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Gesetzgeber fischt im Trüben

Im Juni vergangenen Jahres wurde die Inland-Fischerei-Gesetzgebung im Amtsblatt veröffentlicht. Seitdem kostet ein Jahrespermit für ausländische Freizeitangler N$ 2500 und sind Mindestmengen und -maße für Süßwasserfische festgelegt. Aber es gibt keine Permits.

Windhoek - Im Amtsblatt Nummer 2992 vom 6. Juni 2003 wurden die neuen Gesetze in Bezug auf die Nutzung von Süßwasserfischen in Namibias Dämmen und Flüssen festgelegt. Fragen der AZ an die Staatssekretärin des Ministeriums für Fischerei und Meeresressourcen, Nangula Mbako, zur neuen Gesetzgebung und wo Freizeitangler die nötigen Permits erhalten könnten, wollte Mbako nicht beantworten, da "die Gesetze im Augenblick überarbeitet und die Änderungen in spätestens zehn Tagen bekannt gegeben und im Amtsblatt veröffentlicht werden". Versuche der AZ, ein Angelpermit beim Ministerium für Fischerei und Meeresressourcen zu erhalten, hatten zur Folge, dass Beamte ein Angelpermit für Brandungsangler (Salzwasser) ausreichen wollten. Als darauf hingewiesen wurde, dass ein Angelpermit zum Freizeitangeln im Inland erwünscht wird, waren die Beamten ratlos. Schließlich wurde an den Vize-Direktor, zuständig für Inland-Fischerei verwiesen, der jedoch ohne Erlaubnis der Staatssekretärin nichts sagen durfte.


Aus gut informierten Quellen verlautete, dass in dieser Woche die verschiedenen Permits für die Nutzung von Süßwasserfischen beim Ministerium eingetroffen sind. Dem Gesetz zufolge muss ein namibischer Freizeitangler für ein Monatspermit N$ 20 zahlen (ein Angelpermit für die Küste kostet N$ 14) und für ein Jahrespermit N$ 240 (Küste: N$ 168). Nicht-Namibier dagegen müssen für ein Monatspermit N$ 240 und für ein Jahrespermit N$ 2500 berappen. Bei Angelpermits an der Küste wird kein Unterschied gemacht. Informationen der AZ besagen, dass in der Gesetzesänderung u.a. die Preise der Freizeitpermits herabgesetzt werden sollen.


Personen, die auf Flüssen und Dämmen Angeltouren anbieten, müssen seit Juni 2003 ein Permit besitzen, wie auch Personen, die in kommunalen Gebieten Fischfang mit Netzen oder Angeln betreiben. Im Oranjefluss darf den neuen Gesetzen nach überhaupt nicht mit Netzen Fisch gefangen werden und nirgendwo im Lande sind Langleinen (Longlines) erlaubt.


Freizeitangler dürfen pro Tag nicht mehr als zwei Tigerfische fangen, die länger als 30 Zentimeter sein müssen. Maximal darf ein Angler zehn Fische fangen und mitnehmen. In den Bestimmungen wurden 22 Fischarten aufgezählt und deren Mindestlänge festgelegt, darunter der Afrikanische Raubwels, verschiedene Buntbarscharten und Tilapien. Im Amtsblatt sind einige Fehler bei den Artennamen: der Blunttooth catfish wird mit wissenschaftlichem Namen als Gloria Ngamensis angegeben, richtig ist Clarias ngamensis; der Orange River Mudfish und der Moggel werden als Lapbeo capencis in Absatz 31 unter (s) und (t) aufgeführt. Der "Moggel" ist jedoch die Art Lapbeo cafer. Auch der Humpback Largemouth ("§31 k) ist nicht Serranochromis Macrocephalus (Purpleface Largemouth "§31 j), sondern Serranochromis altus.


Der Gesetzestext legt ebenfalls verschiedene Strafen fest. Wer ohne Permit angelt, kann mit einer Geldstrafe von N$ 300 oder bis zu drei Monaten Gefängnis rechnen. Wer mit mehr als zehn Fischen erwischt wird, muss für jeden Fisch N$ 50 zahlen oder bis zu drei Monate ins Gefängnis. Mehr als zwei Tigerfische werden mit N$ 150 oder drei Monaten Gefängnisstrafe geahndet. Jeder zu kleine Fisch kostet 100 Namibia-Dollar.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-08

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