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Haftrichter verweigert angeblichem Mord-Schützen die Kaution
Haftrichter verweigert angeblichem Mord-Schützen die Kaution

Haftrichter verweigert angeblichem Mord-Schützen die Kaution

Frank Steffen
Windhoek (ste) • Dem 33-jährigen Simasiku Simataa Simasiku, der wegen Mordes, bzw. versuchten Mordes angeklagt ist, wurde laut Nachrichtenagentur Nampa vorerst keine Kaution gewährt. Simasiku soll angeblich die Nerven verloren haben als er erfuhr, dass sein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Daraufhin soll er zwei seiner Kollegen der „Global Funds“-Abteilung im Ministeriums für Gesundheit und Sozialdienste mit einer Waffe angegriffen und auf sie geschossen haben.

Anfangs wurde über die Möglichkeit einer Leidenschaftstat spekuliert, doch mittlerweile scheint es, als ob Simasiku die Verlängerung seines Arbeitsvertrags verweigert werden musste, da dem Fonds die Mittel fehlen. Als Noch-Angestellter des Gesundheitsministeriums soll er sich am Montag bewaffnet vom zweiten Flur des Capital Centres in der Windhoeker Innenstadt auf den achten Stock begeben haben, wo er zwei Schüsse auf die Global Funds-Abteilungsleiterin Saara Mwilima und zwei weitere Schüsse auf Kollegin Ester Nepolo abgegeben haben soll. Die 58-jährige Mwilima starb auf der Stelle während die verletzte Nepolo ins Römisch-Katholische Krankenhaus eingeliefert wurde. Der nunmehr des Mordes bezichtigte Simasiku soll sich kurz danach der Polizei auf der Wanaheda-Polizeiwache gestellt haben.

Nach seiner ersten Erscheinung vor Haftrichterin Vanessa Stanley gestern, bleibt Simasiku vorerst in Haft, hat aber das Recht in den kommenden Tagen einen formellen Kautionsantrag einzureichen. Der Magistrats-Richterin erklärte er, dass er von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch machen werde, auf Staatsunkosten von einem Anwalt verteidigt zu werden. Die Staatsklägerin Sylvia Kauluma hatte sich vehement gegen die Gewährung einer Kaution ausgesprochen: einerseits wegen der Schwere der Tat und andererseits weil der Fall sehr komplex sei und noch untersucht werde. Der Fall ist auf den 1. März vertagt worden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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