Gute Beziehungen gefestigt
Windhoek - Die deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat zum Abschluss ihres dreitägigen Aufenthalts in Windhoek auf die gute Zusammenarbeit verwiesen, die zwischen Namibia und Deutschland bestehe. Um dieses Verhältnis nicht zu belasten, vermied sie eine konkrete Stellungnahme zu den aktuellen Reizthemen, die diese Beziehungen belasten und zu Verstimmungen sorgen könnten.
"Ich finde es sehr verwunderlich, dass ein Teil der namibischen Bevölkerung in den USA einen Prozess gegen die deutsche Regierung angestrengt hat", sagte Däubler-Gmelin auf Fragen zu dem Gerichtsverfahren, über dass sich die Herero eine Wiedergutmachung für Verbrechen einklagen wollen, die während der deutschen Kolonialherrschaft an ihnen begangen wurden. Die Anrufung eines amerikanischen Gerichts erstaunt sie vor allem deshalb, weil dadurch eine "dritte Partei" eingeschaltet worden sei, obwohl das Verhältnis zwischen der deutschen und namibischen Regierung ein sehr "enges und direktes" sei.
Dieser Reaktion auf den Entschädigungs-Prozess wollte Däubler-Gmelin nichts weiter hinzufügen. Ähnlich zurückhaltend gab sie sich auf Fragen über eine mögliche Auslieferung des mutmaßlichen Betrügers Hans-Jürgen Koch, der sich auf der Jagdfarm La Rochelle aufhalten soll. Sie teilte lediglich mit, dass sie zwar "ungeduldig" sei, bei Auslieferungsverfahren jedoch bestimmte Vorgehensweisen beachtet werden müssten, die in der Regel besonders zeitaufwendig seien.
Während ihres Aufenthaltes in Namibia besuchte Däubler-Gmelin neben Präsident Sam Nujoma und Premierminister Hage Geingob auch den Generalsekretär der Swapo, Hifikepunye Pohamba, Justizminister Ngarikutuke Tjiriange und die Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana. Dabei beriet die Ministerin, die bereits zum dritten Mal Namibia besucht hat, über eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Namibia und Deutschland, wobei der Bereich des Justizvollzugs und der Rechtsprechung besondere Beachtung fand.
"Ich finde es sehr verwunderlich, dass ein Teil der namibischen Bevölkerung in den USA einen Prozess gegen die deutsche Regierung angestrengt hat", sagte Däubler-Gmelin auf Fragen zu dem Gerichtsverfahren, über dass sich die Herero eine Wiedergutmachung für Verbrechen einklagen wollen, die während der deutschen Kolonialherrschaft an ihnen begangen wurden. Die Anrufung eines amerikanischen Gerichts erstaunt sie vor allem deshalb, weil dadurch eine "dritte Partei" eingeschaltet worden sei, obwohl das Verhältnis zwischen der deutschen und namibischen Regierung ein sehr "enges und direktes" sei.
Dieser Reaktion auf den Entschädigungs-Prozess wollte Däubler-Gmelin nichts weiter hinzufügen. Ähnlich zurückhaltend gab sie sich auf Fragen über eine mögliche Auslieferung des mutmaßlichen Betrügers Hans-Jürgen Koch, der sich auf der Jagdfarm La Rochelle aufhalten soll. Sie teilte lediglich mit, dass sie zwar "ungeduldig" sei, bei Auslieferungsverfahren jedoch bestimmte Vorgehensweisen beachtet werden müssten, die in der Regel besonders zeitaufwendig seien.
Während ihres Aufenthaltes in Namibia besuchte Däubler-Gmelin neben Präsident Sam Nujoma und Premierminister Hage Geingob auch den Generalsekretär der Swapo, Hifikepunye Pohamba, Justizminister Ngarikutuke Tjiriange und die Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana. Dabei beriet die Ministerin, die bereits zum dritten Mal Namibia besucht hat, über eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Namibia und Deutschland, wobei der Bereich des Justizvollzugs und der Rechtsprechung besondere Beachtung fand.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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