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Gerichtsurteil hat Nachspiel
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Zentrum für Rechtsbeistand kritisiert „Diskriminierung“ von Lühl
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

In einer gestern veröffentlichten Presseerklärung bringen die LAC-Direktorinnen Toni Hancox und Dianne Hubbard ihr „Bedauern“ darüber zum Ausdruck, dass es Richter Thomas Masuku versäumt habe, in seinem am Montag ergangenen Urteil die Rechte der Mädchen Paula und Maya Delgado-Lühl zu schützen, die am 13. März in Durban zur Welt kamen.

Obwohl der Namibier Phillip Lühl und dessen aus Mexiko stammender Ehepartner Eduardo Guillermo Castañeda beide als Eltern der Säuglinge registriert sind, hat das Innenministerium jenen die Einreise mit der Begründung verweigert, es liege kein Vaterschaftstest vor, der Lühl als ihren Erzeuger ausweise. Deshalb hätten die Kleinkinder auch keinen Anspruch auf die hiesige Staatsangehörigkeit durch Abstammung und folglich kein Aufenthaltsrecht in Namibia.

Diese Argumentation empfindet das LAC als inkonsequent, weil bei heterosexuellen Paaren, deren Kinder durch Ersatzmutterschaft im Ausland geboren wurden, ein solcher DNA-Test nicht verlangt worden sei. Dass im Falle von Lühl eine solche „genetische Verbindung“ eingefordert werde, sei also nicht nur diskriminierend, sondern auch zum Nachteil der beiden Mädchen, deren Wohl an oberster Stelle hätte stehen müssen.

Das LAC beruft sich dabei auf die namibische Verfassung, die Kindern grundsätzlich das Recht gewährt, von beiden Elternteilen versorgt bzw. gegen jegliche Form der Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt zu werden. Dementsprechend sei es unzulässig, dass das Ministerium den Status der Kinder von einem Vaterschaftstest abhängig mache, der in keiner Gesetzgebung vorgesehen sei.

Masuku war zu dem Ergebnis gelangt, dass er die Einreise der Mädchen nicht per Verfügung erzwingen könne, bevor das Ministerium nicht einen entsprechenden Antrag seitens Lühl abgelehnt habe. Diese Begründung hält das LAC für verfehlt, weil das Ministerium bereits unmissverständlich betont habe, dass es den Zwillingen keine Einreiseerlaubnis erteilen werde. Abgesehen davon, dass ein offizieller Antrag auf Einreiseerlaubnis folglich sinnlos gewesen wäre, sei die Darstellung des Ministeriums „grundlegend falsch“, wonach die namibische Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einer „genetischen Verbindung“ abhänge.

Vielmehr ist das LAC davon überzeugt, dass die sexuelle Orientierung der Eltern eine Rolle gespielt habe, da das Ministerium bei heterosexuellen Paaren, die im Ausland Kinder adoptiert bzw. durch künstliche Befruchtung gezeugt hätten, nie vergleichbare Hürden gegen deren Einreise errichtet habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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