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"Gib mir 20 Namibia-Dollar für einen Burger"

Es ist 4 Uhr morgens und eine Person, die namentlich nicht genannt werden will, fährt vom Windhoeker Nachtclub London nach Hause. "Ich muss zugeben, ich hatte etwa sechs große Bier (Draught) und zwei Brandy-Coke intus", gesteht der 20 Jahre alte Jugendliche der AZ. Auch zahlreiche Um- und Schleichwege haben ihm nicht geholfen: Der 20-Jährige wird im Jan-Jonker-Weg von der Windhoeker Stadtpolizei angehalten. "Einer der zwei Beamten ist aus dem Polizeiwagen gestiegen, zu meinem Golf marschiert und hat seinen Kopf sofort in mein Fenster gehängt. Er hat sicherlich riechen wollen, ob ich etwas getrunken hatte", erinnert sich der Jugendliche. Der Polizist habe daraufhin den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrer aufgefordert, zur Polizeistation zu fahren, und sei selber auf den Beifahrersitz geklettert. Der zweite Beamte sei mit dem Polizeiauto hinterhergefahren. Während der Fahrt habe der Polizist sein Opfer gefragt, warum er so gelassen lenke und reagiere - angesichts der Tatsache, dass der Jugendliche die Nacht hinter Gittern verbringen werde. "Er hat mir erklärt, dass ich bei der Polizeistation den Alkoholtest machen muss und wahrscheinlich erst am Montag oder die Wache verlassen werde", sagte er. Doch es kam anders: "Wir sind an einer Unfallstelle vorbeigefahren, wo ein Mann offenbar einen Lampenpfahl umgefahren hat."

Nachdem der betrunkene Jugendliche den Polizisten gefragt habe, ob sie anhalten sollten, habe der Gesetzeshüter gemeint, dass dies eine gute Idee sei. "Der Polizist hat mir gesagt, ich sollte meinen Wagen abschließen, weil sonst jemand etwas klauen könnte", sagte der Jugendliche. Während die beiden zum Unfallort gelaufen seien, habe der Beamte vorgeschlagen, die Sache "anders zu regeln". "Er sagte, dass ich ihm 100 Namibia-Dollar geben soll, so dass er sich Essen kaufen kann", berichtet der Jugendliche. Er habe aber nur 50 Namibia-Dollar dabeigehabt. Der Beamte nahm das Bestechungsgeld entgegen und ließ den betrunkenen Fahrer nach Hause fahren. Es wurde keine Anzeige erstattet und auch kein Alkoholtest durchgeführt. "Ich hatte ein Schweineglück", sagte der Jugendliche anschließend.

Doch dies ist kein Einzelfall: Ein anderer 20 Jahre alter Jugendlicher wurde kürzlich von einem Polizisten wegen Trunkenheit am Steuer angehalten. Diesen habe der Beamte um 20 Namibia-Dollar gebeten, damit er sich einen Hamburger kaufen könne. Der Jugendliche kam ebenso ohne Anklage oder eine Nacht im Gefängnis davon.

Ein weiterer Jugendlicher (25) hat sich ebenfalls an einem Abend im Nachclub London betrunken. Als dieser nach Hause fahren wollte, hätten Polizisten den Eingang versperrt. Der 25-Jährge sei zu einem Beamten gegangen und habe ihn gefragt, ob er ihn heim bringen könne, weil er betrunken sei. "Der Polizist sagte zu mir, ich könne ja noch laufen, also könne ich auch fahren", betonte der Jugendliche im AZ-Gespräch. Der 25 Jahre alte Mann sei am Polizisten vorbei und zu seinem Haus gefahren.

Es gibt wohl noch zahlreiche Beispiele dieser Art. Bestechungen haben schon mehrere vor der Nacht im Gefängnis und dem ewig andauernden Gerichtsprozess gerettet. In Namibia gibt es demnach zwei Optionen: Entweder man benennt im Vorfeld einen Fahrer, der keinen Alkohol trinken darf und die Betrunkenen später fährt, oder man nimmt einen erheblich hohen Geldbetrag mit. So kann man die Polizisten bestechen und unangenehmen Konsequenzen entkommen.

Und doch, so angenehm die Nacht im eigenen Bett im Gegensatz zur 40-Mann-Mini-Zelle erscheint: Auch hier macht man sich strafbar. Bestechung ist kein Kavaliersdelikt. Wenn der geschmierte Polizist will und die Daten des Betrunkenen kennt, kann er am nächsten Tag Anzeige erstatten - dies geschieht wohl nur deshalb selten, weil auch der Beamte, wenn er sich nicht herauslaviert, in ernsthaften Konflikt mit dem Gesetz kommen könnte.

Schlimmerweise wird in diesen halbkriminellen Überlegungen eines zumeist völlig außer Acht gelassen: Durch Fahren unter Alkoholeinfluss wird - auch wenn man sich fit fühlt - nicht nur das eigene, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer ernsthaft gefährdet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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