Großsteuerzahler im Visier des Fiskus
Namibisches Steueramt will „Transfer Pricing“ besser regulieren und kontrollieren
Windhoek (ste) - Der Finanzminister hatte in seiner Haushaltsrede für das Finanzjahr 2018/19 betont, dass die Transferpreis-Verordnung in Namibia verbessert und die Kontrolle intensiviert werden soll. Gestern bot die Wirtschaftshochschule des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC ein Seminar an, bei welchem die Problematik des sogenannten Transfer-Pricings besprochen wurde.
Als Gastsprecher waren der Kommissar des namibischen Steueramts, Justus Mwafongwe, und seine Kollegin Nadine du Preez, Direktorin des Büros für Großsteuerzahler, sowie Jan-Paul Borman, PwC-Direktor aus Südafrika und Thulani Shongwe, Leiter der Inlandssteuerabteilung des Afrikanischen Steuerverwaltungsforums (ATAF), geladen. „In einer Welt, in der größere Firmen zunehmend ihren Handel über die Grenzen hinaus betreiben und dabei ihre Güter, Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerte oftmals an Firmen weiterverkaufen, die direkt oder über Mutterkonzerne mit ihnen verbunden sind, ist es die Pflicht einer jeden Regierung ihre Steuerbasis zu schützen“, erklärte Mwafongwe in seiner Begrüßungsrede.
Die meisten Länder in Afrika hätten sich indessen laut Borman langsam an die Materie getastet. Steuerzahler, bzw. Import- und Exportunternehmen oder Personen, sowie das Steueramt hätten in Südafrika teilweise teures Lehrgeld zahlen müssen. „Dies ist kein einfach-definiertes Thema, denn die Handelsbedingungen unterscheiden sich von einem Industriezweig zum nächsten, schon allein weil nicht alle Güter gleich behandelt werden können. Gewisse Herstellungsfaktoren können daher nicht als unveränderter Maßstab für alle Handelsrechnungen angelegt werden“, verdeutlichte Borman.
Mwafongwe ging auf die Definition des Verrechnungspreises (oder auch Konzernverrechnungspreis) ein: „Diese Kosten- und Leistungsrechnungen sind einzigartig, weil diese Preise nicht auf einer normalen wirtschaftlichen Berechnung beruhen und darum nicht zwischen verschiedenen Gesellschaften ausgehandelt werden. Dies sind innerbetrieblich ausgehandelte Tarife für Güter und Dienstleistungen (z.B. Wareneinkauf und -Verkauf, Förderabgaben oder Tantieme, sowie alle erdenklichen Managementgelder und Abgaben), die auf einer betriebsökonomischen Betrachtung und den zutreffenden steuerlichen Auswirkungen beruhen.“
Laut Mwafongwe müsse ein Land rechtzeitig eingreifen und unter Umständen sogar einen Steuerausgleich fordern, wolle es einer Manipulation oder „Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage / Verschiebung des Einkommens“ vorbeugen. Namibia richte sich dabei nach den Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und sei momentan auf den Bergbau und die Fischerei fokussiert.
Aus weiteren Beiträgen ließ sich ableiten, dass der Staat ein Auditprogramm einführen wird, laut dem künftig zumindest die internen Handelstarife von Firmen mit Auslandsverbindungen untersucht werden sollen. Wenngleich unausgesprochen, wurde klar, dass bspw. Minen, die bisher in Zeiten der Wirtschaftsflaute (und entsprechenden niedrigen Rohstoffpreisen) oft ihre Produkte als sogenannte Wirtschaftshilfe an ihre Mutterkonzerne im Ausland verkauften (um diesen Handel dann einzustellen, sobald sich die Preise erholten), solche Hilfe künftig steuertechnisch zum Verhängnis werden kann.
Als Gastsprecher waren der Kommissar des namibischen Steueramts, Justus Mwafongwe, und seine Kollegin Nadine du Preez, Direktorin des Büros für Großsteuerzahler, sowie Jan-Paul Borman, PwC-Direktor aus Südafrika und Thulani Shongwe, Leiter der Inlandssteuerabteilung des Afrikanischen Steuerverwaltungsforums (ATAF), geladen. „In einer Welt, in der größere Firmen zunehmend ihren Handel über die Grenzen hinaus betreiben und dabei ihre Güter, Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerte oftmals an Firmen weiterverkaufen, die direkt oder über Mutterkonzerne mit ihnen verbunden sind, ist es die Pflicht einer jeden Regierung ihre Steuerbasis zu schützen“, erklärte Mwafongwe in seiner Begrüßungsrede.
Die meisten Länder in Afrika hätten sich indessen laut Borman langsam an die Materie getastet. Steuerzahler, bzw. Import- und Exportunternehmen oder Personen, sowie das Steueramt hätten in Südafrika teilweise teures Lehrgeld zahlen müssen. „Dies ist kein einfach-definiertes Thema, denn die Handelsbedingungen unterscheiden sich von einem Industriezweig zum nächsten, schon allein weil nicht alle Güter gleich behandelt werden können. Gewisse Herstellungsfaktoren können daher nicht als unveränderter Maßstab für alle Handelsrechnungen angelegt werden“, verdeutlichte Borman.
Mwafongwe ging auf die Definition des Verrechnungspreises (oder auch Konzernverrechnungspreis) ein: „Diese Kosten- und Leistungsrechnungen sind einzigartig, weil diese Preise nicht auf einer normalen wirtschaftlichen Berechnung beruhen und darum nicht zwischen verschiedenen Gesellschaften ausgehandelt werden. Dies sind innerbetrieblich ausgehandelte Tarife für Güter und Dienstleistungen (z.B. Wareneinkauf und -Verkauf, Förderabgaben oder Tantieme, sowie alle erdenklichen Managementgelder und Abgaben), die auf einer betriebsökonomischen Betrachtung und den zutreffenden steuerlichen Auswirkungen beruhen.“
Laut Mwafongwe müsse ein Land rechtzeitig eingreifen und unter Umständen sogar einen Steuerausgleich fordern, wolle es einer Manipulation oder „Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage / Verschiebung des Einkommens“ vorbeugen. Namibia richte sich dabei nach den Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und sei momentan auf den Bergbau und die Fischerei fokussiert.
Aus weiteren Beiträgen ließ sich ableiten, dass der Staat ein Auditprogramm einführen wird, laut dem künftig zumindest die internen Handelstarife von Firmen mit Auslandsverbindungen untersucht werden sollen. Wenngleich unausgesprochen, wurde klar, dass bspw. Minen, die bisher in Zeiten der Wirtschaftsflaute (und entsprechenden niedrigen Rohstoffpreisen) oft ihre Produkte als sogenannte Wirtschaftshilfe an ihre Mutterkonzerne im Ausland verkauften (um diesen Handel dann einzustellen, sobald sich die Preise erholten), solche Hilfe künftig steuertechnisch zum Verhängnis werden kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen