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Gesetzesänderung angemahnt

Windhoek - Der namibische Gewerkschaftsdachverband NUNW fordert eine Erweiterung des Arbeitsgesetzes zum Schutz der Farmarbeiter. NUNW Vize-Generalsekretär Evilastus Kaaronda begründet die Forderung mit "den sich immer weiter verschlechternden Lebensbedingungen der Farmarbeiter im ganzen Land". Verantwortlich dafür sei das Ungleichgewicht zwischen den Besitzrechten der Farmer und der Wohn- und Nutzungsrechte der Farmarbeiter. "Wir fordern deshalb eine Erweiterung des Artikels 38 I b des Arbeitsgesetzes, in der die Wohn- und Nutzungsrechte für die Farmarbeiter klar definiert werden. Diese Rechte sollten darüber hinaus auf die Ehepartner und die Familie der Arbeiter ausgedehnt werden", so Kaaronda.

Insbesondere Farmarbeiter, die über mehrere Generationen auf einer Farm beschäftigt seien, sollen durch die NUNW-Initiative vor Entlassung und "dem Teufelskreis aus Abhängigkeit und Armut" geschützt werden. Kaaronda berief sich dabei auf den Kameeta-Report aus dem Jahr 1997, in dem der mangelnde Schutz der Farmarbeiter bereits kritisiert worden sei.

Nach der Vorstellung der NUNW müssten Farmarbeitern, die länger als zehn Jahre auf einer Farm beschäftigt werden, lebenslange Wohn- und Nutzungsrechte auf dem Farmland gesetzlich zugesprochen werden.

"Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Wohn- und Nutzungsrechte auch dem Landreformprogramm der Regierung zugute kämen. Gewährt man den Arbeitern das Recht der Unterkunft, bräuchten diese nicht umgesiedelt zu werden".

Auf der gestrigen NUNW-Pressekonferenz begrüßte Kaaronda den Vorschlag des Namibischen Landwirtschaftsverbandes (Agricultural Employees Association, NAU) einen Pensionsfond für die Farmarbeiter einzuführen. In diesem Zusammenhang kritisierte er allerdings, dass von den 32000 Farmarbeitern in Namibia nur 5279 bei der Sozialversicherungskommission registriert worden seien.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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