Gesetzes-Gräber
Der Gesetzentwurf gegen häusliche Gewalt, der am Montag einem ständigen Parlamentsausschuss zur genaueren Untersuchung übertragen wurde, wird in seiner bestehenden Form kaum noch in Kraft treten.
In der Regel geben sich die Parlamentsausschüsse mit ihrer Prüfung umstrittener Gesetzvorhaben große Mühe und scheuen dabei auch nicht lange Reisen durch das ganze Land, um Einwohner nach ihrer Meinung zu kontroversen Novellen zu fragen. Dieser Vorgang ist mitunter jedoch derart zeitaufwändig, dass der diskutierte Gesetzentwurf erst nach Jahren wieder das Parlament erreicht, oder in dem Untersuchungskomitee eines natürlichen Todes stirbt.
Außerdem versuchen die Parlamentsausschüsse in ihren abschließenden Empfehlungen derart vielen Interessengruppen gerecht zu werden, dass die ursprüngliche Gesetzvorlage schließlich bis zur Unkenntlichkeit verwässert wird und ihren anfänglichen Zielsetzungen nicht mehr entspricht. Und eben dieses Phänomen machen sich zahlreiche Parlamentarier zu Nutze, die mit einem Gesetzentwurf nicht einverstanden sind, aber nicht für dessen scheitern verantwortlich sein wollen. Sie überweisen unbequeme Novellen einfach einem parlamentarischen Prüfungsorgan und lassen sie dort entweder verschleppen oder derart entschärfen, dass sie jegliche Wirkungskraft verlieren.
In der Regel geben sich die Parlamentsausschüsse mit ihrer Prüfung umstrittener Gesetzvorhaben große Mühe und scheuen dabei auch nicht lange Reisen durch das ganze Land, um Einwohner nach ihrer Meinung zu kontroversen Novellen zu fragen. Dieser Vorgang ist mitunter jedoch derart zeitaufwändig, dass der diskutierte Gesetzentwurf erst nach Jahren wieder das Parlament erreicht, oder in dem Untersuchungskomitee eines natürlichen Todes stirbt.
Außerdem versuchen die Parlamentsausschüsse in ihren abschließenden Empfehlungen derart vielen Interessengruppen gerecht zu werden, dass die ursprüngliche Gesetzvorlage schließlich bis zur Unkenntlichkeit verwässert wird und ihren anfänglichen Zielsetzungen nicht mehr entspricht. Und eben dieses Phänomen machen sich zahlreiche Parlamentarier zu Nutze, die mit einem Gesetzentwurf nicht einverstanden sind, aber nicht für dessen scheitern verantwortlich sein wollen. Sie überweisen unbequeme Novellen einfach einem parlamentarischen Prüfungsorgan und lassen sie dort entweder verschleppen oder derart entschärfen, dass sie jegliche Wirkungskraft verlieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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