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Geschäftsmann gewinnt etwas im Wasserstreit
Geschäftsmann gewinnt etwas im Wasserstreit

Geschäftsmann gewinnt etwas im Wasserstreit

Gericht bemängelt das Vorgehen der Ortsverwaltung und ihres Gegners
Frank Steffen
Stampriet/Windhoek (jms) • Oberrichter Collins Parker hat das Abschneiden der Wasserzufuhr an Hennie Marthinus Theron, einem Geschäftsmann aus Stampriet, verurteilt. Theron hatte zu Anfang des Jahres die Ortsverwaltung verklagt, nachdem diese ihm die Zufuhr gestrichen hatte. Er hatte sich vorher geweigert, seine Wasserrechnung zu begleichen, nachdem die Ortschaft im Süden Namibias wiederholt ihre Wasserrechnung nicht beim nationalen Wasserversorger NamWater beglichen hatte (AZ berichtete).

Grundsätzlich hatte Theron nicht eingesehen, dass er der Siedlungsverwaltung die Wasserrechnung zahlen sollte, solang letztere nicht die eigene Rechnung auch bei NamWater begleichen würde. In einem Bericht der NamWater aus dem Jahr 2018 hatte diese den „völligen Mangel an Engagement“ seitens der Stamprieter Verwaltung bemängelt. Mitte 2018 schuldete Stampriet dem Versorger Namwater 1,7 Mio. N$, wobei die letzte Zahlung fast ein Jahr zuvor erfolgt war.

Der Geschäftsführer der Dorfverwaltung, Dino Kohima, hatte indessen Therons Vorwürfe des Missmanagements abgelehnt und stattdessen die schwache Zahlungsmoral der Lokal­einwohner für fehlende Finanzkapazitäten verantwortlich gemacht. „Die meisten Einwohner, die mit Wasser versorgt werden, sind nicht in der Lage, für das Wasser zu zahlen. Sie können schon gar nicht mit den jährlichen Tariferhöhungen Schritt halten“, meinte Kohima. Infolgedessen sei eine enorme Verschuldung in Höhe von 7,5 Mio. N$ entstanden. Der Ort selbst schuldete NamWater im Februar 2020 den Betrag in Höhe von 2,9 Mio. N$.

Richter Parker hatte beide Parteien gerügt: die Siedlungsverwaltung sei wegen fehlender Verordnungen nicht dazu berechtigt, einem Einwohner die Wasserzufuhr zu streichen. Theron selbst sei unnötig stur und stehe in der Pflicht, seine städtische Rechnung zu begleichen, zumal kein vertraglich geregeltes Lieferungsabkommen zwischen ihm und NamWater bestehe, sondern ihm und Stampriet. Daher wurde ihm keine Entschädigung zugesprochen. Die Wasserzufuhr an Theron müsse allerdings weiterhin (wie bereits in einem vorigen Interimsbeschluss festgelegt) ohne Verzug hergestellt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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