Gesetz erneuert
Windhoek - Die Regierung hat ein neues Arbeitsgesetz erstellt, das bei Arbeitsdisputen verpflichtende Schlichtungsbemühungen vorsieht.
In seiner Begründung für die Novelle, die er gestern im Parlament vorgelegt hat, erklärte Arbeitsminister Marco Hausiko, die gesetzlich definierten Mechanismen für die Lösung von Arbeitsdisputen für unzureichend. Dies liege zum Teil daran, dass bestenden Regularien zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz nicht zur Schlichtung, sondern eher zur Konfrontation führten.
Darüber hinaus sei das momentan benutzte Prozedere zu "langsam und bürokratisch" und verursache "Misstrauen" zwischen den Konfliktparteien. Die Beteiligung von dritten Parteien wie Anwälten mache den Prozess zusätzlich kompliziert und verzögere Lösungen. Darüber hinaus würden die bisher vorgeschriebene Richtlinien häufig zur Legitimierung von Streiks und Aussperrungen "missbraucht".
Im Zuge des Neuen Gesetzes soll nun zunächst ein Vermittlungsausschuss zwischen den Konfliktparteien schlichten und dann ein Schiedsgericht über den Streitfall entscheiden, damit die überforderten Arbeitsgerichte entlastet werden. Diese Gremien sind Hausiko zufolge im Gegensatz zu den Gerichten leicht zugänglich und "flexibel" genug, sich den besonderen Umständen eines jeweiligen Arbeitsdisputs anzupassen.
In seiner Begründung für die Novelle, die er gestern im Parlament vorgelegt hat, erklärte Arbeitsminister Marco Hausiko, die gesetzlich definierten Mechanismen für die Lösung von Arbeitsdisputen für unzureichend. Dies liege zum Teil daran, dass bestenden Regularien zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz nicht zur Schlichtung, sondern eher zur Konfrontation führten.
Darüber hinaus sei das momentan benutzte Prozedere zu "langsam und bürokratisch" und verursache "Misstrauen" zwischen den Konfliktparteien. Die Beteiligung von dritten Parteien wie Anwälten mache den Prozess zusätzlich kompliziert und verzögere Lösungen. Darüber hinaus würden die bisher vorgeschriebene Richtlinien häufig zur Legitimierung von Streiks und Aussperrungen "missbraucht".
Im Zuge des Neuen Gesetzes soll nun zunächst ein Vermittlungsausschuss zwischen den Konfliktparteien schlichten und dann ein Schiedsgericht über den Streitfall entscheiden, damit die überforderten Arbeitsgerichte entlastet werden. Diese Gremien sind Hausiko zufolge im Gegensatz zu den Gerichten leicht zugänglich und "flexibel" genug, sich den besonderen Umständen eines jeweiligen Arbeitsdisputs anzupassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen