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"Haben keine andere Wahl"

Windhoek - Die Crux an dem Fall sei, dass sich der Zusammenstoß am Abzweig zur Feriensiedlung Langstrand wenige Wochen vor einer Gesetzesänderung im Januar 2003 ereignet habe, mit der eine Obergrenze für Auszahlungen festgelegt worden war. "Wir haben keine anderen Wahl, als die belgische Familie zu entschädigen", erklärte MVA-Geschäftsführer Jeremia Muadinohamba am Freitag, nachdem der Unfallfonds - ausgelöst durch einen Zeitungsbericht - zahlreiche Anfragen zur Rechtmäßigkeit von solch hohen Zahlen an Nicht-Namibier bekommen habe. "Das Gesetz von 2001 sieht keine Zahlungsbegrenzungen irgendeiner Art vor und macht auch keinen Unterschied zwischen Namibiern und Touristen. Erst ab 2003 galten dann Beschränkungen, die maximal mögliche Auszahlungssumme lag dann bei 730000 N$", so Muadinohamba weiter, der gleichzeitig klarstellte, dass auch Namibier schon Entschädigungszahlungen von mehreren Millionen erhalten hätten. Im Harry-Simon-Fall habe der Fonds nach dessen Verurteilung durch das Obergericht die Verantwortung für die Zahlung übernommen
Der Harry-Simon-Unfall wird den MVA teuer zu stehen kommen: In der vergangenen Woche hatten sich die Anwälte des MVA und von Bert Coene, dem belgischen Arzt, dessen Frau bei dem Unfall ums Leben gekommen war, während er und seine beiden Kind schwer verletzt wurden, außergerichtlich auf die Zahlung von umgerechnet 23,93 Mio. Namibia-Dollar geeinigt. Allerdings müssen die genauen Kosten der bisherigen medizinischen Behandlung Coenes selbst sowie seiner beiden Kinder noch ermittelt werden. Unklar ist auch noch die Auszahlungsmethode der mehr als 13 Millionen N$ für den zukünftigen Verdienstausfall der Tochter Ruth Coene. Über die Punkte, auf die man sich noch nicht geeinigt hat, wird vor Gericht entschieden.
Größter Posten in der Entschädigungszahlung ist der bisherige Verdienstausfall von Coene. Der Arzt ist bis heute nicht mehr voll arbeitsfähig. Dazu kommen Beträge für die medizinische Behandlung, den Unterstützungsausgleich (für den Tod der Ehefrau/Mutter) sowie die Übernahme von Beerdigungskosten. "Natürlich reißt das ein Loch in unsere Kasse", räumte Muadinohamba ein, "und der derzeitige Wechselkurs zum Euro, in dem einige der Posten ausgezahlt werden müssen, macht es für uns nicht besser."
Zudem steht dem MVA noch eine weitere Forderung vom Harry-Simon-Unfall ins Haus: Die Schadensersatzklage von Carol Cornelis, einer weiteren Touristin aus dem Fahrzeug der Belgier, deren Lebensgefährte und kleine Tochter ebenfalls getötet worden waren, wird im November vor Gericht verhandelt. Sie kann bis heute ihren Beruf Zahnärztin nicht voll ausüben und fordert 27 Millionen Namibia-Dollar.
Die beiden belgischen Familien wollten am 21. November 2002 in ihrem Mietwagen aus Richtung Swakopmund kommend in die Feriensiedlung Langstrand abbiegen, als Harry Simon frontal in das Fahrzeug krachte. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung von drei Menschen zu zwei Jahren Haft verurteilt. 2007 trat der Ex-Boxweltmeister die Strafe an.
In Zukunft wird sich der MVA allerdings mit solchen Riesensummen nicht mehr auseinandersetzen müssen: Das überarbeitete MVA-Gesetz von 2007 hält nicht nur an der Beschränkung der einzelnen Posten fest, sondern sieht auch neue Regeln für Touristen vor: Im Falle eines Unfalls kommt der MVA nur noch für ihre Versorgung für die Dauer ihres geplanten Aufenthalts auf oder zahlt im Todesfall einen Beerdigungszuschuss von 7000 N$. "Touristen kann ich deshalb nur raten: Schließen Sie im Vorfeld eine Versicherung ab", so Muadinohamba abschließend.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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