Gondwana Collection in Rechtsstreit mit Hollard
Windhoek (NMH/sno) - Namibias führendes Tourismusentwicklungsunternehmen, Gondwana Collection, und das Versicherungsunternehmen Hollard treten am 31. März im Obergericht in Windhoek gegeneinander an, um weiter über die Vorwürfe Gondwanas zu verhandeln, Hollard habe das Datenschutzgesetz verletzt und würde berechtigten Zahlungsansprüchen nicht nachkommen. Gondwana hatte am 3. März einen Eilantrag in diesem Verfahren eingereicht, ihn jedoch unverzüglich wieder zurückgezogen, da sich die beiden Parteien bei einem Streitpunkt einigen konnten. Geeinigt haben sich die Parteien, da Hollard sich bereiterklärte hatte, die Untersuchung eines Marktforschungsunternehmens, welches initiativ von Hollard beauftragt wurde, einzustellen.
Gondwana, die auf eine Auszahlung ihrer Verdienstausfallsversicherung (business interruption insurance) in ihrem Versicherungsvertrag mit Hollard drängen, klagen obendrein das Unternehmen wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes an.
Hollard bekam von Gondwana eine Kundenliste mit persönlichen Daten aller der wegen den staatlichen COVID-19-Regulierungen stornierten Buchungen, um diese zu kontaktieren und wegen der Reisestornierung zu befragen. Die Untersuchung sollte beweisen, dass Gondwanas versicherungstechnische Ansprüche gerechtfertigt sind. Hollard jedoch gab die vertraulichen Daten ohne die Zustimmung von Gondwana an eine dritte Partei, das Marktforschungs-Institut Vision Africa, weiter.
Laut dem Geschäftsführer von Gondwana, Gys Joubert, stimmte das Unternehmen über die Herausgabe der Kundendaten nur unter der Bedingung zu, dass diese Informationen nicht an eine dritte Partei weitergegeben werden. Die Kunden-Informationen waren ausschließlich für den Bewertungsprozess und die Untersuchung der Versicherung bestimmt.
Der Leiter der Kommunikationsabteilung von Hollard, Sam Kauapirura, wiederum meinte, „Hollard ist sich des schweren wirtschaftlichen Schadens bewusst, den so viele Namibier durch die nationalen und internationalen Sperrvorschriften der Corona-Pandemie erfahren haben. Besonders verheerend traf es die kleineren Unternehmen und deshalb nehmen wir unsere Verantwortung, alle berechtigten Ansprüche zu zahlen und unseren Verpflichtungen im Rahmen des Versicherungsvertrages nachzukommen, sehr ernst.“ Kauapirura beteuerte, dass Hollard niemals die vertraulichen Vertragsinformationen seiner mehr als 300 000 Kunden offenlegen würde.
Gondwana, die auf eine Auszahlung ihrer Verdienstausfallsversicherung (business interruption insurance) in ihrem Versicherungsvertrag mit Hollard drängen, klagen obendrein das Unternehmen wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes an.
Hollard bekam von Gondwana eine Kundenliste mit persönlichen Daten aller der wegen den staatlichen COVID-19-Regulierungen stornierten Buchungen, um diese zu kontaktieren und wegen der Reisestornierung zu befragen. Die Untersuchung sollte beweisen, dass Gondwanas versicherungstechnische Ansprüche gerechtfertigt sind. Hollard jedoch gab die vertraulichen Daten ohne die Zustimmung von Gondwana an eine dritte Partei, das Marktforschungs-Institut Vision Africa, weiter.
Laut dem Geschäftsführer von Gondwana, Gys Joubert, stimmte das Unternehmen über die Herausgabe der Kundendaten nur unter der Bedingung zu, dass diese Informationen nicht an eine dritte Partei weitergegeben werden. Die Kunden-Informationen waren ausschließlich für den Bewertungsprozess und die Untersuchung der Versicherung bestimmt.
Der Leiter der Kommunikationsabteilung von Hollard, Sam Kauapirura, wiederum meinte, „Hollard ist sich des schweren wirtschaftlichen Schadens bewusst, den so viele Namibier durch die nationalen und internationalen Sperrvorschriften der Corona-Pandemie erfahren haben. Besonders verheerend traf es die kleineren Unternehmen und deshalb nehmen wir unsere Verantwortung, alle berechtigten Ansprüche zu zahlen und unseren Verpflichtungen im Rahmen des Versicherungsvertrages nachzukommen, sehr ernst.“ Kauapirura beteuerte, dass Hollard niemals die vertraulichen Vertragsinformationen seiner mehr als 300 000 Kunden offenlegen würde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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