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Gerichtsfall wird fair bearbeitet
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Gerichtsfall wird fair bearbeitet

Unberechtigte Kritik am Dekade-alten Mordverfahren gegen Townsend und Thomas
Frank Steffen
Von Jana-Mari Smith & F Steffen, Windhoek

Rechtsexperten und die namibische Justiz sind sich einig, dass Marcus Thomas und Kevin Townsend, die im Januar 2010 des Mordes des Namibiers, André Heckmair angeklagt wurden, bisher in jeder Hinsicht ein faires Verfahren gewährt wurde. Diese Einschätzung folgt der jüngsten Kritik eines amerikanischen Hip-Hop-Künstlers, dass dem Duo kein gerechter Rechtsweg gewährt worden sei (AZ berichtete).

„Die Behauptung, dass den Angeklagten kein faires Verfahren gewährt wird, ist unbegründet“, äußerte sich der namibische Gerichtshof in der vergangenen Woche. Demnach sei seit 2014 „jegliche unangemessene Verzögerung ausschließlich von den Angeklagten selbst herbeigeführt“ worden. Auch der Menschenrechtsexperte und UNAM-Rechtsdozent John Nakuta (ebenfalls namibischer Medien-Ombudsmann) erklärte, dass ein faires Verfahren zwar auf einer langen Liste von Kriterien beruhe, es jedoch „nicht 100 Prozent perfekt sein muss, um fair zu sein“.

Die meisten Verzögerungen seien darauf zurückzuführen, dass die Angeklagten ihre Rechte im Rahmen der namibischen Charta der Grundrechte (Bill of Rights Charter) genutzt hätten. Eine jahrzehntelange Haft sei kein ausschließlich namibisches Phänomen: „Die Kaution kann verweigert werden, wenn die reelle Gefahr einer Flucht besteht.“

Das maßgebliche Fluchtrisiko war einer der Hauptgründe, weshalb Oberrichter Orben Sibeya im Oktober 2020 Townsends Kautionsantrag abgelehnt hatte. Nakuta betont, dass „der Staat nur für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden kann, die durch die Staatsanwaltschaft verursacht werden“. Der Menschenrechtsanwalt Norman Tjombe gibt Nakuta Recht. Die namibische Verfassung würde ein schnelles Verfahren garantieren, aber „jeder Fall muss individuell betrachtet werden. In diesem Fall haben die Amerikaner maßgeblich zu den Verzögerungen des Prozesses beigetragen.“

Der verpatzte Ausbruch von Thomas aus dem Gefängnis, einen Tag vor dem geplanten Beginn des Prozesses im November 2014 führte zu einer ersten erheblichen Verzögerung. Die daraus folgenden Ersuche sich als „psychisch untauglich für das Verfahren“ erklären zu lassen, führten zu wiederholten Vertagungen bis Ende 2016. Dem folgten drei Anträge, Richter Liebenberg als befangen zu erklären und jedem gescheiterten Antrag folgten Berufungen, bis auch das letzte Ablehnungsgebot im Jahr 2020 scheiterte.

Indessen heuerten und feuerten Thomas und Townsend zahlreiche Rechtsanwälte und Townsend forderte sogar ein getrenntes Verfahren - auch dies wurde abgelehnt. 2020 kam es erneut zu Vertagungen infolge der COVID-19-Pandemie, aber auch in diesen Fällen handelte es sich um die Angeklagten oder ihre Rechtsvertreter. Thomas war in der vergangenen Dekade zehn Anwälte zugewiesen worden.

Inzwischen vermeiden namibische Anwälte eine Anstellung als kostenloser Rechtsberater. Thomas neueste Anwältin, Lilian Mbaeva, wurde erst in diesem Jahr ernannt. Der Richter hat allerdings inzwischen jede weitere Vertagung infolge eines Anwaltswechsels ausgeschlossen.

„Können wir den Staat in diesem Fall für die Verzögerungen verantwortlich machen? Ich glaube ehrlich gesagt nicht“, kommentierte Nakuta. Tjombe erklärte: „Obwohl die Verzögerung lang erscheint, ist es nicht unfair, denn der Staat fährt und fuhr mit der Vorladung von Zeugen fort.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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