Geschäftsmann erhält Kaution
Windhoek - In ihrer Begründung für dieses Urteil gab Richterin Ruth Herunga an, sie sei nicht überzeugt, dass bei Bannai akute Fluchtgefahr bestehe. Schließlich sei dieser nach eigenen Angaben seit 2001 Geschäftsführer der einzigen Mangan-Mine in Namibia und habe seither rund 300 Millionen N$ in das Land investiert. Darüber hinaus seien nach seiner Darstellung etwa 400 Angestellte bei der Mine beschäftigt, für die er sich verpflichtet fühle.
Dass Bannai "tiefe Wurzeln" in Namibia habe, werde ferner darin deutlich, dass er die vergangenen vier Jahre abgesehen von kurzen Geschäftsreisen ins Ausland fast dauerhaft in Namibia verbracht habe und hier die Staatsangehörigkeit beantragen wolle. Angesichts der Tatsache, dass er teure Ausrüstung für die Mine gekauft und nach eigener Aussage in andere Bergbau-Bereiche expandieren wolle, ist Herunga "nicht überzeugt, dass von ihm ein Flucht-Risiko ausgeht".
Als weiteren Grund für eine bedingte Freilassung auf Kaution nannte die Richterin das Versäumnis der Staatsanwaltschaft einen Beweis dafür vorzulegen, dass Bannai eine Gerichtsvorladung in Polen missachtet habe und deshalb ein Haftbefehl gegen ihn vorliege. Angesichts der Tatsache, dass Bennai bestreite, jemals eine solche Gerichtsvorladung erhalten zu haben, wäre es "einfach" gewesen, ihm diese über INTERPOL in Namibia zustellen zu lassen.
Tatsächlich jedoch hätten die hiesigen Behörden allein aufgrund eines Rechtshilfegesuchs der polnischen Staatsanwaltschaft und "in Erwartung" eines formalen Auslieferungsantrages Bannai am vergangenen Freitag in seinem Windhoeker Hotel festgenommen. Dabei hätten sie jedoch nicht vorher die polnische Staatsanwaltschaft ersucht, ihnen einen Beleg der Gerichtsvorladung gegen Bannai zu schicken oder sich zu vergewissern, ob er dort tatsächlich per Haftbefehl gesucht werde.
Vor diesem Hintergrund sei es durchaus denkbar, dass Bannai tatsächlich keine Vorladung erhalten und nur deshalb versäumt habe, sich in Polen den Vorwürfen gegen sich zu stellen. Die Version des Geschäftsmannes sei in diesem Zusammenhang ferner plausibel, da die Vorwürfe gegen ihn von dem Zeitraum zwischen 2003 und 2007 stammten und der nun gegen ihn erlassene Haftbefehl folglich auffallend verspätet sei.
Bennai hatte zu Beginn seiner Kautionsverhandlung am Montag ausgesagt, die Anschuldigungen gegen ihn gingen auf eine "Verschwörung" zwischen einem "korrupten" Staatsanwalt und einem "kriminellen" Geschäftsführer seiner polnischen Firma Huta Pokoj zurück, die ihm die Kontrolle über das Unternehmen entreißen wollten (AZ berichtete).
Nachdem er gestern nach Angaben seines Anwalts Raymond Heathcote bereits 500000 N$ seiner Kaution gezahlt hatte (die Differenz soll heute folgen), wurde der seit Freitag in Haft sitzende Bannai freigelassen. Er wird sich jeweils am Mittwoch morgens bei der Polizei melden müssen, bis sein Verfahren über eine mögliche Auslieferung nach Polen am 23. April aufgenommen wird.
Dass Bannai "tiefe Wurzeln" in Namibia habe, werde ferner darin deutlich, dass er die vergangenen vier Jahre abgesehen von kurzen Geschäftsreisen ins Ausland fast dauerhaft in Namibia verbracht habe und hier die Staatsangehörigkeit beantragen wolle. Angesichts der Tatsache, dass er teure Ausrüstung für die Mine gekauft und nach eigener Aussage in andere Bergbau-Bereiche expandieren wolle, ist Herunga "nicht überzeugt, dass von ihm ein Flucht-Risiko ausgeht".
Als weiteren Grund für eine bedingte Freilassung auf Kaution nannte die Richterin das Versäumnis der Staatsanwaltschaft einen Beweis dafür vorzulegen, dass Bannai eine Gerichtsvorladung in Polen missachtet habe und deshalb ein Haftbefehl gegen ihn vorliege. Angesichts der Tatsache, dass Bennai bestreite, jemals eine solche Gerichtsvorladung erhalten zu haben, wäre es "einfach" gewesen, ihm diese über INTERPOL in Namibia zustellen zu lassen.
Tatsächlich jedoch hätten die hiesigen Behörden allein aufgrund eines Rechtshilfegesuchs der polnischen Staatsanwaltschaft und "in Erwartung" eines formalen Auslieferungsantrages Bannai am vergangenen Freitag in seinem Windhoeker Hotel festgenommen. Dabei hätten sie jedoch nicht vorher die polnische Staatsanwaltschaft ersucht, ihnen einen Beleg der Gerichtsvorladung gegen Bannai zu schicken oder sich zu vergewissern, ob er dort tatsächlich per Haftbefehl gesucht werde.
Vor diesem Hintergrund sei es durchaus denkbar, dass Bannai tatsächlich keine Vorladung erhalten und nur deshalb versäumt habe, sich in Polen den Vorwürfen gegen sich zu stellen. Die Version des Geschäftsmannes sei in diesem Zusammenhang ferner plausibel, da die Vorwürfe gegen ihn von dem Zeitraum zwischen 2003 und 2007 stammten und der nun gegen ihn erlassene Haftbefehl folglich auffallend verspätet sei.
Bennai hatte zu Beginn seiner Kautionsverhandlung am Montag ausgesagt, die Anschuldigungen gegen ihn gingen auf eine "Verschwörung" zwischen einem "korrupten" Staatsanwalt und einem "kriminellen" Geschäftsführer seiner polnischen Firma Huta Pokoj zurück, die ihm die Kontrolle über das Unternehmen entreißen wollten (AZ berichtete).
Nachdem er gestern nach Angaben seines Anwalts Raymond Heathcote bereits 500000 N$ seiner Kaution gezahlt hatte (die Differenz soll heute folgen), wurde der seit Freitag in Haft sitzende Bannai freigelassen. Er wird sich jeweils am Mittwoch morgens bei der Polizei melden müssen, bis sein Verfahren über eine mögliche Auslieferung nach Polen am 23. April aufgenommen wird.
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Allgemeine Zeitung
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