Gesetzentwurf diskutiert
Windhoek -Traditionelle Führer aus verschiedenen Teilen des Landes haben am Donnerstag an einer öffentlichen Anhörung über ein neues Gesetz zu Gemeinschaftsgerichten teilgenommen. Die Führer hießen das Gesetz, dessen Entwurf dem Parlament im vergangenen Jahr vorgelegt wurde, insgesamt willkommen.
Zweck dieses Gesetzes ist es, der traditionellen Rechtsprechung im Lande mehr Geltung zu verschaffen. Wie der Rechtsvertreter des Justizministeriums, Bruno Isaacks, bei der Versammlung erklärte, sollen traditionelle Gerichte, "die unterm Baum oder in einem Gebäude stattfinden können", das Gemeinrecht der jeweiligen Gemeinschaften anwenden. Anders als vorher, sieht die neue Regelung jedoch vor, dass die Beschuldigten ihren Strafen nicht mehr entgehen können. Den Gemeinschaftsgerichten war es in der Vergangenheit praktisch unmöglich, ihre Entscheidungen und Anordnungen durchzusetzen. Ein vom Gemeinschaftsgericht ausgesprochenes Urteil, welches aber nicht umgesetzt wurde, kann dem Magistratsgericht anvertraut werden. Andererseits darf auch der Verurteilte bei einem Magistratsgericht oder gar Obergericht in Berufung gehen.
Die Ermächtigung der traditionellen Gerichte wird sich jedoch auf die Beurteilung von Auseinandersetzungen beschränken, wie auf beispielsweise Viehdiebstahl. Die Prozesse werden von dem Gericht verhandelt, auf dessen Hoheitsbereich die Tat begannen wurde. Der Richter dieser Gemeinschaftsgerichte kann ein traditioneller Führer sein, jedoch nicht ein Parlamentsmitglied, ein Mitarbeiter des Regionalrats "und vor allem kein politischer Führer", betonte Isaacks.
Die Gerichte sowie ihre Funktionäre müssen beim Justizministerium angemeldet werden und erhalten von dort auch nach einer amtlichen Genehmigung die finanzielle Unterstützung.
Der Vorsitzende des Komitees zur Einführung dieses Gesetztes, Rafael Dinyando, als auch Issacks wiesen ferner besonders auch darauf hin, dass nur die Anwendung jener traditionellen Gesetzte erlaubt seien, die nicht im Widerspruch mit der namibischen Verfassung oder im Konflikt mit den vom Parlament legitimierten Gesetzen des Landes sind.
Zweck dieses Gesetzes ist es, der traditionellen Rechtsprechung im Lande mehr Geltung zu verschaffen. Wie der Rechtsvertreter des Justizministeriums, Bruno Isaacks, bei der Versammlung erklärte, sollen traditionelle Gerichte, "die unterm Baum oder in einem Gebäude stattfinden können", das Gemeinrecht der jeweiligen Gemeinschaften anwenden. Anders als vorher, sieht die neue Regelung jedoch vor, dass die Beschuldigten ihren Strafen nicht mehr entgehen können. Den Gemeinschaftsgerichten war es in der Vergangenheit praktisch unmöglich, ihre Entscheidungen und Anordnungen durchzusetzen. Ein vom Gemeinschaftsgericht ausgesprochenes Urteil, welches aber nicht umgesetzt wurde, kann dem Magistratsgericht anvertraut werden. Andererseits darf auch der Verurteilte bei einem Magistratsgericht oder gar Obergericht in Berufung gehen.
Die Ermächtigung der traditionellen Gerichte wird sich jedoch auf die Beurteilung von Auseinandersetzungen beschränken, wie auf beispielsweise Viehdiebstahl. Die Prozesse werden von dem Gericht verhandelt, auf dessen Hoheitsbereich die Tat begannen wurde. Der Richter dieser Gemeinschaftsgerichte kann ein traditioneller Führer sein, jedoch nicht ein Parlamentsmitglied, ein Mitarbeiter des Regionalrats "und vor allem kein politischer Führer", betonte Isaacks.
Die Gerichte sowie ihre Funktionäre müssen beim Justizministerium angemeldet werden und erhalten von dort auch nach einer amtlichen Genehmigung die finanzielle Unterstützung.
Der Vorsitzende des Komitees zur Einführung dieses Gesetztes, Rafael Dinyando, als auch Issacks wiesen ferner besonders auch darauf hin, dass nur die Anwendung jener traditionellen Gesetzte erlaubt seien, die nicht im Widerspruch mit der namibischen Verfassung oder im Konflikt mit den vom Parlament legitimierten Gesetzen des Landes sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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