dies so sei. Grundsätzlich obliege es nicht dem Finanzamt, seine Entscheidung zu rechtfertigen, sondern dem Kläger, diese als irregulär oder illegal zu entlarven. Da Du Preez jedoch weder eine juristische Grundlage für seine Beschwerde gelegt, noch eine angebliche Willkür auf Seiten des Finanzamtes nachgewiesen habe, könne seine Klage nicht Bestand haben und müsse kostenpflichtig abgewiesen werden.
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Allgemeine Zeitung
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