Gerichtsurteil in Frage gestellt
Obwohl das Arbeitsgericht am 12. Februar die Wiedereinstellung von sechs entlassenen Angestellten der Farm Ongombo West angeordnet hat, ist deren berufliche Zukunft ebenso ungewiss wie die von sechs weiteren Mitarbeitern.
Windhoek - Der Anwalt des Farmers Andreas Wiese hält das Gerichtsurteil zugunsten der sechs Kläger für null und nichtig. "Die Verfügung richtet sich gegen Ongombo West und greift damit ins Leere, weil sie keine Rechtsperson anspricht", erklärte Anwalt Chris Brandt gestern auf Anfrage. Nach seiner Darstellung beschreibe der Begriff Ongombo West lediglich den Namen einer Farm, identifiziere jedoch keine Körperschaft oder Person, die juristisch belangt werden könnte.
"Das Urteil hätte sich an die Mutter von Andreas Wiese richten müssen, weil diese die Arbeitgeberin der sechs Kläger und damit haftbar war", führte Brandt ferner aus. Da dies jedoch nicht der Fall sei, sei die Verfügung juristisch irrelevant und könne deshalb nicht durchgesetzt werden. Diese Überzeugung hat Brandt nach eigener Aussage dem Arbeitsgericht schriftlich mitgeteilt, das nun über den nächsten Schritt entscheiden müsse.
"Ich glaube, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss", betonte Brandt. Bevor dies nicht geschehen sei, könne Wiese auch nicht eine eventuell geplante Berufung gegen das Urteil einlegen, "weil dieses nicht gegen eine Rechtsperson ergangen ist und wir deshalb keine Handhabe für eine Revision haben".
Wieses Berater in Arbeitsfragen, Holger Sircoulomb, gibt dabei zu bedenken, dass eine mögliche Beschwerde gegen das Urteil binnen 14 Arbeitstagen eingereicht werden müsse. Ferner teilte er mit, dass die sechs inzwischen wieder eingestellten Kläger nach wie vor in Behelfsunterkünften neben der Straße wohnen. Wiese habe den Betroffenen zwischen Donnerstag und Sonntag vergangener Woche Zeit gegeben, mit seiner Hilfestellung ihren Besitz auf die Farm zurückzubringen.
Dies hätten die Arbeiter aber vermutlich deshalb nicht getan, weil auf der Farm momentan nicht genügend Angestellten-Wohnungen vorhanden seien. "Herr Wiese hat nach der Entlassung der sechs Angestellten neues Personal als Ersatz eingestellt, das nun die bestehenden Wohnungen beansprucht", erklärte Sircoulomb. Deshalb hätten sich nach seiner Kenntnis einige der Arbeiter vorübergehend eine Unterkunft geteilt, andere seien zwischenzeitlich bei Familienmitgliedern untergekommen.
Der Präsident der Namibischen Farmarbeitergewerkschaft (Nafwu), Alfred Angula, findet diesen Umstand untragbar. "Wiese hat sich dieses Problem durch die unrechtmäßige Entlassung der Arbeiter selbst geschaffen und nun muss er es auch selbst lösen", sagte er. Dabei ist es dem Gewerkschafter "egal", dass auf Ongombo West seit der Anstellung von sechs neuen Arbeitern und der späteren Wiedereinstellung der sechs Kläger statt der üblichen 12 nun 18 Kräfte beschäftigt sind.
"Wiese hätte den nun bestehenden Personalüberhang vermeiden können, wenn er nicht sechs seiner Angestellten illegal gekündigt hätte", erklärte er. Folglich weist Angula auch das Argument zurück, es sei auf Ongombo West für eine Belegschaft von 18 Personen nicht genug zu tun.
Dennoch will er sich einer möglichen betriebsbedingten Kündigung der sechs neuen Mitarbeiter nicht grundsätzlich entgegenstellen. "Sollte Wiese den sechs neuen Arbeitern von Anfang an mitgeteilt haben, dass ihre Anstellung angesichts des damals noch unentschiedenen Gerichtsverfahrens eventuell befristet sein könnte, wäre ihre mögliche Kündigung vertretbar", sagte er. Gleichzeitig betonte Angula jedoch auch, er könne keine Angaben über den Status der sechs Neuzugänge machen, weil "ich nicht weiß, ob sie fest oder auf Aushilfsbasis angestellt wurden".
Nach Angaben des Gewerkschafters habe Wiese am Mittwoch den sechs wiedereingestellten Arbeitern mitgeteilt, dass sie bis zur Klärung der Rechtslage zwar weiter bezahlt würden, vorerst aber keinen Dienst verrichten müssten. Sollten die Betroffenen nicht "bald" wieder auf der Farm untergebracht werden, will Angula gegen Wiese Anzeige erstatten.
Windhoek - Der Anwalt des Farmers Andreas Wiese hält das Gerichtsurteil zugunsten der sechs Kläger für null und nichtig. "Die Verfügung richtet sich gegen Ongombo West und greift damit ins Leere, weil sie keine Rechtsperson anspricht", erklärte Anwalt Chris Brandt gestern auf Anfrage. Nach seiner Darstellung beschreibe der Begriff Ongombo West lediglich den Namen einer Farm, identifiziere jedoch keine Körperschaft oder Person, die juristisch belangt werden könnte.
"Das Urteil hätte sich an die Mutter von Andreas Wiese richten müssen, weil diese die Arbeitgeberin der sechs Kläger und damit haftbar war", führte Brandt ferner aus. Da dies jedoch nicht der Fall sei, sei die Verfügung juristisch irrelevant und könne deshalb nicht durchgesetzt werden. Diese Überzeugung hat Brandt nach eigener Aussage dem Arbeitsgericht schriftlich mitgeteilt, das nun über den nächsten Schritt entscheiden müsse.
"Ich glaube, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss", betonte Brandt. Bevor dies nicht geschehen sei, könne Wiese auch nicht eine eventuell geplante Berufung gegen das Urteil einlegen, "weil dieses nicht gegen eine Rechtsperson ergangen ist und wir deshalb keine Handhabe für eine Revision haben".
Wieses Berater in Arbeitsfragen, Holger Sircoulomb, gibt dabei zu bedenken, dass eine mögliche Beschwerde gegen das Urteil binnen 14 Arbeitstagen eingereicht werden müsse. Ferner teilte er mit, dass die sechs inzwischen wieder eingestellten Kläger nach wie vor in Behelfsunterkünften neben der Straße wohnen. Wiese habe den Betroffenen zwischen Donnerstag und Sonntag vergangener Woche Zeit gegeben, mit seiner Hilfestellung ihren Besitz auf die Farm zurückzubringen.
Dies hätten die Arbeiter aber vermutlich deshalb nicht getan, weil auf der Farm momentan nicht genügend Angestellten-Wohnungen vorhanden seien. "Herr Wiese hat nach der Entlassung der sechs Angestellten neues Personal als Ersatz eingestellt, das nun die bestehenden Wohnungen beansprucht", erklärte Sircoulomb. Deshalb hätten sich nach seiner Kenntnis einige der Arbeiter vorübergehend eine Unterkunft geteilt, andere seien zwischenzeitlich bei Familienmitgliedern untergekommen.
Der Präsident der Namibischen Farmarbeitergewerkschaft (Nafwu), Alfred Angula, findet diesen Umstand untragbar. "Wiese hat sich dieses Problem durch die unrechtmäßige Entlassung der Arbeiter selbst geschaffen und nun muss er es auch selbst lösen", sagte er. Dabei ist es dem Gewerkschafter "egal", dass auf Ongombo West seit der Anstellung von sechs neuen Arbeitern und der späteren Wiedereinstellung der sechs Kläger statt der üblichen 12 nun 18 Kräfte beschäftigt sind.
"Wiese hätte den nun bestehenden Personalüberhang vermeiden können, wenn er nicht sechs seiner Angestellten illegal gekündigt hätte", erklärte er. Folglich weist Angula auch das Argument zurück, es sei auf Ongombo West für eine Belegschaft von 18 Personen nicht genug zu tun.
Dennoch will er sich einer möglichen betriebsbedingten Kündigung der sechs neuen Mitarbeiter nicht grundsätzlich entgegenstellen. "Sollte Wiese den sechs neuen Arbeitern von Anfang an mitgeteilt haben, dass ihre Anstellung angesichts des damals noch unentschiedenen Gerichtsverfahrens eventuell befristet sein könnte, wäre ihre mögliche Kündigung vertretbar", sagte er. Gleichzeitig betonte Angula jedoch auch, er könne keine Angaben über den Status der sechs Neuzugänge machen, weil "ich nicht weiß, ob sie fest oder auf Aushilfsbasis angestellt wurden".
Nach Angaben des Gewerkschafters habe Wiese am Mittwoch den sechs wiedereingestellten Arbeitern mitgeteilt, dass sie bis zur Klärung der Rechtslage zwar weiter bezahlt würden, vorerst aber keinen Dienst verrichten müssten. Sollten die Betroffenen nicht "bald" wieder auf der Farm untergebracht werden, will Angula gegen Wiese Anzeige erstatten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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