Grundgesetz soll geändert werden
Windhoek - Premierminister Theo-Ben Gurirab hat gestern in der Nationalversammlung eine geplante Verfassungsänderung begründet, die die Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen ermöglichen soll.
Gurirab zufolge sei die Regierung der Meinung, dass Wahlen in Namibia "kosteneffektiver" und "besser synchronisiert" werden müssen. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, die Regional- und die Lokalwahlen zusammenzulegen, die momentan getrennt voneinander stattfinden. Eine solche Maßnahme hält Gurirab ferner für angebracht, weil "zu viele Urnengänge, die kurz hintereinander stattfinden" unter den Stimmberechtigten zu Wählerapathie führen könnten.
Da die Amtszeit von Lokalräten in der Verfassung jedoch auf fünf Jahre und die von Regionalräten auf sechs Jahre festgelegt wurde, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, im Zuge derer die Amtsperiode der Regionalräte auf fünf Jahre beschränkt wird. Diese Maßnahme ist notwendig, damit in Zukunft die Wahlen für Regional- und Stadtverwaltungen zeitgleich im Turnus von fünf Jahren stattfinden können.
Der geplanten Verfassungsänderung scheint nichts im Wege zu stehen, nachdem Vertreter der fünf Oppositionsparteien bei einem Treffen mit Gurirab vor einigen Wochen ihre Unterstützung für dieses Vorhaben ausgedrückt und angekündigt haben, diese Maßnahme nicht zu blockieren. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments erforderlich.
Gurirab zufolge sei die Regierung der Meinung, dass Wahlen in Namibia "kosteneffektiver" und "besser synchronisiert" werden müssen. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, die Regional- und die Lokalwahlen zusammenzulegen, die momentan getrennt voneinander stattfinden. Eine solche Maßnahme hält Gurirab ferner für angebracht, weil "zu viele Urnengänge, die kurz hintereinander stattfinden" unter den Stimmberechtigten zu Wählerapathie führen könnten.
Da die Amtszeit von Lokalräten in der Verfassung jedoch auf fünf Jahre und die von Regionalräten auf sechs Jahre festgelegt wurde, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, im Zuge derer die Amtsperiode der Regionalräte auf fünf Jahre beschränkt wird. Diese Maßnahme ist notwendig, damit in Zukunft die Wahlen für Regional- und Stadtverwaltungen zeitgleich im Turnus von fünf Jahren stattfinden können.
Der geplanten Verfassungsänderung scheint nichts im Wege zu stehen, nachdem Vertreter der fünf Oppositionsparteien bei einem Treffen mit Gurirab vor einigen Wochen ihre Unterstützung für dieses Vorhaben ausgedrückt und angekündigt haben, diese Maßnahme nicht zu blockieren. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments erforderlich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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