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Gesetzesvorlage verteidigt

Über 100 Sozialarbeiter, die im namibischen Gesundheitsministerium organisiert sind, haben sich über den parlamentarischen Umgang mit dem Gesetzesentwurf gegen häusliche Gewalt beklagt. Die Novelle wird vor allem von einigen männlichen Abgeordneten abgelehnt.

Windhoek - "Sozialarbeiter in ganz Namibia müssen sich täglich mit den Folgen häuslicher Gewalt auseinandersetzen (und) sind deshalb über die Art und Weise besorgt, wie das Parlament mit dieser wichtigen Gesetzvorlage verfährt", heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Deren Verfasser weisen darauf hin, dass Opfer häuslicher Gewalt nur selten über ihr Leid berichten würden und die Anzahl der Übergriffe innerhalb von Familien folglich weitaus höher ist als allgemein angenommen sei.


"Die Auswirkungen häuslicher Gewalt zerstören nicht nur die Einheit der betroffenen Familien, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt im ganzen Land", heben die besorgten Sozialarbeiter hervor. Diese erinnern ferner daran, dass häusliche Gewalt nicht nur physische Gewaltanwendung, sondern auch emotionale Erniedrigung, finanzielle Erpressung und sexuelle Misshandlung einschließe.


Da die momentan diskutierte Gesetzesvorlage die Handhabe des Staates gegen die Täter verbessern werde, sei es die "politische, moralische und soziale Pflicht der Gesetzgeber", die Novelle so schnell wie möglich zu verabschieden.


Diesem Appell hat sich am Mittwoch auch der CoD-Präsident Ben Ulenga angeschlossen und gleichzeitig die Vorbehalte kritisiert, die einige seiner Parlamentskollegen gegen den Gesetzentwurf vorgebracht haben. Dabei erinnerte Ulenga daran, dass die namibische Regierung eine Kommission eingesetzt habe, die eventuell diskriminierende Gesetze identifizieren und aus den Statuten entfernen soll. Darüber hinaus habe das Parlament diverse internationale Vereinbarungen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz von Frauen und Kindern ratifiziert.


Vor diesem Hintergrund sei es Ulenga zufolge paradox, dass sich einige Volksvertreter nun gegen den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ausgesprochen hätten. Die Novelle werde zwar nicht "auf einen Schlag" alle Auswüchse von Dominanz und Unterdrückung in der Familie beseitigen, sei aber juristisch "ein guter Anfang", dem weitere praktische Maßnahmen folgen müssten.


Vor allem unter den männlichen Abgeordneten hatte sich zum Teil heftiger Widerstand gegen den Gesetzentwurf formiert, der für einige von ihnen eine Verletzung der Privatsphäre generell und einen Eingriff in "Schlafzimmerangelegenheiten" speziell bedeutet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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