Gesetzesänderungen geplant
Der Vize-Justizminister hat Änderungen an dem Gesetz gegen häusliche Gewalt angekündigt und die sofortige Verabschiedung der Novelle gefordert.
Wie Albert Kawana gestern im Parlament mitteilte, habe er die Bedenken zur Kenntnis genommen, die einige Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf vorgetragen haben. Einige dieser Vorbehalte seien berechtigt und sollten durch entsprechende Nachbesserungen an der bestehenden Vorlage berücksichtigt werden.
"Wir müssen dafür sorgen, dass diese Novelle die Unterstützung der gesamten Nation genießt, damit Opfer häuslicher Gewalt angemessen geschützt werden können", sagte Kawana. Dementsprechend kündigte er an, die in dem Gesetzentwurf enthaltene Definition des Begriffes "Abhängiger" solle durch Ergänzungen an dem bestehenden Gesetzentwurf konkretisiert werden.
Darüber hinaus solle das Konzept der "wirtschaftlichen Misshandlung" auf die direkten Abhängigen eines der häuslichen Gewalt beschuldigten Angeklagten begrenzt und damit explizit Familienmitglieder ausgeschlossen werden, zu deren Unterhalt der Beschuldigte nicht gesetzlich verpflichtet ist. Des Weiteren solle die Definition des Begriffes "Waffe" dahingehend ergänzt werden, dass dieser künftig jedes Objekt einschließt, das zwar nicht als Waffe gedacht ist, aber dennoch dazu verwendet werden kann, Menschen körperlichen Schaden zuzufügen.
Kwana kündigte des Weiteren an, dass die geplanten Ergänzungen an dem bestehenden Gesetzentwurf die "vage Defintion der emotionalen Misshandlung" konkretisieren und damit Gerichten eine Orientierungshilfe bei der Entscheidung geben sollten, ob ein im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Angeklagter sich tatsächlich der emotionalen Misshandlung schuldig gemacht hat.
Mit diesen und anderen Ergänzungen will das Justizministerium die Gesetzvorlage für deren parlamentarische Kritiker offensichtlich verträglicher machen und damit eine rasche Verabschiedung der Novelle erreichen.
Wie Albert Kawana gestern im Parlament mitteilte, habe er die Bedenken zur Kenntnis genommen, die einige Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf vorgetragen haben. Einige dieser Vorbehalte seien berechtigt und sollten durch entsprechende Nachbesserungen an der bestehenden Vorlage berücksichtigt werden.
"Wir müssen dafür sorgen, dass diese Novelle die Unterstützung der gesamten Nation genießt, damit Opfer häuslicher Gewalt angemessen geschützt werden können", sagte Kawana. Dementsprechend kündigte er an, die in dem Gesetzentwurf enthaltene Definition des Begriffes "Abhängiger" solle durch Ergänzungen an dem bestehenden Gesetzentwurf konkretisiert werden.
Darüber hinaus solle das Konzept der "wirtschaftlichen Misshandlung" auf die direkten Abhängigen eines der häuslichen Gewalt beschuldigten Angeklagten begrenzt und damit explizit Familienmitglieder ausgeschlossen werden, zu deren Unterhalt der Beschuldigte nicht gesetzlich verpflichtet ist. Des Weiteren solle die Definition des Begriffes "Waffe" dahingehend ergänzt werden, dass dieser künftig jedes Objekt einschließt, das zwar nicht als Waffe gedacht ist, aber dennoch dazu verwendet werden kann, Menschen körperlichen Schaden zuzufügen.
Kwana kündigte des Weiteren an, dass die geplanten Ergänzungen an dem bestehenden Gesetzentwurf die "vage Defintion der emotionalen Misshandlung" konkretisieren und damit Gerichten eine Orientierungshilfe bei der Entscheidung geben sollten, ob ein im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Angeklagter sich tatsächlich der emotionalen Misshandlung schuldig gemacht hat.
Mit diesen und anderen Ergänzungen will das Justizministerium die Gesetzvorlage für deren parlamentarische Kritiker offensichtlich verträglicher machen und damit eine rasche Verabschiedung der Novelle erreichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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