Gustavos E-Mail-Kommuniqués
Namgomar-Pesca-Quoten als Joint Venture verhandelt
Windhoek (sno) - An Tag drei des andauernden Kreuzverhörs von von Ricardo Gustavo, dem ehemaligen Geschäftsführer von Namgomar Pesca Namibia nahm Staatsanwalt Cliff Lutibezi viele E-Mails aus den Prozessakten (die ganze Akte soll 80000 Seiten umfassen), um Gustavo dazu zu bringen etwas Klarheit zu schaffen. Gestern gestand Gustavo, dass es die Absicht der Anteilhaber von Namgomar Pesca Limitadas/SA war, ihn als einen Direktor in die angolanische Muttergesellschaft aufzunehmen. Dies sei jedoch nie geschehen und Gustavo konnte nicht sagen, warum.
Gustavos hatte am 23. Juni 2014 einen Gesuch an das namibische Handelsministerium gestellt, um seine namibische Firma Pawprint Investments in Namgomar Pesca Namibia umzubenennen. Dieses wurde am 8. Juli 2014 vom Ministerium genehmigt.
In der E-Mail-Korrespondenz vom 18. Dezember 2013, die Lutibezi Gustavo vorlegte, wollte dieser wissen, warum in der Korrespondenz der ehemalige Fischereiminister Bernhard Esau, Sacky Shangala und der angolanische Verhandlungspartner Namgomar als rechtlichen Repräsentanten im Namibia-Angola-Joint-Venture nennen. Zu jener Zeit habe es noch kein Namgomar Pesca Namibia gegeben.
Im Zeitraum der Umbenennung hatte Shangala eine E-Mail von Jóhannes Stefánsson von Samherji erhalten, der im Anhang das Quoten-Zuerkennung-Zertifikat für die Kap-Bastardmakrele (horse mackerel) für die Fang-Saison 2014 beigelegt war. Daraufhin schrieb Gustavo in einer E-Mail an die Fishrot-Angeklagten „Guten Morgen meine Herren, im Anhang ist das Zertifikat, wir sind im Geschäft (we are in business)“. Auf Fragen der Staatsanwaltschaft deutete Gustavo wiederholt darauf hin, dass er unter João de Barros, Geschäftsführer von der Namgomar-Muttergesellschaft, nur dessen Anweisungen gefolgt war.
Aus zahlreichen E-Mails aus dem Jahr 2014 geht weiterhin hervor, dass Gustavo wiederholt in der Position als Direktor von Namgomar Pesca SA verschiedene Kommuniqués unterschrieben hatte. Diesen Kommuniqués weckten den Eindruck, als ob ein Joint Venture zwischen den beiden Ländern bestand, welches Gustavo jedoch wiederholt verneinte.
Es wurde auch deutlich aus den E-Mails der beiden Fischereiministerien, dass Angola es vorzieht, eher eine nicht bindenden Absichtserklärung (MOU) als ein verbindlichen Handelsvertrag, wogegen Namibias Minister Esau nie Einspruch erhoben hatte.
Gustavos hatte am 23. Juni 2014 einen Gesuch an das namibische Handelsministerium gestellt, um seine namibische Firma Pawprint Investments in Namgomar Pesca Namibia umzubenennen. Dieses wurde am 8. Juli 2014 vom Ministerium genehmigt.
In der E-Mail-Korrespondenz vom 18. Dezember 2013, die Lutibezi Gustavo vorlegte, wollte dieser wissen, warum in der Korrespondenz der ehemalige Fischereiminister Bernhard Esau, Sacky Shangala und der angolanische Verhandlungspartner Namgomar als rechtlichen Repräsentanten im Namibia-Angola-Joint-Venture nennen. Zu jener Zeit habe es noch kein Namgomar Pesca Namibia gegeben.
Im Zeitraum der Umbenennung hatte Shangala eine E-Mail von Jóhannes Stefánsson von Samherji erhalten, der im Anhang das Quoten-Zuerkennung-Zertifikat für die Kap-Bastardmakrele (horse mackerel) für die Fang-Saison 2014 beigelegt war. Daraufhin schrieb Gustavo in einer E-Mail an die Fishrot-Angeklagten „Guten Morgen meine Herren, im Anhang ist das Zertifikat, wir sind im Geschäft (we are in business)“. Auf Fragen der Staatsanwaltschaft deutete Gustavo wiederholt darauf hin, dass er unter João de Barros, Geschäftsführer von der Namgomar-Muttergesellschaft, nur dessen Anweisungen gefolgt war.
Aus zahlreichen E-Mails aus dem Jahr 2014 geht weiterhin hervor, dass Gustavo wiederholt in der Position als Direktor von Namgomar Pesca SA verschiedene Kommuniqués unterschrieben hatte. Diesen Kommuniqués weckten den Eindruck, als ob ein Joint Venture zwischen den beiden Ländern bestand, welches Gustavo jedoch wiederholt verneinte.
Es wurde auch deutlich aus den E-Mails der beiden Fischereiministerien, dass Angola es vorzieht, eher eine nicht bindenden Absichtserklärung (MOU) als ein verbindlichen Handelsvertrag, wogegen Namibias Minister Esau nie Einspruch erhoben hatte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen