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Handy-Missbrauch bekämpft

Windhoek - Das Kabinett hat neue Bestimmungen erlassen, die sich gegen den Missbrauch von Handies unter Angestellten des öffentlichen Dienstes richten.

Wie der Staatssekretär im Ministerium für Auswertiges, Rundfunk und Information, Veiccoh Nghiwete, mitteilte, seien die verschärften Vorschriften am 1. April in Kraft getreten. Im Zuge der neuen Verordnung darf ausschließlich der jeweils zuständige Finanzverwalter einer Behörde oder eines Ministeriums darüber beschließen, welche Angstellte bestimmter Abteilungen für die Ausübung ihrer offiziellen Tätigkeit ein Handy benötigen.


Eine weitere Neuerung sieht vor, dass es dem Kabinettssekretär vorbehalten ist, über den Betrag zu entscheiden, den die Regierung zur Anschaffung von Mobiltelefonen und deren Nutzungsgebühren beisteuert. Anrufgebühren, die über den, vom Kabinettssekretär festgelegte Betrag hinausgehen, werden in Zukunft von dem Handybenutzer bezahlt werden müssen. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn der oder die Betroffene nicht nachweisen kann, dass die geführten Gespräche als Teil seiner oder ihrer Arbeit absolut notwendig und die Anrufe dementsprechend berechtigt waren.


Regierungsinstitutionen und -abteilungen werden für die Grundgebühr und Wartung der Mobiltelefone ihrer Angestellten aufkommen müssen. Dies trifft jedoch nur in Fällen zu, wo eine mögliche Funktionsstörung, bzw. der eventuelle Diebstahl oder Verlust des Handies nicht auf Fahrlässigkeit seines Benutzers zurückzuführen ist.


Handies von Angestellten des öffentlichen Dienstes verbleiben im Besitz der Regierung und müssen von ihren Benutzern zurückgegeben bzw. ihren Nachfolgern überlassen werden, wenn diese aus dem Staatsdienst ausscheiden sollten. Beamte, denen von der Regierung ein Mobiltelefon als Teil ihrer Arbeitsausrüstung zugestanden wurde, können dieses nach Ausscheiden aus dem Staatsdienst unter Berechnung einer jährlichen Abschreibungssatz von 20 Prozent kaufen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-01-13

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