Geteilte Reaktionen
Windhoek - Das novellierte Anti-Drogengesetz hat bei einer öffentlichen Anhörung des Nationalrates unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. In seiner schriftlichen Eingabe begrüßt der Namibische Kirchenrat (CCN) die scharfen Mindeststrafen, die der Gesetzentwurf für den Besitz, Konsum und Verkauf von Rauschgift vorsieht.
Eine solche Maßnahme sei angesichts des weit verbreiteten Drogenmissbrauchs im Lande dringend notwendig. Gleichzeitig warnt der CCN ausdrücklich vor der Gefahr des Alkoholmissbrauchs, die in der Novelle nicht beachtet werde. Vor diesem Hintergrund fordert der Kirchenrat eine Regulierung des Shebeen- Gewerbes, das in der derzeitigen Fassung des Gesetz-Entwurfes nicht berücksichtigt ist.
Außerdem verlangt der CCN eine Konkretisierung jener Klauseln, die den Besitz von Drogen für Forschungszwecke erlaubt, um einen möglichen Missbrauch dieser Bestimmungen zu verhindern. Das Büro des Ombudsmanns verweist in seiner Eingabe darauf, der Kampf gegen den Drogenmissbrauch könne besser durch Überzeugungsarbeit als durch gesetzliche Vorschriften gewonnen werden.
In diesem Zusammenhang bringt Ombudsmann John Walters auch Zweifel daran vor, ob die festgelegten Mindeststrafen angemessen sind. Schließlich müsse bei Drogendelikten von Fall zu Fall entschieden werden und könnten deshalb Verurteilte bei der Strafmaßbemessung nicht alle gleich behandelt werden.
Außerdem könnten die für Drogenhandel vorgesehenen Mindeststrafen von 30 Jahren Haft für Ersttäter und 40 Jahren Gefängnis für Wiederholungstäter zu einer weiteren Überfüllung der bereits überlasteten Vollzugsanstalten führen.
Grundsätzlich ist Walters der Meinung, eine Abschreckungswirkung gegen den Drogenmissbrauch lasse sich weniger durch hohe Mindeststrafen, als vielmehr durch eine effektive Durchsetzung bestehender Gesetze erzielen. Dafür fehle es der Polizei jedoch an Personal, Finanzen und Ausrüstung. Außerdem sei die Polizei "unmotiviert" und genieße kein Vertrauen unter der Bevölkerung.
Eine solche Maßnahme sei angesichts des weit verbreiteten Drogenmissbrauchs im Lande dringend notwendig. Gleichzeitig warnt der CCN ausdrücklich vor der Gefahr des Alkoholmissbrauchs, die in der Novelle nicht beachtet werde. Vor diesem Hintergrund fordert der Kirchenrat eine Regulierung des Shebeen- Gewerbes, das in der derzeitigen Fassung des Gesetz-Entwurfes nicht berücksichtigt ist.
Außerdem verlangt der CCN eine Konkretisierung jener Klauseln, die den Besitz von Drogen für Forschungszwecke erlaubt, um einen möglichen Missbrauch dieser Bestimmungen zu verhindern. Das Büro des Ombudsmanns verweist in seiner Eingabe darauf, der Kampf gegen den Drogenmissbrauch könne besser durch Überzeugungsarbeit als durch gesetzliche Vorschriften gewonnen werden.
In diesem Zusammenhang bringt Ombudsmann John Walters auch Zweifel daran vor, ob die festgelegten Mindeststrafen angemessen sind. Schließlich müsse bei Drogendelikten von Fall zu Fall entschieden werden und könnten deshalb Verurteilte bei der Strafmaßbemessung nicht alle gleich behandelt werden.
Außerdem könnten die für Drogenhandel vorgesehenen Mindeststrafen von 30 Jahren Haft für Ersttäter und 40 Jahren Gefängnis für Wiederholungstäter zu einer weiteren Überfüllung der bereits überlasteten Vollzugsanstalten führen.
Grundsätzlich ist Walters der Meinung, eine Abschreckungswirkung gegen den Drogenmissbrauch lasse sich weniger durch hohe Mindeststrafen, als vielmehr durch eine effektive Durchsetzung bestehender Gesetze erzielen. Dafür fehle es der Polizei jedoch an Personal, Finanzen und Ausrüstung. Außerdem sei die Polizei "unmotiviert" und genieße kein Vertrauen unter der Bevölkerung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen