Haftungsfrage beschäftigt Gericht
Windhoek (ms) – Das Bergbauunternehmen Swakopmund Uranium versucht weiterhin, bei einer insolventen Firma bzw. deren Konkursverwalter 764000 N$ für einen angeblich ungeeigneten Gabelstapler einzuklagen, den es vor einiger Zeit gekauft und anschließend zurückgegeben hat.
Laut Klageschrift haben die Antragsteller den Gabelstapler im Dezember 2016 von der inzwischen bankrotten Firma Lubbe Motor Group bzw. deren Eigentümer Kallie le Roux erworben, aber wenig später zurückgegeben, weil er für die ihm zugedachte Aufgabe ungeeignet gewesen sei. Anschließend hätten sie mit le Roux vereinbart, dass dieser ihnen einen anderen Gabelstapler zur Verfügung stellen und dessen höheren Anschaffungspreis mit dem Wert des bereits bezahlten aber zurückgegebenen Geräts verrechnen würde.
Da le Roux jedoch weder den neuen Gabelstapler beschafft, noch den bereits bezahlten Preis für das erste Modell erstattet habe, sei entweder er, oder der Nebenbeklagte Ian McLaren in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter der insolventen Firma Lubbe Motor Group persönlich für die Rückzahlung der 764000 N$ haftbar.
Laut Klageschrift haben die Antragsteller den Gabelstapler im Dezember 2016 von der inzwischen bankrotten Firma Lubbe Motor Group bzw. deren Eigentümer Kallie le Roux erworben, aber wenig später zurückgegeben, weil er für die ihm zugedachte Aufgabe ungeeignet gewesen sei. Anschließend hätten sie mit le Roux vereinbart, dass dieser ihnen einen anderen Gabelstapler zur Verfügung stellen und dessen höheren Anschaffungspreis mit dem Wert des bereits bezahlten aber zurückgegebenen Geräts verrechnen würde.
Da le Roux jedoch weder den neuen Gabelstapler beschafft, noch den bereits bezahlten Preis für das erste Modell erstattet habe, sei entweder er, oder der Nebenbeklagte Ian McLaren in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter der insolventen Firma Lubbe Motor Group persönlich für die Rückzahlung der 764000 N$ haftbar.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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