Gerichtsmediziner sagt im NIMT-Prozess aus
Windhoek (sno) - Der Höhepunkt des dritten Verhandlungstages (Mittwoch) im Lichtenstrasser-Prozess war mit Sicherheit die Aussage des Gerichtsmediziners, Dr. Augustu Gawab, aus Walvis Bay. Dr. Gawab wurde von der Staatsanklägerin Antonia Verhoef in den Zeugenstand gerufen und begann seine Aussage mit seiner Befindung zu dem ermordeten NIMT-Exekutivdirektor, Eckhart Mueller. Mueller soll am Morgen des 15. Aprils 2019 frontal von zwischen sechs und acht Schüssen getroffen worden sein. Nach Aussage des Gerichtsmediziners trafen ihn mindestens ein Schuss am Kopf und drei im Oberkörper. Weitere Verletzungen gab es am rechten Arm und im Gesicht.
Auf die Frage der Staatsanklägerin, in welcher Sequenz die Schüsse erfolgt seien, antwortete Dr. Gawab, dass der Kopfschuss bestimmt der erste gewesen sei und vertrat die Meinung, dass dies zum sofortigen Ableben des Opfers geführt habe. Lichtenstrassers Verteidiger Albert Titus hinterfragte Mängel im Gutachten des Gerichtsmediziners, welche jedoch infolge einer Klarstellung von Richter Christie Liebenberg, akzeptiert und darum in die Gerichtsakte aufgenommen wurden.
Über den Mord an dem NIMT-Stellvertreter Heimo Hellwig sagte Dr. Gawab, dass die Todesursache ebenfalls ein Einschuss am Kopf war. Er erläuterte, dass Hellwig von der linken Seite erst zweimal in den Brustkorb getroffen und dann von rechts in den Kopf geschossen worden sei. Auf Nachfrage von Verhoef bestätigte er, dass dies seiner Meinung nach die plausibelste Reihenfolge der Schüsse gewesen sein müsse.
Die Frage, ob Hellwig, wie eine Zeugin im Gericht am Vortag behauptet hatte, nach dem Treffer am Kopf noch hätte sprechen oder gestikulieren können, verneinte Dr. Gawab ausdrücklich. Die Zeugin habe wahrscheinlich unkoordinierte Reflexbewegungen beobachtet, denn das Opfer sei zu jenem Zeitpunkt (als die Zeugin am Tatort ankam) bestimmt verstorben gewesen.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung von Mueller und Hellwig fand am 17. April 2019 in Walvis Bay statt.
Auf die Frage der Staatsanklägerin, in welcher Sequenz die Schüsse erfolgt seien, antwortete Dr. Gawab, dass der Kopfschuss bestimmt der erste gewesen sei und vertrat die Meinung, dass dies zum sofortigen Ableben des Opfers geführt habe. Lichtenstrassers Verteidiger Albert Titus hinterfragte Mängel im Gutachten des Gerichtsmediziners, welche jedoch infolge einer Klarstellung von Richter Christie Liebenberg, akzeptiert und darum in die Gerichtsakte aufgenommen wurden.
Über den Mord an dem NIMT-Stellvertreter Heimo Hellwig sagte Dr. Gawab, dass die Todesursache ebenfalls ein Einschuss am Kopf war. Er erläuterte, dass Hellwig von der linken Seite erst zweimal in den Brustkorb getroffen und dann von rechts in den Kopf geschossen worden sei. Auf Nachfrage von Verhoef bestätigte er, dass dies seiner Meinung nach die plausibelste Reihenfolge der Schüsse gewesen sein müsse.
Die Frage, ob Hellwig, wie eine Zeugin im Gericht am Vortag behauptet hatte, nach dem Treffer am Kopf noch hätte sprechen oder gestikulieren können, verneinte Dr. Gawab ausdrücklich. Die Zeugin habe wahrscheinlich unkoordinierte Reflexbewegungen beobachtet, denn das Opfer sei zu jenem Zeitpunkt (als die Zeugin am Tatort ankam) bestimmt verstorben gewesen.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung von Mueller und Hellwig fand am 17. April 2019 in Walvis Bay statt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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