Gerichte fast lahmgelegt
Windhoek - Nachdem den Gerichten 2010 sowie zu Anfang 2011 zuerst 24 Justizbeamte Staatsankläger und zu Beginn dieses Jahres noch sieben Senior-Justizbeamte davongelaufen sind, hat das Kabinett mit Beschluss vom 1. April mit drei Mio. Namibia-Dollar aus dem Notfonds eingegriffen. Die Rechtsprechung steht ansonsten an vielen Gerichten vor dem totalen Zusammenbruch.
"Die Situation ist extrem akut geworden und bedroht jetzt den Caprivi-Hochverratsprozess", heißt es in der Motivierung zur Beschlussvorlage des Justizministeriums, wie das Informationsressort mitteilt. Das Justizministerium erfährt den Marathon-Prozess gegen die angeblichen Hochverräter inzwischen selbst als Verlegenheit: "Wir erinnern daran, dass die Untersuchungshäftlinge sich schon länger als zehn Jahre in Haft befinden. Der Staat hat schon zig Millionen Namibia-Dollar für den Hochverratsprozess ausgegeben."
Die Justizbeamten, die zum Teil in Privatkanzleien abgewandert sind, haben die Hinausschiebung einer Gehaltserhöhung, beziehungsweise einer angesagten Rangbeförderung (was auf eine Gehaltserhöhung hinausläuft) nicht hingenommen. Das Hinhaltespiel hatte im Juni 2010 begonnen, als die Minister die pauschale Rangbeförderung mit Wirkung vom 1. August beschlossen. Als das Justizministerium am 1. August den Beschluss aus Geldmangel nicht durchführen konnte, hat das Kabinett die Beförderung und Gehaltserhöhung auf den 1. Januar 2011 hinausgeschoben. Das hat 31 Justizbeamte total vergrämt, denn ihre Berufsgenossen gleichen Ranges in anderen Ministerien und im Parlamentssekretariat haben ab 1. August die besagte Gehaltszulage erhalten.
Nun war das Kabinett gezwungen seinen Beschluss zu revidieren. Die Beförderung/Gehaltserhöhung gilt rückwirkend auch im Justizministerium wieder ab dem 1. August 2010. Das Informationsministerium zitiert aus dem Beschlussprotokoll: "Angesichts der Lage hat die Justizministerin (d. Red. Pendukeni Iivula-Ithana) keine andere Wahl, als das Kabinett in diese bedauerliche Entwicklung einzuweihen."
Der Notbehelf, Staatsankläger vorübergehend aus Privatkanzleien anzuheuern, kommt dem Staat noch teurer zu stehen, denn ein qualifizierter Junior -Anwalt kostet dem Gericht 9000 N$ pro Tag, derweil ein Senior-Anwalt 26000 N$ verlangt.
Justizministerin Iivula-Ithana hat sich zuvor mit der Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa über die Notlage beraten. Im Beschlussprotokoll heißt es, dass bis zur aktuellen Kabinettssitzung inzwischen noch ein Vize-Generalstaatsankläger gekündigt habe. Imalwa war bereits im Juni vergangenen Jahres mit einem Notruf über den akuten Mangel an Staatsanklägern an die Öffentlichkeit gegangen. Die Kündigungswelle hatte schon begonnen.
"Die Situation ist extrem akut geworden und bedroht jetzt den Caprivi-Hochverratsprozess", heißt es in der Motivierung zur Beschlussvorlage des Justizministeriums, wie das Informationsressort mitteilt. Das Justizministerium erfährt den Marathon-Prozess gegen die angeblichen Hochverräter inzwischen selbst als Verlegenheit: "Wir erinnern daran, dass die Untersuchungshäftlinge sich schon länger als zehn Jahre in Haft befinden. Der Staat hat schon zig Millionen Namibia-Dollar für den Hochverratsprozess ausgegeben."
Die Justizbeamten, die zum Teil in Privatkanzleien abgewandert sind, haben die Hinausschiebung einer Gehaltserhöhung, beziehungsweise einer angesagten Rangbeförderung (was auf eine Gehaltserhöhung hinausläuft) nicht hingenommen. Das Hinhaltespiel hatte im Juni 2010 begonnen, als die Minister die pauschale Rangbeförderung mit Wirkung vom 1. August beschlossen. Als das Justizministerium am 1. August den Beschluss aus Geldmangel nicht durchführen konnte, hat das Kabinett die Beförderung und Gehaltserhöhung auf den 1. Januar 2011 hinausgeschoben. Das hat 31 Justizbeamte total vergrämt, denn ihre Berufsgenossen gleichen Ranges in anderen Ministerien und im Parlamentssekretariat haben ab 1. August die besagte Gehaltszulage erhalten.
Nun war das Kabinett gezwungen seinen Beschluss zu revidieren. Die Beförderung/Gehaltserhöhung gilt rückwirkend auch im Justizministerium wieder ab dem 1. August 2010. Das Informationsministerium zitiert aus dem Beschlussprotokoll: "Angesichts der Lage hat die Justizministerin (d. Red. Pendukeni Iivula-Ithana) keine andere Wahl, als das Kabinett in diese bedauerliche Entwicklung einzuweihen."
Der Notbehelf, Staatsankläger vorübergehend aus Privatkanzleien anzuheuern, kommt dem Staat noch teurer zu stehen, denn ein qualifizierter Junior -Anwalt kostet dem Gericht 9000 N$ pro Tag, derweil ein Senior-Anwalt 26000 N$ verlangt.
Justizministerin Iivula-Ithana hat sich zuvor mit der Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa über die Notlage beraten. Im Beschlussprotokoll heißt es, dass bis zur aktuellen Kabinettssitzung inzwischen noch ein Vize-Generalstaatsankläger gekündigt habe. Imalwa war bereits im Juni vergangenen Jahres mit einem Notruf über den akuten Mangel an Staatsanklägern an die Öffentlichkeit gegangen. Die Kündigungswelle hatte schon begonnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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