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Geringer Erkenntnisgewinn
Geringer Erkenntnisgewinn

Geringer Erkenntnisgewinn

Zweite Landkonferenz bringt kaum neue Lösungsansätze hervor
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

So hat zum Beispiel die Tagung von 1991 bereits dazu geraten, dass es Ausländern nicht erlaubt sein sollte, Farmland in Namibia zu besitzen. Diesmal gehen die Resolutionen einen Schritt weiter und schlagen eine Enteignung derlei Farmen gegen angemessene Entschädigung vor. Dieses Ansinnen ist jedoch ebenso wenig neu, wie das Gesuch, dass Farmen gegen Entschädigung enteignet werden sollten, deren Eigentümer „abwesend“ sind oder ihren Grund und Boden nicht landwirtschaftlich nutzen.

Die Resolutionen aus dem Jahre 1991 raten dazu, schutzbedürftigen und historisch benachteiligten Namibiern bei der Umsiedlung landloser Bewohner Vorrang zu geben. Diesmal wird diese Empfehlung lediglich geringfügig mit dem Hinweis darauf präzisiert, dass Frauen, Behinderte und Kriegsveteranen bei der Auswahl von Begünstigten des Umsiedlungsprogramms besondere Beachtung verdient hätten.

Wiederholung

Die Forderung nach Anerkennung von so genanntem Ahnenland wurde 1991 fast gänzlich mit Hinweis darauf erstickt, dass ein solches Begehr zu komplex sei und nicht erfüllt werden könne. Diesmal haben sich die 800 Teilnehmer der fünftägigen Tagung ebenfalls nicht an das kontroverse Thema gewagt, sondern lediglich dazu geraten, eine Untersuchungskommission mit einer Prüfung der Frage zu beauftragen, ob und in wie weit einzelne Stammesgruppen Anspruch auf angestammtes Gebiet erheben könnten, von dem ihre Vorfahren während der Kolonialzeit vertrieben worden seien.

Die Delegierten der ersten Landkonferenz waren sich bereits einig, dass der Veterinärzaun, der die Ausbreitung von Tierkrankheiten verhindern soll, abgeschafft gehöre. Während damals noch Einigkeit bestand, die Barriere vorerst beizubehalten, um nicht die Exportchancen von Fleischproduzenten südlich der sogenannten roten Linie zu gefährden, fordern die Teilnehmer der diesjährigen Konferenz die „sukzessive“ Abschaffung des Veterinärzauns, um Viehzüchtern nördlich davon ebenfalls Zugang zu lukrativen Exportmärkten zu ermöglichen.

Gleiche Problemstellung

Die Landkonferenz vor 18 Jahren hatte bereits die Einzäunung kommunalen Farmlands als Problem erkannt und empfindliche Strafen für die dafür Verantwortlichen verlangt. In den aktuellen Resolutionen wird diese Form des „Landraubs“ als schweres Vergehen bezeichnet, eine Verschärfung der Strafen gegen die Schuldigen angemahnt und die Hilfestellung der Polizei bei der Demontage illegal errichteter Zäune eingefordert.

Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren haben ebenfalls beide Landkonferenzen beschäftigt und vergleichbare Empfehlungen zur Folge gehabt. Neu sind lediglich die Vorschläge, einer Ansiedlung von Menschen in Wildkorridoren entgegenzuwirken und Eintrittsgebühren für Nationalparks in den Erhalt der dortigen Infrastruktur zu investieren, damit Raubtiere nicht auf benachbarte Farmen entweichen und dort Vieh reißen können. Ein Novum ist außerdem sowohl der Vorschlag, umliegenden Gemeinschaften eine Tourismuskonzession in Nationalparks zu gewähren, als auch die Mahnung, den Umfang von Naturschutzgebieten auf keinen Fall zwecks Landgewinnung zu reduzieren, weil dies „kontraproduktiv“ sei.

Der für viele Kritiker deplatzierte Themenkomplex des urbanen Wohnungsbaus war nicht auf der Tagesordnung der vorigen Landkonferenz und lässt folglich keinen Vergleich von Resolutionen zu.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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