Gleich nachhaken
In der Tagespresse erscheint heute die staatliche Beilage und letzte Mahnung an private Farmbesitzer, um dem Ministerium für Ländereien, Neusiedlung und Rehabilitierung bis zum 31. Oktober 2003 das Verifikationsformular - Data Verification Form - auszufüllen und einzureichen.
Schon vor der Veröffentlichung hat der Namibische Landwirtschaftsverband, NLU, dem der Minister für Ländereien einen Vorabdruck hatte zukommen lassen, Kritik an der Zuverlässigkeit dieser Liste geübt (AZ berichtete). Selbst ein Laie kann heute bei einer Durchsicht der Liste erkennen, dass diese Kritik nicht nur berechtigt ist, sondern dass viele hier aufgeführte Farmbesitzer und Gesellschaften sich gegen Ungenauigkeiten wehren, oder die irrtümliche Veröffentlichung ihres Namens anfechten werden.
Die Veröffentlichung einer solchen Liste unter Hinweis auf die einschlägige Gesetzgebung, wodurch die Landsteuer, wie schon im Gesetz über die Landreform 1995 angekündigt, eingeführt werden soll, ist keine Sensation.
Die sonderbare Liste legt aber nahe, dass sowohl das gesamte Ministerium als auch seine Abschätzungsabteilung von der NLU und von jeglichem anderen sachkompetenten Interessenträger in der Überprüfung der Einzelheiten sowie in der Bestätigung der Datenbasis unterstützt, um nicht zu sagen kontrolliert werden muss.
Die Korrumpierung oder schlechte Orthographie vieler Farm- und Personennamen ist wahrscheinlich noch das geringste Makel, zum Beispiel "Langa Heinrich Farm CC", was vermutlich "Langer Heinrich" heißen muss. Welchem Namen darf man trauen?
Bei der Mehrzahl der knapp 4000 "Farmen", die in der Liste aufgeführt sind, handelt es sich in der Tat um Parzellen, kleine Flecken und Kleinsiedlungen, die aus der Unterteilung früherer Großfarmen hervorgegangen sind oder vermessene Areale städtischer Gemeinden darstellen. Die Mehrzahl dieser Eigentümer wie die Stadtverwaltung von Swakopmund oder Otjiwarongo oder ein Bethuel Haraseb von Otjimbingwe, dem ein halber Hektar zugeschrieben ist, wusste vermutlich nicht, dass sie ein Formular schuldig ist. Somit verbleiben unter den 4000 Eigentümern noch eine Handvoll säumiger Farmer und Eigentümer, die das Formular noch nachreichen müssen oder die nun beanstanden, dass das Ministerium bei der Aufstellung dieser Liste ihr bereits eingereichtes Papier nicht berücksichtigt hat.
Zu solch elementarer und augenfälliger Analyse und Differenzierung nicht fähig, haben übrigens Minister Pohamba und das getreue Sprachrohr der Regierung, die NBC, über die Hauptnachrichten den pauschalen Vorwurf gegen "kommerzielle Farmer" erhoben, dass "40 Prozent unter ihnen" die Abgabe der Formulare verzögerten oder verweigerten. Aber schon in der ersten Spalte der Liste erscheint die NBC mit 12,25 Hektar selbst als säumiger Grundbesitzer, der dem Ministerium die Erklärung noch schuldet.
Sollten das Ministerium für Ländereien und das Grundbuchamt in ihrer Leistung über das miserable Niveau des Innenministeriums (Beispiel: das Debakel mit den ID-Karten) nicht hinauskommen, muss die Regierung noch sehr lange warten, bis sie die Bodensteuer eintreiben kann, die sie sich aus dieser Übung erhofft.
Schon vor der Veröffentlichung hat der Namibische Landwirtschaftsverband, NLU, dem der Minister für Ländereien einen Vorabdruck hatte zukommen lassen, Kritik an der Zuverlässigkeit dieser Liste geübt (AZ berichtete). Selbst ein Laie kann heute bei einer Durchsicht der Liste erkennen, dass diese Kritik nicht nur berechtigt ist, sondern dass viele hier aufgeführte Farmbesitzer und Gesellschaften sich gegen Ungenauigkeiten wehren, oder die irrtümliche Veröffentlichung ihres Namens anfechten werden.
Die Veröffentlichung einer solchen Liste unter Hinweis auf die einschlägige Gesetzgebung, wodurch die Landsteuer, wie schon im Gesetz über die Landreform 1995 angekündigt, eingeführt werden soll, ist keine Sensation.
Die sonderbare Liste legt aber nahe, dass sowohl das gesamte Ministerium als auch seine Abschätzungsabteilung von der NLU und von jeglichem anderen sachkompetenten Interessenträger in der Überprüfung der Einzelheiten sowie in der Bestätigung der Datenbasis unterstützt, um nicht zu sagen kontrolliert werden muss.
Die Korrumpierung oder schlechte Orthographie vieler Farm- und Personennamen ist wahrscheinlich noch das geringste Makel, zum Beispiel "Langa Heinrich Farm CC", was vermutlich "Langer Heinrich" heißen muss. Welchem Namen darf man trauen?
Bei der Mehrzahl der knapp 4000 "Farmen", die in der Liste aufgeführt sind, handelt es sich in der Tat um Parzellen, kleine Flecken und Kleinsiedlungen, die aus der Unterteilung früherer Großfarmen hervorgegangen sind oder vermessene Areale städtischer Gemeinden darstellen. Die Mehrzahl dieser Eigentümer wie die Stadtverwaltung von Swakopmund oder Otjiwarongo oder ein Bethuel Haraseb von Otjimbingwe, dem ein halber Hektar zugeschrieben ist, wusste vermutlich nicht, dass sie ein Formular schuldig ist. Somit verbleiben unter den 4000 Eigentümern noch eine Handvoll säumiger Farmer und Eigentümer, die das Formular noch nachreichen müssen oder die nun beanstanden, dass das Ministerium bei der Aufstellung dieser Liste ihr bereits eingereichtes Papier nicht berücksichtigt hat.
Zu solch elementarer und augenfälliger Analyse und Differenzierung nicht fähig, haben übrigens Minister Pohamba und das getreue Sprachrohr der Regierung, die NBC, über die Hauptnachrichten den pauschalen Vorwurf gegen "kommerzielle Farmer" erhoben, dass "40 Prozent unter ihnen" die Abgabe der Formulare verzögerten oder verweigerten. Aber schon in der ersten Spalte der Liste erscheint die NBC mit 12,25 Hektar selbst als säumiger Grundbesitzer, der dem Ministerium die Erklärung noch schuldet.
Sollten das Ministerium für Ländereien und das Grundbuchamt in ihrer Leistung über das miserable Niveau des Innenministeriums (Beispiel: das Debakel mit den ID-Karten) nicht hinauskommen, muss die Regierung noch sehr lange warten, bis sie die Bodensteuer eintreiben kann, die sie sich aus dieser Übung erhofft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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