Gleichschaltung der Beiträge
Krankenkassen dürfen künftig nicht mehr differenzieren
Von Frank Steffen. Windhoek
Die namibische Finanzaufsicht Namfisa möchte künftig alle Differenzierungen hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge an Krankenkassen ausschalten. Sofortiges Ziel ist es, die Beladung von Beiträgen für Einzelne sowie bestimmte Altersgruppen oder Gruppengrößen zu beseitigen, und zwar bereits bis zum 1. Januar 2021. Dazu gehört auch die Beitragsberechnung, die entsprechend dem Alter des ältesten Abhängigen eines Familienverbandes berechnet wird. Rabatte und sonstige Unterschiede, die zwischen Beiträgen von einzelnen Mitgliedern gegenüber denen von Firmengruppen gemacht werden, sollen über den kommenden Zeitraum bis Dezember 2023 stufenweise abgebaut und ausgeglichen werden.
Unter der Überschrift „Namfisa sorgt sich über die ungerechte und unerwünschte Praxis der Krankenkassen, zwischen Beiträgen zu differenzierten“, hat die Aufsicht in einer Presseerklärung nicht nur die verschieden-gestaffelten Beiträge der Einzelmitglieder und Gruppenmitglieder kritisiert. Sie hat auch die Beladung der Beiträge, die von privaten Kassenmitgliedern geleistet werden müssen, als unlautere Behandlung ausgemacht. Ein solcher, höherer Beitrag würde beizeiten die größeren Mitgliedsgruppen subventionieren. „Ziel ist es, die ungerechten und ungleichen Praxen anzugehen und zu beseitigen, die einige Fondsmitglieder nachteilig beeinträchtigen.“
Alison Begley, die Hauptamtsträgerin (Principal Officer) der Namibia-Medical-Care-Krankenkasse bestätigte auf AZ-Nachfrage, dass das Thema nicht neu ist und von der Versicherungsindustrie auch als relevantes Thema anerkannt wird. „Grundsätzlich macht es Sinn, die Beiträge aller Gleichaltrigen gleichzuschalten, egal ob Gruppenmitglied oder einzelnes Mitglied.“ Ferner sei es an der Zeit die Versicherungsbeiträge dem aktuellen Familienstand anzupassen und nicht auf die älteste Person zu basieren. Allerdings wolle sich NMC erst mit Namfisa verständigen, mit dem Vorschlag, die Angleichungen nicht über drei, sondern fünf Jahre einzuführen. Damit würden die Aktuaren Zeit gewinnen, die Auswirkungen auf die Schadensforderungen zu ergründen und in das System zu integrieren.
Jan Husselmann, Vertriebsleiter der Methealth, die verschiedene Krankenkassen vertritt, meinte dazu: „Neu ist das nicht, doch scheint nun der Zeitpunkt gekommen zu sein, diese Themen zu bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass sich die Krankenkassen erst mit ihren Aktuaren absprechen werden, bevor feststeht, wie sich diese neue Richtlinie auf künftige Beiträge auswirken wird.“
Die namibische Finanzaufsicht Namfisa möchte künftig alle Differenzierungen hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge an Krankenkassen ausschalten. Sofortiges Ziel ist es, die Beladung von Beiträgen für Einzelne sowie bestimmte Altersgruppen oder Gruppengrößen zu beseitigen, und zwar bereits bis zum 1. Januar 2021. Dazu gehört auch die Beitragsberechnung, die entsprechend dem Alter des ältesten Abhängigen eines Familienverbandes berechnet wird. Rabatte und sonstige Unterschiede, die zwischen Beiträgen von einzelnen Mitgliedern gegenüber denen von Firmengruppen gemacht werden, sollen über den kommenden Zeitraum bis Dezember 2023 stufenweise abgebaut und ausgeglichen werden.
Unter der Überschrift „Namfisa sorgt sich über die ungerechte und unerwünschte Praxis der Krankenkassen, zwischen Beiträgen zu differenzierten“, hat die Aufsicht in einer Presseerklärung nicht nur die verschieden-gestaffelten Beiträge der Einzelmitglieder und Gruppenmitglieder kritisiert. Sie hat auch die Beladung der Beiträge, die von privaten Kassenmitgliedern geleistet werden müssen, als unlautere Behandlung ausgemacht. Ein solcher, höherer Beitrag würde beizeiten die größeren Mitgliedsgruppen subventionieren. „Ziel ist es, die ungerechten und ungleichen Praxen anzugehen und zu beseitigen, die einige Fondsmitglieder nachteilig beeinträchtigen.“
Alison Begley, die Hauptamtsträgerin (Principal Officer) der Namibia-Medical-Care-Krankenkasse bestätigte auf AZ-Nachfrage, dass das Thema nicht neu ist und von der Versicherungsindustrie auch als relevantes Thema anerkannt wird. „Grundsätzlich macht es Sinn, die Beiträge aller Gleichaltrigen gleichzuschalten, egal ob Gruppenmitglied oder einzelnes Mitglied.“ Ferner sei es an der Zeit die Versicherungsbeiträge dem aktuellen Familienstand anzupassen und nicht auf die älteste Person zu basieren. Allerdings wolle sich NMC erst mit Namfisa verständigen, mit dem Vorschlag, die Angleichungen nicht über drei, sondern fünf Jahre einzuführen. Damit würden die Aktuaren Zeit gewinnen, die Auswirkungen auf die Schadensforderungen zu ergründen und in das System zu integrieren.
Jan Husselmann, Vertriebsleiter der Methealth, die verschiedene Krankenkassen vertritt, meinte dazu: „Neu ist das nicht, doch scheint nun der Zeitpunkt gekommen zu sein, diese Themen zu bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass sich die Krankenkassen erst mit ihren Aktuaren absprechen werden, bevor feststeht, wie sich diese neue Richtlinie auf künftige Beiträge auswirken wird.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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