Gewaltverbrechen empören Gesetzgeber
Windhoek - Bei der andauernden Parlamentsdebatte über die Zunahme an Gewaltverbrechen in Namibia haben viele der Abgeordneten ihre Betroffenheit über die Übergriffe gegen Frauen und Kindern ausgedrückt, ohne jedoch konkrete Lösungen für das Problem anbieten zu können.
In seinem Beitrag zu der Diskussion dachte der stellvertretende Minister für Justizvollzug und Resozialisierung, Jeremia Nambinga, vergangene Woche laut über die mögliche Einführung der Todesstrafe nach. Wie viele seiner Parlamentskollegen erhofft er sich von einer solchen Maßnahme eine Abschreckungswirkung gegen Kriminelle generell und gegen Triebtäter speziell.
"Es reicht nicht aus, gegen Gewalt zu demonstrieren und dabei Plakate zu schwingen, weil dies an sich nicht zur Bekämpfung der Kriminalität beiträgt", sagte Nambinga. Diese Schlussfolgerung begründete er damit, dass sich Verbrecher nicht an den Protesten der Bürger störten, sondern "ihre barbarischen Taten umso brutaler fortsetzen, je mehr wir reden".
Vor diesem Hintergrund seien nach den theoretischen Überlegungen zu den Ursachen der Kriminalität nun konkrete Taten zu deren Bekämpfung notwendig. Nambinga empfiehlt dabei wie viele andere Gesetzgeber auch, die Todesstrafe in Erwägung zu ziehen. So wies er darauf hin, dass die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung "nicht ahnen konnten, dass wir eines Tages derart mit dem Problem der Kriminalität kämpfen würden". Sonst hätten sie kaum in Artikel 3 des Grundgesetzes die Todesstrafe verboten.
"Wie lange werden wir noch die Augen verschließen und Kriminelle, die keinen Respekt vor dem Leben anderer haben, mit dem Hinweis auf die Verfassung in Schutz nehmen", wollte Nambinga wissen. Diese Frage hält er für relevant, weil "die Verfassung nicht für ein ausländisches Publikum, sondern für unsere Einwohner geschrieben wurde".
Demnach könnten sich Gegner der Todesstrafe auch nicht auf die Erfahrungen anderer Länder berufen und argumentieren, die Todesstrafe habe beispielsweise in Amerika nicht zu einer Senkung der Kriminalitätsrate beigetragen. "Namibia ist nicht Amerika", erklärte Nambinga und fügte hinzu: "Außerdem können wir nicht sagen, wie hoch die Kriminalitätsrate in Amerika wäre, wenn dort nicht die Todesstrafe gelten würde."
Nach Einschätzung des Ministers bestehe für die Gesetzgeber inzwischen großer Handlungsbedarf, weil "wir nicht warten können, bis die Bürger das Gesetz in eigene Hände nehmen und an vermeintlichen Triebtätern Selbstjustiz üben". Diese Gefahr sei schon deshalb ausgeprägt, weil Sexualverbrecher ein generelles Misstrauen gegenüber Männern im Allgemeinen ausgelöst hätten. So würden sich viele Mütter inzwischen nicht mehr trauen, ihre Kinder kurzfristig in die Obhut von männlichen Verwandten zu geben, weil diese "Wölfe im Schafspelz" sein könnten.
In seinem Beitrag zu der Diskussion dachte der stellvertretende Minister für Justizvollzug und Resozialisierung, Jeremia Nambinga, vergangene Woche laut über die mögliche Einführung der Todesstrafe nach. Wie viele seiner Parlamentskollegen erhofft er sich von einer solchen Maßnahme eine Abschreckungswirkung gegen Kriminelle generell und gegen Triebtäter speziell.
"Es reicht nicht aus, gegen Gewalt zu demonstrieren und dabei Plakate zu schwingen, weil dies an sich nicht zur Bekämpfung der Kriminalität beiträgt", sagte Nambinga. Diese Schlussfolgerung begründete er damit, dass sich Verbrecher nicht an den Protesten der Bürger störten, sondern "ihre barbarischen Taten umso brutaler fortsetzen, je mehr wir reden".
Vor diesem Hintergrund seien nach den theoretischen Überlegungen zu den Ursachen der Kriminalität nun konkrete Taten zu deren Bekämpfung notwendig. Nambinga empfiehlt dabei wie viele andere Gesetzgeber auch, die Todesstrafe in Erwägung zu ziehen. So wies er darauf hin, dass die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung "nicht ahnen konnten, dass wir eines Tages derart mit dem Problem der Kriminalität kämpfen würden". Sonst hätten sie kaum in Artikel 3 des Grundgesetzes die Todesstrafe verboten.
"Wie lange werden wir noch die Augen verschließen und Kriminelle, die keinen Respekt vor dem Leben anderer haben, mit dem Hinweis auf die Verfassung in Schutz nehmen", wollte Nambinga wissen. Diese Frage hält er für relevant, weil "die Verfassung nicht für ein ausländisches Publikum, sondern für unsere Einwohner geschrieben wurde".
Demnach könnten sich Gegner der Todesstrafe auch nicht auf die Erfahrungen anderer Länder berufen und argumentieren, die Todesstrafe habe beispielsweise in Amerika nicht zu einer Senkung der Kriminalitätsrate beigetragen. "Namibia ist nicht Amerika", erklärte Nambinga und fügte hinzu: "Außerdem können wir nicht sagen, wie hoch die Kriminalitätsrate in Amerika wäre, wenn dort nicht die Todesstrafe gelten würde."
Nach Einschätzung des Ministers bestehe für die Gesetzgeber inzwischen großer Handlungsbedarf, weil "wir nicht warten können, bis die Bürger das Gesetz in eigene Hände nehmen und an vermeintlichen Triebtätern Selbstjustiz üben". Diese Gefahr sei schon deshalb ausgeprägt, weil Sexualverbrecher ein generelles Misstrauen gegenüber Männern im Allgemeinen ausgelöst hätten. So würden sich viele Mütter inzwischen nicht mehr trauen, ihre Kinder kurzfristig in die Obhut von männlichen Verwandten zu geben, weil diese "Wölfe im Schafspelz" sein könnten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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