Grund und Boden registrieren
Windhoek - Mehr als 38000 traditionelle Grundstücke oder Kleinfarmen und 243 Pachtfarmen sind bisher in kommunalen Gebieten registriert worden, so der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Alpheus !Naruseb. Zudem seien 60000 Landrechte verifiziert und auf Karten eingezeichnet und mehr als 70000 digitalisiert worden. "Insgesamt sind 42 Prozent der bisher registrierten traditionellen Landrechte, insgesamt 16219, von Frauen registriert worden", betonte der Minister. Es sei wichtig, dass die Einwohner der kommunalen Gebiete ihre Landrechte registrieren und deshalb sei der Schlusstermin nun um weitere zwei Jahre bis zum 28. Februar 2014 verlängert worden.
"Die Registration von traditionellen Grundstücken und Farmen im Kommunalgebiet hat zahlreiche Vorteile für die Menschen, da damit ihrer Familie, den Kindern und Ehepartnern eine gewisse Sicherheit garantiert ist", sagte !Naruseb. Wenn die Grenzen durch die Registration festgelegt seien, würden Dispute zwischen Nachbarn, Familien, Gruppen und Stämmen vermieden. Zudem sei ein legales Dokument als Beweis für die Landrechte vorzuweisen und könne es nicht zu illegaler Landbesetzung oder -nutzung kommen. Auch seien die Eigentümer der Landrechte berechtigt auf eine Abfindung, wenn Teile des Grundstücks oder der Farm von der Regierung für nationale Entwicklungen wie Straßen, Rohrleitungen, Hochspannungsleitungen, Erweiterung von städtischem Gebiet oder Wasserreservoirs benötigt werden.
Landrechte können von Person zu Person weitergegeben werden, wenn die traditionelle Behörde dies gutheißt und im Falle von Pachtfarmen das kommunale Landgremium. Eigentümer von Landrechten können zudem beantragen, dass bestehende Zäune beibehalten werden können.
Minister !Naruseb sagte, dass während der Landreformkonferenz im Jahre 1991 beschlossen worden sei, dass die Regierung die Enteignung von Farmen erwägen soll. Auf einem Workshop der Lutherischen Kirche Namibias sei der Ruf nach Enteignung von Farmen auf denen der Besitzer nicht wohnhaft ist wieder laut geworden, da die Landreform nicht schnell genug voranschreite. "Diese Angelegenheit werde derzeit im Ministerium bearbeitet und die Kriterien einer Enteignung überarbeitet. Dies soll schon bald allen Interessengruppen und Rechtsberatern vorgelegt werden", sagte !Naruseb. Auch weitere Gesetzgebung mit Bezug auf die Landreform würde überarbeitet, um eventuelle Lücken zu stopfen. Auch die Gesetze im Rahmen der Neusiedlung würden überarbeitet, da aus der Erfahrung gelernt wurde und Änderungen angebracht werden müssten, so der Minister.
"Die Registration von traditionellen Grundstücken und Farmen im Kommunalgebiet hat zahlreiche Vorteile für die Menschen, da damit ihrer Familie, den Kindern und Ehepartnern eine gewisse Sicherheit garantiert ist", sagte !Naruseb. Wenn die Grenzen durch die Registration festgelegt seien, würden Dispute zwischen Nachbarn, Familien, Gruppen und Stämmen vermieden. Zudem sei ein legales Dokument als Beweis für die Landrechte vorzuweisen und könne es nicht zu illegaler Landbesetzung oder -nutzung kommen. Auch seien die Eigentümer der Landrechte berechtigt auf eine Abfindung, wenn Teile des Grundstücks oder der Farm von der Regierung für nationale Entwicklungen wie Straßen, Rohrleitungen, Hochspannungsleitungen, Erweiterung von städtischem Gebiet oder Wasserreservoirs benötigt werden.
Landrechte können von Person zu Person weitergegeben werden, wenn die traditionelle Behörde dies gutheißt und im Falle von Pachtfarmen das kommunale Landgremium. Eigentümer von Landrechten können zudem beantragen, dass bestehende Zäune beibehalten werden können.
Minister !Naruseb sagte, dass während der Landreformkonferenz im Jahre 1991 beschlossen worden sei, dass die Regierung die Enteignung von Farmen erwägen soll. Auf einem Workshop der Lutherischen Kirche Namibias sei der Ruf nach Enteignung von Farmen auf denen der Besitzer nicht wohnhaft ist wieder laut geworden, da die Landreform nicht schnell genug voranschreite. "Diese Angelegenheit werde derzeit im Ministerium bearbeitet und die Kriterien einer Enteignung überarbeitet. Dies soll schon bald allen Interessengruppen und Rechtsberatern vorgelegt werden", sagte !Naruseb. Auch weitere Gesetzgebung mit Bezug auf die Landreform würde überarbeitet, um eventuelle Lücken zu stopfen. Auch die Gesetze im Rahmen der Neusiedlung würden überarbeitet, da aus der Erfahrung gelernt wurde und Änderungen angebracht werden müssten, so der Minister.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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