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Haftstrafe für Polizisten folgt Zivilklage
Haftstrafe für Polizisten folgt Zivilklage

Haftstrafe für Polizisten folgt Zivilklage

Mutter von erschossenem Jugendlichen fordert Entschädigung von 1 Millionen N$
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Zur Begründung ihrer Klage führt die Antragstellerin Annaline Motonane an, ihr damals 18-jähriger Sohn Rathebe Motonane sei am 22. März 2016 von dem als Nebenbeklagten geführten und inzwischen wegen Mordes verurteilten Polizeibeamten Lazarus Awaseb vorsätzlich erschossen worden. Dafür macht sie die Polizei verantwortlich, weil jene die Dienstwaffe des Täters nicht sicher verwahrt habe, mit der Motonane erschossen wurde.

Laut Klägerin habe sie mit ihrem Sohn ein sehr inniges Verhältnis gepflegt und sei durch seinen Tod derart traumatisiert worden, dass sie für ihr emotionales Leid Schmerzensgeld in Höhe von 100000 N$ verdient habe. Darüber hinaus beansprucht sie eine Entschädigung von 860000 N$ dafür, dass sie mit dem Sohn auch dessen finanzielle Unterstützung verloren habe. Ferner müsse sie nun für dessen zweijährige Tochter sorgen und dabei Unkosten tragen, für die ihr das Geld fehle. Darüber hinaus macht sie geltend, dass ihr die Polizei die 40000 N$ erstatten müsse, die sie für die Beerdigung des Sohnes und die Verköstigung der dabei anwesenden Gäste ausgegeben habe.

Die Antragsgegner halten dem entgegen, dass die Klage verjährt sei, weil sie binnen eines Jahres nach dem Mord hätte eingereicht werden müssen, dies aber erst am 27. März dieses Jahres geschehen sei. Ferner bestreiten sie jegliche Haftung, weil Awaseb (51) zum Zeitpunkt des Mordes nicht im Dienst gewesen sei und Motonane nicht bei der Polizeidienststelle, sondern bei sich zu Hause erschossen habe.

Konkret führt die Polizei an, Awaseb habe am Freitag, den 18. März, seine Arbeit beendet und hätte erst am Dienstag, den 22. März, wieder Dienst gehabt. Er habe also zum Zeitpunkt des Mordes freigehabt und hätte sich nicht im Besitz seiner Dienstwaffe befinden dürfen, die in der Polizeistation verwahrt worden sei. Gleichzeitig dementieren die Antragsgegner, dass Awaseb mit Zustimmung seiner Vorgesetzten die Waffe am 22. März bei der Dienststelle an sich genommen habe. Stattdessen habe er die Waffe unerlaubt entwendet und die Tat nicht während der Ausübung seines Berufs begangen. Vielmehr sei das Verbrechen eine „unabhängig durchgeführte und durch Eifersucht bedingte Straftat“ gewesen, für die die Polizei nicht haftbar gemacht werden könne.

Awaseb war am 24. Februar zu 36 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richterin sah es damals als erwiesen an, dass er den mutmaßlichen Rivalen Motonane unerwartet in der Wohnung seiner Freundin Mildred Haoses in Gobabis angetroffen und erschossen hat. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass er auch auf Hoases geschossen, diese in die linke Wade getroffen, und sich damit des versuchten Mordes schuldig gemacht hat. Außerdem verurteilte sie ihn wegen illegalen Waffenbesitzes und mutwilliger Sachbeschädigung, weil er am 18. März 2016 aus Wut über die angebliche Untreue der Freundin ein ihr zuvor geschenktes Fernsehgerät samt DVD-Spieler zerstört habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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