Grünes Licht für neue Verfassung
Windhoek - Das Parlament hat diese Woche dem Gesetz zur zweiten Änderung der Verfassung in dritter Lesung zugestimmt. Damit wurde u.a. die Verlängerung der Wartefristen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Ausländer auf den Weg gebracht. Demnach sind Ausländer erst nach "nicht weniger als zehn Jahren dauerhaften Wohnsitzes in Namibia" berechtigt, die Staatsangehörigkeit dieses Landes anzunehmen. Derzeit beträgt die Wartezeit dafür mindestens fünf Jahre bzw. bei Ausländern, die mit einem/r Namibier/in verheiratet sind, mindestens zwei Jahre. Der Gesetzgeber will dadurch Schein-Ehen vermeiden, durch die sich zum Beispiel (kriminelle) Ausländer vor der Abschiebung schützen können.
Ein nächster Punkt der Novellierung regelt die Aufnahme der Anti-Korruptionskommission (ACC) und ihrer Aufgaben in die Verfassung. Weitere Verfassungsänderungen sind: die Umbenennung des Gefängnisdienstes von prison service in correctional service, die Reduzierung der Amtszeit von Nationalratsmitgliedern von sechs auf fünf Jahre sowie die Möglichkeit der befristeten Anstellung von ausländischen Richtern.
Ein nächster Punkt der Novellierung regelt die Aufnahme der Anti-Korruptionskommission (ACC) und ihrer Aufgaben in die Verfassung. Weitere Verfassungsänderungen sind: die Umbenennung des Gefängnisdienstes von prison service in correctional service, die Reduzierung der Amtszeit von Nationalratsmitgliedern von sechs auf fünf Jahre sowie die Möglichkeit der befristeten Anstellung von ausländischen Richtern.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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