Habenicht muss warten
Windhoek - Der Geschäftsführer von Namwater, Helge Habenicht, bleibt bis Mitte Oktober weiterhin suspendiert. Seine dringliche Anfrage auf Wiederausübung seiner Tätigkeit wurde gestern von Richter John Manyarara im Windhoeker Obergericht abgewiesen, da dieser keine Dringlichkeit in dieser Angelegenheit sah. Habenicht muss außerdem dafür die Prozesskosten übernehmen.
Des Weiteren ist der Richter der Meinung, dass dieser Antrag vor das Arbeitsgericht des entsprechenden Bezirkes gebracht werden müsste.
"Warum ist die Situation Habenichts anders als die von irgend einer weiteren Person in der gleichen Situation?" Diese Frage warf Senioradvokat Theo Frank, Rechtsvertreter von NamWater, auf. Er sehe daher auch keine Dringlichkeit zur Entscheidung über den gestellten Antrag des suspendierten Geschäftsführers.
Habenicht wurde am 19. Juli für drei Monate zwangsbeurlaubt, nachdem er fünf Jahre in der Position des Geschäftsführers von NamWater tätig war. Er glaube, dass seine Suspendierung im Zusammenhang mit dem Fall gegen die US-amerikanische Firma Ionics steht. Ionics nahm an der Ausschreibung für den geplanten Bau der Entsalzungsanlage in Swakopmund teil, wobei sich später herausstellte, dass es Unregelmäßigkeiten in dem Angebot gab.
"Die Vorgehensweise der Suspendierung ist nicht in Ordnung und wird vor Gericht noch eine Rolle spielen", sagte Habenicht gestern gegenüber der AZ. Nach Angaben seines Senior-Rechtsverteidigers aus Johannesburg, Francois Joubert, und dem Windhoeker Advokaten Reinhard Tötemeyer seien lediglich unklare Vorwürfe gegen Habenicht ausgesprochen worden. Dieser sehe durch die Suspendierung seinen Ruf gefährdet sowie leide unter finanziellen und persönlichen Einbußen. Auch betrachte er diesen Vorgang als eine persönliche Attacke gegen ihn, die auf seine Zukunftskarriere negative Auswirkungen haben könnte. Habenicht ist ferner der Ansicht, dass seine Abwesenheit gewisse Konsequenzen für NamWater und somit für das Land haben würde.
Des Weiteren ist der Richter der Meinung, dass dieser Antrag vor das Arbeitsgericht des entsprechenden Bezirkes gebracht werden müsste.
"Warum ist die Situation Habenichts anders als die von irgend einer weiteren Person in der gleichen Situation?" Diese Frage warf Senioradvokat Theo Frank, Rechtsvertreter von NamWater, auf. Er sehe daher auch keine Dringlichkeit zur Entscheidung über den gestellten Antrag des suspendierten Geschäftsführers.
Habenicht wurde am 19. Juli für drei Monate zwangsbeurlaubt, nachdem er fünf Jahre in der Position des Geschäftsführers von NamWater tätig war. Er glaube, dass seine Suspendierung im Zusammenhang mit dem Fall gegen die US-amerikanische Firma Ionics steht. Ionics nahm an der Ausschreibung für den geplanten Bau der Entsalzungsanlage in Swakopmund teil, wobei sich später herausstellte, dass es Unregelmäßigkeiten in dem Angebot gab.
"Die Vorgehensweise der Suspendierung ist nicht in Ordnung und wird vor Gericht noch eine Rolle spielen", sagte Habenicht gestern gegenüber der AZ. Nach Angaben seines Senior-Rechtsverteidigers aus Johannesburg, Francois Joubert, und dem Windhoeker Advokaten Reinhard Tötemeyer seien lediglich unklare Vorwürfe gegen Habenicht ausgesprochen worden. Dieser sehe durch die Suspendierung seinen Ruf gefährdet sowie leide unter finanziellen und persönlichen Einbußen. Auch betrachte er diesen Vorgang als eine persönliche Attacke gegen ihn, die auf seine Zukunftskarriere negative Auswirkungen haben könnte. Habenicht ist ferner der Ansicht, dass seine Abwesenheit gewisse Konsequenzen für NamWater und somit für das Land haben würde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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