Gewerkschaft droht mit Landnahme
Die Namibische Farmarbeiter-Gewerkschaft NNFWU hat gestern gedroht, Farmer zu bestrafen, die ihre Angestellten entlassen, weil sie angeblich den neueingeführten Mindestlohn von 2,20 Namibia-Dollar nicht bezahlen wollen. Eine Landnahme werde nicht ausgeschlossen.
"Die Gewerkschaft wird damit beginnen, Leute zu registrieren, die daran interessiert sind zu farmen. Diese Rekruten werden wir auf Farmen ansiedeln, wo Angestellte misshandelt und rechtswidrig entlassen werden", sagte der General-Sekretär der NNFWU, Alfred Angula, gestern mit Verweis auf angeblich 200 Farmarbeiter, die auf Grund der Einführung des Mindestlohns von ihren Arbeitgebern entlassen worden sein sollen.
Der Mindestlohn wurde Anfang November 2002 vom Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband, dem Dachverband Kommunaler Farmer NNFU und der NNFWU in einer verbindlichen Vereinbarung fixiert. Nach Angaben der Gewerkschaft sei diese Vereinbarung im Dezember 2002 im Amtsblatt gesetzlich abgesegnet worden, was Arbeitgeber nunmehr verpflichte, den Mindestlohn ab Anfang dieses Jahres zu zahlen.
Laut Angula hat die Gewerkschaft bislang sechs Farmer im Gebiet um Grootfontein, Tsumeb und Otavi ausgemacht, die ihre Angestellten wegen des Mindestlohns entlassen haben. Einer von ihnen habe angeblich einem Gewerkschaftsvertreter mit dem Tode gedroht, als sich dieser für vier entlassene Arbeiter einsetzen wollte.
Um diesem "sozialen Übel" entgegenzuwirken, erstelle die Gewerkschaft derzeit eine schwarze Liste, auf der Farmen aufgeführt werden, die möglicherweise besetzt werden sollen. Es sei hierbei egal, ob diese Farmen von weißen oder schwarzen Landwirten geführt werden.
Angula zufolge sei es möglich, dass finanziell schwächere Arbeitgeber auf eigenem Antrag von dem Mindestlohn befreit werden können. Bislang seien jedoch keine solche Anträge beim Arbeitsministerium eingereicht worden, was die Entlassung der 200 Angestellten rechtswidrig mache. "Wir glauben, dass einige Arbeitgeber den Mindestlohn als Vorwand gebrauchen, um ihre Arbeiter an die frische Luft zu setzen. Dies werden wir nicht dulden und skrupellose Farmer werden ihre Taten bereuen. Die Gewerkschaft ist allerdings nach wie vor bereit, mit Farmern zusammenzuarbeiten, die sich an das Gesetz halten", meinte Angula.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Hellmut Förtsch kritisierte gestern gegenüber der AZ mögliche Entlassungen auf Grund des Mindestlohns als "verfrühte Aktionen." In Arbeitsgeberkreisen werde der neueingeführte Mindestlohn allgemein als positive Entwicklung bewertet, daher seien angebliche Verstöße gegen diese Regelung "bedauerlich".
Die Angelegenheit werde im Januar auf der nächsten Sitzung des Namibia Agricultural Labour Forum, auf dem Arbeitgeber, Gewerkschaften und Regierung vertreten sind, besprochen.
"Die Gewerkschaft wird damit beginnen, Leute zu registrieren, die daran interessiert sind zu farmen. Diese Rekruten werden wir auf Farmen ansiedeln, wo Angestellte misshandelt und rechtswidrig entlassen werden", sagte der General-Sekretär der NNFWU, Alfred Angula, gestern mit Verweis auf angeblich 200 Farmarbeiter, die auf Grund der Einführung des Mindestlohns von ihren Arbeitgebern entlassen worden sein sollen.
Der Mindestlohn wurde Anfang November 2002 vom Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband, dem Dachverband Kommunaler Farmer NNFU und der NNFWU in einer verbindlichen Vereinbarung fixiert. Nach Angaben der Gewerkschaft sei diese Vereinbarung im Dezember 2002 im Amtsblatt gesetzlich abgesegnet worden, was Arbeitgeber nunmehr verpflichte, den Mindestlohn ab Anfang dieses Jahres zu zahlen.
Laut Angula hat die Gewerkschaft bislang sechs Farmer im Gebiet um Grootfontein, Tsumeb und Otavi ausgemacht, die ihre Angestellten wegen des Mindestlohns entlassen haben. Einer von ihnen habe angeblich einem Gewerkschaftsvertreter mit dem Tode gedroht, als sich dieser für vier entlassene Arbeiter einsetzen wollte.
Um diesem "sozialen Übel" entgegenzuwirken, erstelle die Gewerkschaft derzeit eine schwarze Liste, auf der Farmen aufgeführt werden, die möglicherweise besetzt werden sollen. Es sei hierbei egal, ob diese Farmen von weißen oder schwarzen Landwirten geführt werden.
Angula zufolge sei es möglich, dass finanziell schwächere Arbeitgeber auf eigenem Antrag von dem Mindestlohn befreit werden können. Bislang seien jedoch keine solche Anträge beim Arbeitsministerium eingereicht worden, was die Entlassung der 200 Angestellten rechtswidrig mache. "Wir glauben, dass einige Arbeitgeber den Mindestlohn als Vorwand gebrauchen, um ihre Arbeiter an die frische Luft zu setzen. Dies werden wir nicht dulden und skrupellose Farmer werden ihre Taten bereuen. Die Gewerkschaft ist allerdings nach wie vor bereit, mit Farmern zusammenzuarbeiten, die sich an das Gesetz halten", meinte Angula.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Hellmut Förtsch kritisierte gestern gegenüber der AZ mögliche Entlassungen auf Grund des Mindestlohns als "verfrühte Aktionen." In Arbeitsgeberkreisen werde der neueingeführte Mindestlohn allgemein als positive Entwicklung bewertet, daher seien angebliche Verstöße gegen diese Regelung "bedauerlich".
Die Angelegenheit werde im Januar auf der nächsten Sitzung des Namibia Agricultural Labour Forum, auf dem Arbeitgeber, Gewerkschaften und Regierung vertreten sind, besprochen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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