Gesetz gefährdet
Windhoek - Ein einflussreiches Komitee des Nationalrates hat dem Parlament davon abgeraten, eine eigenständige Kommission gegen Korruption zu installieren. Dementsprechend wird der Nationalrat aufgefordert, den Gesetzentwurf gegen Korruption abzulehnen, der die Gründung dieser Kommission vorsieht.
"Das Komitee ist der Auffassung, das keine Berechtigung für eine zusätzliche Institution besteht, die sich ausschließlich mit der Untersuchung von Korruption befasst", heißt es in einem Bericht des ständigen Parlamentsausschusses für Verfassungsfragen, der gestern dem Nationalrat vorgelegt wurde. Diese Überzeugung begründen die Autoren des Berichts mit dem Hinweis darauf, dass in Form des Büros der Ombudsperson bereits ein Gremium besteht, das für die Untersuchung von Korruption zuständig ist und seine Existenzberechtigung aus Artikel 89 der Verfassung bezieht.
"Die Gründung einer Kommission, die sich allein mit Fragen der Korruption auseinandersetzt, wird nicht nur kostspielig sein, sondern auch zu unnötigen Konflikten zwischen Institutionen führen, die ähnliche oder identische Aufgaben erfüllen", warnt das Komitee des Nationalrates. Dessen Mitglieder nehmen zwar zur Kenntnis, dass die finanzielle und personelle Ausstattung des Büros der Ombudsperson unzureichend sei. Dieser Missstand könne jedoch behoben werden, indem der Körperschaft zusätzliches Geld bereitgestellt und dieser damit ermöglicht werde, ihre Tätigkeit zu erweitern.
Den möglichen Konflikt zwischen dem Büro der Ombudsperson und der Korruptions-Kommission illustriert der Bericht anhand von Artikel 20 (2) der Gesetzvorlage gegen Korruption, die von der Nationalversammlung bereits verabschiedet wurde.
Dieser Artikel ermächtigt die Kommission, Korruptions-Untersuchungen zu übernehmen, die vom Büro der Ombudsperson initiiert wurden. Ein solcher Vorgang würde dem Bericht zufolge einer "Einmischung" in die Aktivitäten der Ombudsperson und damit einem Verstoß gegen das Grundgesetz gleichkommen, das der Ombudsperson absolute Unabhängigkeit zusichert.
Sollte der Nationalrat den Empfehlungen des Komitees wie erwartet mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen und den Gesetzentwurf gegen Korruption damit ablehnen, müsste dieser an die Nationalversammlung zurückverwiesen werden.
"Das Komitee ist der Auffassung, das keine Berechtigung für eine zusätzliche Institution besteht, die sich ausschließlich mit der Untersuchung von Korruption befasst", heißt es in einem Bericht des ständigen Parlamentsausschusses für Verfassungsfragen, der gestern dem Nationalrat vorgelegt wurde. Diese Überzeugung begründen die Autoren des Berichts mit dem Hinweis darauf, dass in Form des Büros der Ombudsperson bereits ein Gremium besteht, das für die Untersuchung von Korruption zuständig ist und seine Existenzberechtigung aus Artikel 89 der Verfassung bezieht.
"Die Gründung einer Kommission, die sich allein mit Fragen der Korruption auseinandersetzt, wird nicht nur kostspielig sein, sondern auch zu unnötigen Konflikten zwischen Institutionen führen, die ähnliche oder identische Aufgaben erfüllen", warnt das Komitee des Nationalrates. Dessen Mitglieder nehmen zwar zur Kenntnis, dass die finanzielle und personelle Ausstattung des Büros der Ombudsperson unzureichend sei. Dieser Missstand könne jedoch behoben werden, indem der Körperschaft zusätzliches Geld bereitgestellt und dieser damit ermöglicht werde, ihre Tätigkeit zu erweitern.
Den möglichen Konflikt zwischen dem Büro der Ombudsperson und der Korruptions-Kommission illustriert der Bericht anhand von Artikel 20 (2) der Gesetzvorlage gegen Korruption, die von der Nationalversammlung bereits verabschiedet wurde.
Dieser Artikel ermächtigt die Kommission, Korruptions-Untersuchungen zu übernehmen, die vom Büro der Ombudsperson initiiert wurden. Ein solcher Vorgang würde dem Bericht zufolge einer "Einmischung" in die Aktivitäten der Ombudsperson und damit einem Verstoß gegen das Grundgesetz gleichkommen, das der Ombudsperson absolute Unabhängigkeit zusichert.
Sollte der Nationalrat den Empfehlungen des Komitees wie erwartet mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen und den Gesetzentwurf gegen Korruption damit ablehnen, müsste dieser an die Nationalversammlung zurückverwiesen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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