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Hanse-Himarwa droht Haftstrafe
Hanse-Himarwa droht Haftstrafe

Hanse-Himarwa droht Haftstrafe

Anklage fordert Freiheitsentzug für verurteilte Ex-Erziehungsministerin
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hanse-Himarwa (52) war am 8. Juli von Richter Christie Liebenberg schuldig gesprochen worden und einen Tag später zurückgetreten. Ihre Verurteilung geht auf den Vorwurf zurück, dass sie im Jahre 2014 ihr damaliges Amt als Gouverneurin der Hardap-Region dafür missbraucht hat, zwei Anspruchsberechtigte von einer Liste mit Nutznießern eines Wohnungsbauprogramms in Mariental zu streichen und durch die Namen von zwei Verwandten zu ersetzen (AZ berichtete).

Bei der gestrigen Verhandlung der Strafanträge appellierte ihr Anwalt Sisa Namandje an Richter Liebenberg, seine Mandantin vor einer Haftstrafe zu verschonen und es stattdessen bei einer Geldbuße in Höhe von 35000 N$ zu belassen. Ferner regte er an, ihr eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe aufzuerlegen und damit das angeblich geringe Restrisiko einer Wiederholungsgefahr zu bannen.

Sein Appell um Milde begründete Namandje damit, dass seine Klientin durch ihre Verurteilung bereits erheblich gestraft sei. So habe sie nicht nur ihren guten Ruf, sondern auch ihr Amt als Ministerin und die damit verbundenen Bezüge von rund 1 Millionen N$ im Jahr verloren. Ihr Einkommen sei damit auf die jährlich etwa 690000 N$ geschrumpft, die sie als Parlamentarierin verdiene.

Mit diesem Geld müsse sie nicht nur ihre schwer kranke Mutter und Großmutter, sondern auch ihre vier Kinder und ihren gebrechlichen Ehemann versorgen. Außerdem hätten sich seit Beginn ihres Verfahrens rund 1,4 Millionen N$ an Anwaltskosten angehäuft, von denen sie bis August noch 873000 N$ bezahlen müsse.

Aufrichtige Reue

Namandje zufolge empfinde die Angeklagte aufrichtige Reue und habe sich bereits bei ihren Wählern und Anhängern entschuldigt. Ferner machte er geltend, dass die beiden von Hanse-Himarwa benachteiligten Häuser-Anwärter nur zwei Monate später ebenfalls von dem Wohnungsprogramm profitiert hätten, sich der ihnen entstandene Schaden also in Grenzen halte. Darüber hinaus hätten sich die beiden von ihr begünstigten Verwandten bereits auf einer Warteliste befunden, seien also von seiner Mandantin nicht ohne berechtigten Anspruch zu Nutznießern gemacht worden.

Ferner hob der Verteidiger hervor, seine Mandantin dürfe nicht dafür bestraft werden, dass viele Fälle der Korruption ungeahndet blieben. Es wäre also unangemessen, durch eine unverhältnismäßig schwere Strafe dem weit verbreiteten Eindruck entgegenzuwirken, wonach „die Anti-Korruptionskommission ein zahnloser Tiger ist, der nur kleine Fische fängt und die Großen laufen lässt.“.

Dementsprechend wäre es falsch, Hanse-Himarwa stellvertretend dafür büßen zu lassen, dass viele Betrüger in Namibia straffrei ausgehen würden. Schließlich sei die ehemalige Ministerin nicht vorbestraft und habe seit 1987 in verschiedener Funktion dem Land und seinen Einwohnern gedient. Inzwischen jedoch werde sie geächtet und stigmatisiert und sei durch ihren „tiefen Fall“ bereits erheblich gestraft.

Abschreckung nötig

Staatsanwalt Ed Marondeze hielt dem entgegen, Hanse-Himarwa habe keinerlei Reue gezeigt. Vielmehr habe sie direkt nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien den Schlussfolgerungen des Richters widersprochen und ihren Schuldspruch als „Kleinigkeit“ bezeichnet. Ferner verwies er auf Zeitungsberichte denen zufolge Hanse-Himarwa nach eigenen Angaben „gut betucht“ und nicht auf Spenden zur Finanzierung ihrer Rechtskosten angewiesen sei.

In der öffentlichen Wahrnehmung würde es also einem Justizskandal gleichkommen, „wenn eine vermeintlich vermögende Kriminelle für ein nachweislich schweres Verbrechen zu nur 35000 N$ verurteilt würde“. Sollte dies geschehen, würde der Eindruck entstehen, dass einflussreiche Straftäter eine Sonderbehandlung genießen und die Justiz mit zweierlei Maß messen würde.

Marondeze zufolge habe die Beschuldigte das in sie gesetzte Vertrauen sträflich missbraucht und würde sich darin „nicht von einem Angestellten unterscheiden, der seinen Arbeitgeber bestiehlt“. Unter Hinweis auf einige derartige Fälle erinnerte er daran, dass solche Straftaten mit einer Geldbuße von bis zu 500000 N$ oder Freiheitsentzug von bis zu 25 Jahren bedroht seien.

Angesichts dessen, dass „Korruption die Rechtstaatlichkeit unterhöhlt, soziale Kohäsion gefährdet und Moralvorstellungen verwässert“ sei im Interesse der Abschreckung in aktuellem Fall eine Haftstrafe geboten. Schließlich sei dies „keine triviale Angelegenheit“ und müsse der „grobe Machtmissbrauch“ auf Seiten der Angeklagten schon deshalb hart bestraft werden, „um deutlich zu machen, dass vor dem Gesetz alle gleich sind“.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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