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Gesetzeslage geprüft
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Internetkriminalität: Gemeinsamer Ansatz gewünscht
Steffi Balzar
Von Steffi Balzar, Windhoek

Das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) führte gestern eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Mainstreaming Human Rights in Cybersecurity and Cybercrime Policymaking Processes”, durch. Vordergründig ging es dabei um die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Entwicklung entsprechender Gesetze zur Gewährleistung von Cybersicherheit und der Bekämpfung von Internetkriminalität. Wichtig sei zudem, dass die Gesetze trotzdem die Menschenrechte in Acht nehmen würden.

Frederico Links vom IPPR erklärte, dass es in Namibia noch sehr wenig Zugang zu zuverlässigen Daten in Bezug auf Internetkriminalität gebe und häufig nur finanzielle Institutionen sporadisch Bekanntmachungen zu Hackerangriffen veröffentlichten. Dennoch wird Cyberkriminalität Links zufolge überall zunehmend zu einem Problem, das in verschiedenen Formen auftritt und wogegen Regierungen mit entsprechenden Gesetzen und Reformen vorgehen - auch auf dem afrikanischen Kontinent. Teilweise könnte dieses Eingreifen des Staats jedoch als problematisch in Bezug auf Menschrechte angesehen werden, besonders im Bereich der eingesetzten Sprache, wodurch beispielsweise Journalisten, Aktivisten oder die Opposition in ihren Rechten eingeschränkt würden.

Auch in Namibia seien zurzeit zwei Gesetzentwürfe bezüglich Interkriminalität und Datenschutz in Bearbeitung, allerdings hätten weder das Informations- noch das Justizministerium auf Nachfrage von IPPR eine genaue Zeitangabe bezüglich der Fertigstellung dieser machen können. Links zufolge wurde die Einbeziehung mehrerer Interessensvertreter bei der Ausarbeitung der Entwürfe versäumt, was ein Problem darstelle, da beispielsweise Interkriminalität nicht nur den Sicherheitssektor etwas angehe, sondern auch Expertise aus anderen Bereichen zu Rate gezogen werden sollte.

Das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) stellte indessen eine Analyse des Gesetzesentwurfes bezüglich Internetkriminalität vor, die auf der letzten öffentlich verfügbaren Version des Entwurfs beruhte. Dabei kam es zu dem Schluss, dass in dem Entwurf beispielsweise scheinbar nicht auf den Handel mit Passwörtern eingegangen werde oder der Maßstab für die Definition von Belästigung zu weit gefasst sei.

Das Zentrum machte einige Verbesserungsvorschläge wie beispielsweise, dass der Zugang zu Informationen nicht unter die Rechtsvorschriften zur Cyberkriminalität fallen, sondern in einem eigenen Gesetz behandelt werden sollte. Dasselbe gelte für den Datenschutz. Online- und Offline-Belästigung sollten indessen in einem gemeinsamen Gesetz behandelt werden, damit die Opfer beider Arten von Belästigung geschützt würden. Ein besonderes Augenmerk wurde auch auf den Bereich der Kinderpornographie gelegt. So sollte dieser Bereich dem LAC zufolge im Rahmen eines umfassenderen Gesetzes zu diesem Thema behandelt werden. Zudem sollte die Definition von „Grooming“ in dem Gesetzentwurf auch Personen mit schweren geistigen Behinderungen einschließen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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